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Öffentliches RechtJA 2016Fortgeschrittene

Mit dem falschen Lenkrad zurück nach Polen

JA 2016, 514 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene

Von Prof. Dr. Markus Ludwigs, Patrick Sikora

Zur Fundstelle (JA)Im Editor schreibenBald
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
JA 2016, 514
Lösung
—

In dem Fall weigert sich eine polnische Zulassungsbehörde, einen aus dem Vereinigten Königreich nach Polen verbrachten Rechtslenker-Pkw zuzulassen. Die EU-Kommission sieht darin eine unzulässige Beschränkung des freien Warenverkehrs gemäß Art. 34 AEUV und erhebt eine Aufsichtsklage gegen Polen nach Art. 258 AEUV. Zu prüfen sind die Zulässigkeit und Begründetheit dieser Klage.

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