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Öffentliches Recht

Zulässigkeit der Feststellungsklage

Die Feststellungsklage (§ 43 VwGO) dient der gerichtlichen Klärung eines streitigen Rechtsverhältnisses zwischen Bürger und Verwaltung. Sie erfordert ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, wobei zentrale Streitpunkte die Definition des Rechtsverhältnisses und die Abgrenzung zur Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 Abs. 1 S. 4 VwGO) sind. Examensrelevant: Voraussetzungen der Statthaftigkeit, Varianten der Feststellungsklage, Abwehr drohender Normsetzung und Feststellung staatlicher Rechtsmacht.

Zu diesem Thema haben wir 20 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Die unbequeme Präsidentin

Die ehemalige Bundespräsidentin Bernhardine Polter verliert infolge eines politischen Machtwechsels und auf Initiative der neuen Regierungsmehrheit im Bundestag die Finanzierung und Nutzung ihres bislang genutzten Büros im Bundestag. Anlass dafür sind öffentliche, kritische Äußerungen der Ex-Präsidentin gegenüber der neuen Regierungspartei sowie ihre rege Tätigkeit im In- und Ausland, unterstützt durch das Büro und staatliche Mittel. Polter macht geltend, ihr stehe das Büro aufgrund einer bestehenden Verwaltungspraxis und unter Berufung auf ihre Rechte als ehemalige Bundespräsidentin weiterhin zu. Der Fall behandelt insbesondere Fragen des Verwaltungs- und Haushaltsrechts, mögliche subjektive Rechte ehemaliger Amtsträger sowie verfassungsrechtliche und staatsorganisationsrechtliche Problemstellungen im Kontext parteipolitischer Einflussnahme.

Julian Schophaus· ZJS 2026, 160
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenEröffnung des Verwaltungsrechtswegs+5 weitere
JA 20241. Staatsexamen

* "Fortgesetzte Frustration auf der Fußball-Fanmeile

Die Klausur behandelt vielfältige Fragen aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht und dem Verwaltungsprozessrecht rund um eine Fanmeile zur Fußball-Europameisterschaft in Passau. Thematisiert werden insbesondere die Voraussetzungen und Abgrenzung der straßenrechtlichen Sondernutzung sowie verschiedene verwaltungsprozessuale Aspekte wie Feststellungs- und Anfechtungsklage, Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten und einstweiliger Rechtsschutz. Landesrechtliche Vorschriften (BayStrWG) bilden die Grundlage des Sachverhalts.

Johannes Forck, Tim Renner· JA 2024, 579· 300 Min
Recht der öffentlichen SachenZulässigkeit der FeststellungsklageVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisations-, Verfassungsprozess-, Verwaltungsrecht – Kleine Anfragen zu großen Bahn-Themen

Die Klausur behandelt verfassungs- und verwaltungsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit kleinen Anfragen im Bundestag, insbesondere im Bereich der Bahnpolitik. Thematisiert werden das parlamentarische Fragerecht sowie die prozessuale Durchsetzung gegenüber Exekutive und Verwaltung. Schwerpunkte liegen auf staatsorganisationsrechtlichen Fragen, dem Organstreitverfahren und verwaltungsprozessualen Klagearten.

Der BundestagOrganstreitverfahrenZulässigkeit der Feststellungsklage+4 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

»Kleider machen Leute (ärgerlich)«

Die Klausur behandelt baurechtliche Fragestellungen im Kontext der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Hanauer Westfeld und der damit verbundenen Nutzungsänderung gewerblich genutzter Flächen. Schwerpunkt sind prozessuale Besonderheiten wie Eventualklagehäufung und materielle sowie formelle Fehler im Bebauungsplanverfahren, insbesondere im Hinblick auf das Rücksichtnahmegebot und Gebietsverträglichkeit.

Justus Hacke, Katharina Hanke· JURA 2024, 199
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die BaugenehmigungZulässigkeit der Feststellungsklage+4 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

Zeig mir, wie du heißt und ich sag dir, wer du bist!

Die Klausur thematisiert die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte auf Grundlage einer Änderung des Polizeigesetzes im Land X. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechte des betroffenen Beamten (insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung), der Verwaltungsrechtsweg sowie die Frage nach der Zulässigkeit und Begründetheit einer Feststellungsklage.

Tobias Mast· JURA 2022, 1223
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Zulässigkeit der FeststellungsklageMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+5 weitere
ZjS 2020Anfänger:innen

Anfängerklausur: Das Kopftuch der Richterin

Im Mittelpunkt des Falls steht die Richterin E, die nach ihrer Konversion zum Islam als überzeugte Muslima ihr Kopftuch auch während Gerichtsverhandlungen tragen möchte. Das nordrhein-westfälische Justizneutralitätsgesetz verbietet jedoch das Tragen religiöser Symbole oder Kleidungsstücke in gerichtlichen Verhandlungen. E fühlt sich durch dieses gesetzliche Verbot in ihrer Religionsfreiheit beeinträchtigt und erhebt Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz. Zentraler rechtlicher Schwerpunkt ist der Konflikt zwischen der Neutralitätspflicht im Justizdienst und der grundrechtlich geschützten Religionsfreiheit gemäß Grundgesetz.

Jakob Beaucamp, Felix Thrun· ZJS 2020, 373
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Rechte und Pflichten im Vorfeld einer Versammlung+5 weitere
ZjS 2020Examensklausur1. Staatsexamen

(Referendar-)Examensklausur: Freie Dächer für freie Bürger

Die Bauherrin B beantragt beim Bezirksamt Schöneberg eine Baugenehmigung für den Ausbau eines Dachgeschosses im Geltungsbereich des Berliner Baunutzungsplans von 1961. Das Bezirksamt lehnt den Antrag ab und verweist auf eine Überschreitung der Geschossflächenzahl sowie eine beschlossene Veränderungssperre. B macht u.a. geltend, der Baunutzungsplan sei funktionslos geworden, der Planaufstellungsbeschluss fehlerhaft und Ausnahmen sowie Befreiungen seien möglich; außerdem sei die Veränderungssperre mangels Konkretisierung unwirksam. Es geht insbesondere um bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens, die Wirksamkeit des Baunutzungsplans und der Veränderungssperre, kommunalrechtliche Verfahrensfehler sowie verwaltungsprozessuale Fragestellungen.

Rechte und Pflichten im Vorfeld einer VersammlungDer Verwaltungsakt in der KlausurZulässigkeit der Anfechtungsklage+5 weitere
JA 2019Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Kartenverkaufsverbot für Gästefans

Der Sachverhalt dreht sich um ein Kartenverkaufsverbot für Gästefans bei einem Bundesligaspiel in Rheinland-Pfalz, das zur Gefahrenabwehr angesichts gewalttätiger Fangruppen und einer gleichzeitigen Großveranstaltung angeordnet wird. Es werden sowohl polizei- und ordnungsrechtliche Fragestellungen (Adressat der Maßnahme, Zweckveranlasser, Erforderlichkeit des Verbots) als auch prozessuale Aspekte im Zusammenhang mit einem Gefährderanschreiben behandelt. Die Klausur verlangt die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage des betroffenen Vereins und die Zulässigkeit einer Klage eines adressierten Fans gegen das Gefährderanschreiben.

Prof. Dr. Timo Hebeler, Dr. Thomas Spitzlei, Fahrner· JA 2019, 282· 300 Min
GrundlagenPolizeiliche Generalklausel (§ 9 Abs. 1 S. 1 POG)+3 weitere
JA 20181. Staatsexamen

ORIGINAL: "Die Home-Sitterin

Eine Rentnerin gründet eine Home-Sitting-Agentur, um während der Abwesenheit von Hauseigentümern deren Wohnung zu bewohnen und so Einbrüche zu verhindern. Die Behörde sieht darin ein erlaubnispflichtiges Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO und droht mit einer Betriebsschließung. Die Rentnerin erhebt negative Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht mit dem Ziel, die Erlaubnispflicht juristisch klären zu lassen.

Prof. Dr. Nils Schaks· JA 2018, 687· 60 Min
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtZulässigkeit der FeststellungsklageGewerberecht+3 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

»You’ll ... walk alone« – Stadionverbot auf Anregung der Polizei

In diesem öffentlich-rechtlichen Übungsfall wird untersucht, ob die polizeiliche Übermittlung von personenbezogenen Daten an einen Fußballverein zur Anregung eines Stadionverbots rechtmäßig ist. Es geht insbesondere um die datenschutzrechtlichen Anforderungen, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Voraussetzungen einer polizeilichen Gefahrenabwehrmaßnahme. Ferner wird die Erfolgsaussicht einer Klage gegen die Datenübermittlung erörtert.

Carolyn Tomerius· JURA 2018, 822
GrundlagenPolizeiliche Generalklausel (§ 17 Abs. 1 ASOG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+3 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Mit dem falschen Lenkrad zurück nach Polen

In dem Fall weigert sich eine polnische Zulassungsbehörde, einen aus dem Vereinigten Königreich nach Polen verbrachten Rechtslenker-Pkw zuzulassen. Die EU-Kommission sieht darin eine unzulässige Beschränkung des freien Warenverkehrs gemäß Art. 34 AEUV und erhebt eine Aufsichtsklage gegen Polen nach Art. 258 AEUV. Zu prüfen sind die Zulässigkeit und Begründetheit dieser Klage.

Prof. Dr. Markus Ludwigs, Patrick Sikora· JA 2016, 514· 120 Min
Europäische Integration+2 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Weg mit der Mauer in den Köpfen

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Auflagen im Kontext einer Demonstration mit rechtsradikalen Bezügen. Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen nach dem Versammlungsgesetz, insbesondere die Verpflichtung zur Vorlage von Liedtexten, das Verbot bestimmter Parolen und Transparente sowie das Mitführen von Hunden, und deren Vereinbarkeit mit Grundrechten wie Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit. Zu prüfen sind die verfassungsrechtlichen und verwaltungsprozessrechtlichen Aspekte einschließlich der Feststellungsklage.

Björn P. Ebert· JA 2016, 355· 180 Min
Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Verfassungsbeschwerde+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Maler – ein gefährliches Handwerk?

Der Fall behandelt die Erfolgsaussichten einer Feststellungsklage eines ausgebildeten Malergesellen, der ohne Meisterprüfung, aber mit abgeschlossener Gesellenausbildung und Berufserfahrung, ein Malergewerbe betreiben möchte. Thematisiert werden die Zulassungsvoraussetzungen nach der Handwerksordnung, die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG, mögliche Inländerdiskriminierung im europäischen Kontext sowie das Bestimmtheitsgebot. Die europarechtlichen Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen werden dabei als eingehalten unterstellt.

Thomas Traub· JA 2015, 42· 300 Min
Zulässigkeit der FeststellungsklageBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gewerberecht+3 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht und Kommunalrecht – Finanzhaie in Ludwigswerk?

In der Stadt Ludwigswerk gibt es Streit um den Verkauf städtischer Grundstücke an einen Investor. Eine Bürgerinitiative reicht ein Bürgerbegehren gegen den Verkauf ein, das vom Stadtrat mit Verweis auf ein fehlendes Unterschriftenquorum für unzulässig erklärt wird. Einer der Initiatoren möchte gegen diese Entscheidung vorgehen.

Christopher Schmidt· JURA 2015, 741
GrundlagenWahlen, Bürgerentscheide und weitere BeteiligungsformenEröffnung des Verwaltungsrechtswegs+4 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Der Zwangsgenosse

Biobauer B, der die Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft aus weltanschaulichen Gründen ablehnt, begehrt die Feststellung, dass er nicht Mitglied ist. Im Mittelpunkt steht die Frage der Vereinbarkeit der gesetzlichen Zwangsmitgliedschaft mit Grundrechten, insbesondere Gewissensfreiheit und Eigentumsfreiheit. Die Klausur verlangt zudem eine Auseinandersetzung mit der Feststellungsklage und einer möglichen Vorlage an das Bundesverfassungsgericht.

Dr. Markus Winkler· JA 2013, 676· 180 Min
Zulässigkeit der FeststellungsklageFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)+4 weitere
JA 20101. Staatsexamen

Tritt der November hart herein, muss nicht viel dahinter sein.

Landwirt L wird von einer Landesstraßenbaubehörde zum Dulden von Bodenuntersuchungen und Vermessungsarbeiten für eine neue Bundesstraße auf seinen Flächen verpflichtet. Nach erfolgten Maßnahmen erhebt L Klage und rügt u.a. die Verfahrensweise, die Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit der behördlichen Anordnungen sowie eine Grundrechtsverletzung. Die Klausur prüft sowohl verwaltungsrechtliche als auch verwaltungsprozessuale Fragen rund um die Ankündigung und Durchführung der Maßnahmen sowie die Erfolgsaussichten der Klage.

Prof. Dr. Rüdiger Rubel, Boris Duru· JA 2010, 281· 300 Min
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtDie Merkmale des VerwaltungsaktsZulässigkeit der Feststellungsklage+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Weinprobe

Der Winzer K begehrt von der zuständigen Behörde die Zuteilung einer amtlichen Prüfnummer für seinen Rotwein, um diesen als Qualitätswein b.A. vermarkten zu können. Die Behörde verweigerte die Prüfnummer aufgrund einer negativen Bewertung durch eine Sachverständigenkommission im Rahmen der Sinnenprüfung, wobei K die Zusammensetzung und Durchführung der Kommission sowie das Bewertungsverfahren beanstandet. Im Verlauf erhebt K Klage vor dem Verwaltungsgericht und verlangt später die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Versagung, um einen Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen. Rechtliche Schwerpunkte sind das Verfahren zur Zuteilung der Prüfnummer nach Weingesetz und Weinverordnung, das Bewertungs- und Prüfungsverfahren sowie mögliche Amtspflichtverletzungen und Fragen der Rechtsschutzmöglichkeiten.

Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)Zulässigkeit der Allgemeinen Leistungs- und UnterlassungklageBegründetheit der Allgemeinen Leistungs- und Unterlassungsklage+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: „Enthüllung“ – Zu den Grenzen der Kunstfreiheit bei Romanen mit (auto-)biographischem Hintergrund

Im Mittelpunkt des Falls steht die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem früheren Lebenspartner B und dem V-Verlag um die Verbreitung des Romans „Enthüllung“. B sieht sich in der Romanfigur „Kunz“ widergespiegelt und macht eine schwerwiegende Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte geltend. Nach Untersagung des Buchvertriebs durch die Instanzgerichte erhebt der V-Verlag Verfassungsbeschwerde und beruft sich auf die Kunstfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 GG. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Verhältnis zwischen Kunstfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht, der Schutz privatester Lebensbereiche sowie die Berücksichtigung der EMRK bei der Abwägung grundrechtlicher Positionen.

Lothar Michael, Markus Thiel· ZJS 2009, 160
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Der renitente Waffensammler

Im Fall 'Der renitente Waffensammler' bittet ein Mandant um anwaltlichen Rat bezüglich eines Waffenbesitzverbots samt Sicherstellung seiner erlaubnisfreien Waffen durch die Polizei sowie der Anwendung unmittelbaren Zwangs. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen den Bescheid, die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen, die Prozessarten (Feststellungsklage/Fortsetzungsfeststellungsklage) und die Voraussetzungen für die Anwendung unmittelbaren Zwangs.

Prof. Dr. Herbert Limpens· JA 2007, 135· 60 Min
WaffenrechtVerwaltungsvollstreckungZulässigkeit der Feststellungsklage+4 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Unschuldslamm

Die Klausur behandelt die bauordnungsrechtliche und gewerberechtliche Zulässigkeit der Nutzung eines Gebäudes als Bordell unter dem Deckmantel eines Meditationszentrums im allgemeinen Wohngebiet. Schwerpunkte liegen auf der Genehmigungsbedürftigkeit und Genehmigungsfähigkeit einer Nutzungsänderung, der Anwendung des Prostituiertenschutzgesetzes sowie den abwehrrechtlichen Befugnissen der Bauaufsichtsbehörde. Es sind auch Aspekte des Bestandschutzes und der Reichweite einer ursprünglich erteilten Baugenehmigung zu prüfen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Unschuldslamm
Zulässigkeit der Allgemeinen Leistungs- und UnterlassungklageDie BaugenehmigungZulässigkeit der Anfechtungsklage+5 weitere
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Zulässigkeit der Feststellungsklage in der Jurafuchs-Lernapp

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