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Öffentliches Recht

Zulässigkeit der Anfechtungsklage

Die Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO) ist auf die Aufhebung eines belastenden Verwaltungsakts gerichtet. Voraussetzung ist insbesondere das Vorliegen eines Verwaltungsakts (§ 35 S. 1 VwVfG) und die Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO). Examensklassiker: Drittanfechtung einer Baugenehmigung, Vorgehen gegen Versagungs- oder Widerrufsbescheide (§§ 48, 49 VwVfG), Rechtsschutz bei Erledigung und isolierte Anfechtung von Nebenbestimmungen.

Zu diesem Thema haben wir 62 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Fortgeschrittene

„Schwein gehabt?“

Die Klausur behandelt die rechtliche Zulässigkeit der Haltung von Minischweinen als Therapietiere in einem Berliner Wohngebiet unter Berücksichtigung des Bauplanungsrechts und vor dem Hintergrund der faktischen Funktionslosigkeit des Bebauungsplans. Dabei wird insbesondere auf § 14 BauNVO, die Abgrenzung Kleintier- versus Nutztierhaltung und die Berücksichtigungsfähigkeit von Grundrechten im Verwaltungsverfahren eingegangen. Zu prüfen ist die Erfolgsaussicht einer Klage gegen ein behördliches Verbot der Tierhaltung und die Beseitigungsanordnung.

Judith Hantel, Justus Tabbara· JA 2026, 836· 240 Min
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Materielles BauordnungsrechtFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Examensübungsklausur: Verwaltungsprozessrecht und Gewerberecht – Nachts im Museum

Die Klausur thematisiert Probleme des Verwaltungsprozessrechts und des Gewerberechts. Im Mittelpunkt steht ein Fall, in dem behördliche Maßnahmen gegen Aktivitäten in einem Museum während der Nacht rechtlich zu beurteilen sind. Es werden Fragen der Klagearten, des Rechtsschutzes und einschlägige gewerberechtliche Grundlagen behandelt.

Tim Lehmann· ZJS 2026, 836
Zulässigkeit der AnfechtungsklageGewerberecht+3 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsprozessrecht und Kommunalrecht – Oide Wiesn

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere die Zulässigkeit von Anfechtungsklagen sowie die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs. Zudem werden grundlegende Aspekte des Kommunalrechts geprüft, etwa die Rolle kommunaler Organe und die kommunale Satzung. Der Bezug zur Oide Wiesn gibt einen aktuellen kommunalen Kontext.

Rico Neidinger, Luca Grimm· JuS 2025, 1138· 180 Min
Eröffnung des VerwaltungsrechtswegsZulässigkeit der AnfechtungsklageGrundlagen+4 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

* "Zwischen Autobahn, Drogengeld und Bananen

Die Fallbearbeitung thematisiert polizeiliche Standardmaßnahmen sowie die verwaltungsprozessuale Durchsetzung von Bürgerrechten nach Verkehrskontrollen und einer polizeilichen Sicherstellung von Bargeld. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeit der Identitätsfeststellung, einer Durchsuchung sowie das gerichtliche Vorgehen einschließlich Klagearten und Anspruchsgrundlagen auf Herausgabe sichergestellter Gegenstände.

Johannes T. Kayser, Mirjam Scherle· JA 2025, 656· 180 Min
Grundlagen Zulässigkeit der Anfechtungsklage+4 weitere
JA 20251. Staatsexamen

Ausfuhrgenehmigungen vor dem Verwaltungsgericht

Die Klausur thematisiert die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Rechtsbehelfs gegen Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter nach Israel während des Gaza-Kriegs im Jahr 2023/24. Schwerpunkte liegen auf verwaltungsprozessualen Fragen (insb. Eilrechtsschutz, Bestimmtheit des Antrags), der Drittbetroffenheit und grundrechtlichen Schutzpflichten zugunsten von Ausländerinnen im Ausland sowie der verfassungskonformen Auslegung und Anwendung des Außenwirtschaftsrechts.

Dr. Alexander Wentker· JA 2025, 400· 300 Min
Zulässigkeit der AnfechtungsklageVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JA 20251. Staatsexamen

* "Das Schweigen des Landratsamts – Fiktion trifft auf gemeindliche Verweigerung

In dieser Examenskursklausur aus dem Baurecht steht ein Antrag auf Baugenehmigung im unbeplanten Innenbereich im Mittelpunkt. Es geht um die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens, den Eintritt der Genehmigungsfiktion bei behördlichem Schweigen und die Erfolgsaussichten einer Klage der Gemeinde gegen die Fiktionsbescheinigung. Zugleich werden kommunalrechtliche Aspekte der Gemeinderatsladung beleuchtet.

Sarah Lena Hünting· JA 2025, 221· 300 Min
Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Zulässigkeit der Anfechtungsklage+5 weitere
JURA 2025Schwerpunktbereich

Krach um Bauschutt

Die Klausur behandelt die Drittanfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Bauschuttrecyclinganlage in einem nordrhein-westfälischen Gewerbegebiet. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit der Klage (insbesondere Klagebefugnis und Fristenproblematik) sowie die materiellen Voraussetzungen für die Genehmigung, vor allem im Hinblick auf das Lärmschutzgutachten und die maßgeblichen Immissionswerte nach TA Lärm.

JURA 2025, 2123· 300 Min
Eröffnung des VerwaltungsrechtswegsZulässigkeit der AnfechtungsklageMaterielles Bauordnungsrecht+3 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur zum Baurecht – Wohnen im Außenbereich

Die Eheleute E beantragen nach der vollständigen Zerstörung ihres Wohngebäudes infolge von Brandstiftung die Genehmigung zum Wiederaufbau auf ihrem im Außenbereich gelegenen Grundstück. Die W-GmbH, Betreiberin eines nahegelegenen Windparks, wendet sich gegen die Baugenehmigung und rügt die Unzulässigkeit des Vorhabens im Außenbereich sowie eine drohende Splittersiedlung. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Bauplanungsrechts, insbesondere zur Zulässigkeit von Wohnnutzung im Außenbereich gemäß § 35 BauGB, zum Verhältnis zum Flächennutzungsplan und zur Bedeutung der Materialwahl beim Wiederaufbau. Zudem ist zu klären, ob die W-GmbH zur Klage gegen die Baugenehmigung befugt ist.

Piet Blanc· ZJS 2024, 1031
Außenbereich (§ 35 BauGB)Zulässigkeit der AnfechtungsklageBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)+5 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsprozessrecht und Kommunalrecht – Parteien müssen draußen bleiben

Die Klausur befasst sich mit Fragen des Verwaltungsprozessrechts und Kommunalrechts, insbesondere der Zulässigkeit von Klagen im Zusammenhang mit dem Zugang zu öffentlichen Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft. Anhand eines praxisnahen Sachverhalts werden die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen sowie die kommunalrechtliche Einordnung öffentlicher Einrichtungen geprüft. Die Problemstellung stellt auf den Ausschluss politischer Parteien beim Zugang ab.

Dr. Frederik Ferreau· JuS 2023, 1125· 120 Min
Allgemeine ZulässigkeitsvoraussetzungenGrundlagenDie öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
JA 2023Anfänger:innen

Tierliebe – bedingungslos oder mit Auflage?

Ein gemeinnütziger Verein begehrt für einen Infostand auf dem Marktplatz die volle Sondernutzungserlaubnis, insbesondere das Sammeln von Spenden und die Akquise von Mitgliedern. Die Marktgemeinde genehmigt den Stand, untersagt aber Spendensammlung und Mitgliederwerbung. Die Klausur prüft isoliert die Erfolgsaussichten der Anfechtungsklage gegen diese Nebenbestimmung. Schwerpunkt sind Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Beschränkung nach dem Straßen- und Wegerecht.

Dr. Florian Berger· JA 2023, 660· 90 Min
Die Merkmale des VerwaltungsaktsNebenbestimmungen zu VerwaltungsaktenZulässigkeit der Anfechtungsklage+3 weitere
JA 2023Anfänger:innen

* "Hund ohne Maulkorb

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Aufhebung einer Kampfhunde-Haltungserlaubnis durch die Stadt Passau. Im Mittelpunkt stehen Fragen des allgemeinen Verwaltungsrechts, insbesondere zur Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten sowie den verwaltungsprozessualen Voraussetzungen der Anfechtungsklage.

Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtBekanntgabe und Wirksamkeit von VerwaltungsaktenZulässigkeit der Anfechtungsklage+4 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Der vergessene Suspensiveffekt

Die Klausur behandelt einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Widerruf der luftsicherheitsrechtlichen Beleihung und Befähigung eines Luftsicherheitsassistenten wegen angeblicher Unzuverlässigkeit. Thematisiert werden die Voraussetzungen und das Verfahren nach VwGO, die einschlägigen Normen des Luftsicherheitsrechts sowie die Problematik des Suspensiveffekts bei anhängigen Klagen.

Dr. Daniel Berneith· JA 2022, 496· 90 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Wiederholung+3 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Übungsklausur im Staatshaftungsrecht: Räumungsanspruch und Mietausfallschaden

In diesem Fall verlangt die Vermieterin (V) von der Stadt einerseits die Räumung und Reinigung einer Wohnung, nachdem diese an eine Mieterin (M) samt Kindern zwangsweise eingewiesen wurde, und andererseits den Ersatz eines Mietausfalls für mehrere Monate. Der Schwerpunkt liegt auf Ansprüchen aus dem Staatshaftungsrecht, insbesondere auf dem Folgenbeseitigungsanspruch gegenüber der Behörde nach Ende einer ordnungsbehördlichen Einweisung. Zu prüfen sind die Zurechnung des Aufenthaltes der Mieterin nach Ablauf der Einweisungsfrist und eventuelle Anspruchsausschlüsse aufgrund Mitverschuldens oder Duldung durch die Vermieterin. Außerdem steht die Frage im Raum, ob der Mietausfallschaden durch die Stadt zu erstatten ist und ab wann eine eigene Verantwortlichkeit der Vermieterin beginnt.

Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Arzneimittel aus dem Automaten – oder doch nur Schokolade?

Die niederländische 'Landapotheek' betreibt in Baden-Württemberg einen sogenannten Arzneimittelautomaten. Das Regierungspräsidium Karlsruhe untersagt den Vertrieb apothekenpflichtiger Arzneimittel über diesen Automaten gestützt auf das AMG. Die Klausur fragt nach der Erfolgsaussicht einer Anfechtungsklage unter besonderer Berücksichtigung der Warenverkehrsfreiheit gem. AEUV.

Prof. Dr. Alexander Brigola· JA 2020, 915· 120 Min
Zulässigkeit der AnfechtungsklageMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+2 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Entzug der Gaststättenerlaubnis

In diesem Fall wendet sich A, Betreiber einer Schankwirtschaft, gegen den Entzug seiner Gaststättenerlaubnis durch das Ordnungsamt. Hintergrund sind massive hygienische Mängel im Betrieb sowie die gewerbliche Überlassung eines angrenzenden Raumes für sexuelle Dienstleistungen durch eine Studierende. Die Behörde begründet den Entzug mit Verstößen gegen Betriebshygiene und Sittlichkeitsanforderungen, unter Bezugnahme auf das Prostituiertenschutzgesetz. A erhebt nach erfolglosem Vorverfahren Klage vor dem Verwaltungsgericht und begehrt die Überprüfung der behördlichen Maßnahmen.

Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Der Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
ZjS 2020Examensklausur1. Staatsexamen

(Referendar-)Examensklausur: Freie Dächer für freie Bürger

Die Bauherrin B beantragt beim Bezirksamt Schöneberg eine Baugenehmigung für den Ausbau eines Dachgeschosses im Geltungsbereich des Berliner Baunutzungsplans von 1961. Das Bezirksamt lehnt den Antrag ab und verweist auf eine Überschreitung der Geschossflächenzahl sowie eine beschlossene Veränderungssperre. B macht u.a. geltend, der Baunutzungsplan sei funktionslos geworden, der Planaufstellungsbeschluss fehlerhaft und Ausnahmen sowie Befreiungen seien möglich; außerdem sei die Veränderungssperre mangels Konkretisierung unwirksam. Es geht insbesondere um bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens, die Wirksamkeit des Baunutzungsplans und der Veränderungssperre, kommunalrechtliche Verfahrensfehler sowie verwaltungsprozessuale Fragestellungen.

Rechte und Pflichten im Vorfeld einer VersammlungDer Verwaltungsakt in der KlausurZulässigkeit der Anfechtungsklage+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Unfrieden am Friedberger Weiher – Teil 2

Im Mittelpunkt des Falls steht die Klage des F gegen einen Bescheid des Landratsamts (LRA), mit der sich F gegen eine Baugenehmigung sowie gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens wendet. F möchte die Aufhebung der Verwaltungsakte erreichen, wobei insbesondere die Frage nach der statthaften Klageart und der Klagebefugnis gemäß § 42 VwGO zu prüfen ist. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig das Drittschutzkonzept im öffentlichen Baurecht, insbesondere im Hinblick auf Nachbarschutz und das Rücksichtnahmegebot bei Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB. Es sind grundlegende Abwägungen zwischen Individualinteressen des Nachbarn und öffentlich-rechtlichen Regelungen im Baurecht anzustellen.

Renate Penßel· ZJS 2020, 44
Zulässigkeit der AnfechtungsklageBegründetheit der AnfechtungsklageRecht der öffentlichen Sachen+5 weitere
JURA 2020Schwerpunktbereich

»Die Partyfotografin«

Die selbstständige Veranstaltungsfotografin F wird von einer Aufsichtsbehörde angewiesen, bestimmte Fotos eines Partygängers G von ihrer Website zu entfernen, da die Veröffentlichung gegen die DSGVO verstoßen soll. F erhebt Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Datenschutzrechts, des Bildnisschutzes und des verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzes.

Sebastian J. Golla· JURA 2020, 471
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitZulässigkeit der Anfechtungsklage+3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Strittige Straßeneinziehung«

In dieser Referendarexamensklausur wird die Einziehung einer Gemeindestraße in Niedersachsen und die damit verbundene Umwandlung einer Verkehrsfläche in eine Fußgängerzone geprüft. Thematisch werden sowohl Probleme des Straßenrechts als auch klassische Fragen des Verwaltungsprozess- und Kommunalrechts behandelt, insbesondere die Betroffenheit subjektiver öffentlicher Rechte, Formalfragen des Verwaltungsverfahrens und die Anordnung der sofortigen Vollziehung.

Benedikt Beckermann· JURA 2020, 394
StraßenrechtZulässigkeit der AnfechtungsklageDie öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Tornados gegen Windmühlen

Die Energize! GmbH beantragt eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung von drei Windenergieanlagen im Außenbereich. Die Bundesrepublik Deutschland, als Trägerin der Bundeswehr, erhebt erhebliche Einwände wegen Beeinträchtigungen einer militärischen Elektronischen Luftkampfübungsanlage und eines nahegelegenen Flughafens, und klagt gegen die Genehmigung. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten der Klage, insbesondere hinsichtlich Klagebefugnis und der Genehmigungsvoraussetzungen nach dem BImSchG.

Hendrik Burbach, Moritz Klanten· JA 2019, 844· 300 Min
Die BaugenehmigungAußenbereich (§ 35 BauGB)Umweltrecht+3 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Eine Villa im Außenbereich

Das Ehepaar G errichtet eine Villa im Außenbereich auf Grundlage einer Baugenehmigung, deren Widerruf Jahre später wegen fehlender Umsetzung der genehmigten Betriebserweiterung erfolgt. Im Kern stehen Fragen der Rücknahme der Baugenehmigung, insbesondere nach § 35 BauGB, den Voraussetzungen für begünstigende Verwaltungsakte und dem Vertrauensschutz. Es ist zu prüfen, ob die Klage gegen die Rücknahme der Baugenehmigung Aussicht auf Erfolg hat.

Charlotte Hilliger· JA 2019, 124· 180 Min
Außenbereich (§ 35 BauGB)Die BaugenehmigungRücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten+4 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Die Nachbarin und die laute Jugend

Im Fall begehrt die Mieterin N die Aufhebung einer Baugenehmigung für ein geplantes Jugendzentrum, das auf einem Nachbargrundstück in einem urbanen Gebiet errichtet werden soll. Streit besteht insbesondere über die Zulässigkeit der Nutzung, die Einhaltung von Abstandsflächen, die Gebäudehöhe sowie zu erwartende Lärmbelastungen durch die abendliche Nutzung und geplante Veranstaltungen. Zur Prüfung stehen primär die Vorgaben des Bauplanungsrechts, darunter die Anforderungen eines Bebauungsplans, der Drittschutz, sowie Abgrenzungsfragen nach der BauNVO und dem BauGB. Im Zentrum steht die Frage, ob N durch das Bauvorhaben in ihren Rechten verletzt ist und einen Anspruch auf Aufhebung der Baugenehmigung hat.

Volker Herbolsheimer· ZJS 2019, 43
Recht der öffentlichen SachenDie öffentlichen Einrichtungen der GemeindeDer Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+5 weitere
JURA 20192. Staatsexamen / Referendariat

»Aufenthaltsverbot und Meldeauflage«

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Aufenthaltsverbots und einer Meldeauflage gegen einen Fußballfan im Zusammenhang mit wiederholten gewalttätigen Vorfällen. Schwerpunkt sind polizei- und ordnungsrechtliche Fragen, insbesondere zu den Voraussetzungen, Nebenbestimmungen und der Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen. Der Fall eignet sich zur Examensvorbereitung im öffentlichen Recht.

Christian Marxsen· JURA 2019, 105
Grundlagen Ermessen und VerhältnismäßigkeitNebenbestimmungen zu Verwaltungsakten+4 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Übungsfall: Biogasanlage versus landschaftliche Ästhetik

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Nachbarschaftsstreit im öffentlichen Baurecht: L beantragt und erhält eine Baugenehmigung für eine Biogasanlage im Außenbereich der Stadt, während B als unmittelbar angrenzende Eigentümerin dagegen Widerspruch und Klage erhebt und die Aufhebung der Genehmigung fordert. B macht insbesondere geltend, das Bauvorhaben beeinträchtige die Wohnqualität, führe zu Wertverlust ihres Grundstücks und störe die landschaftliche Ästhetik. Die rechtswesentlichen Schwerpunkte liegen auf der baurechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich (§§ 29 ff. BauGB), dem Drittschutz im Verwaltungsprozessrecht sowie der Berücksichtigung nachbarlicher Belange, insbesondere im Hinblick auf Immissionen und Rücksichtnahmegebot. Zu prüfen sind zudem Fragen der Beteiligung im Genehmigungsverfahren und mögliche Verletzungen subjektiv-öffentlicher Rechte.

Alexander Stark· ZJS 2018, 443
Der Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+7 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Klausur: Wer soll das bezahlen? – Kostentragungspflicht bei Fußballspielen

Das Land Bremen verlangt von der Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL) als Veranstalterin eines Fußballspiels im Bremer Weserstadion Gebühren für einen polizeilichen Mehraufwand. Die DFL wehrt sich gegen den Gebührenbescheid mit der Begründung, das zugrunde liegende Gesetz sei zu unbestimmt und verletze ihre Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG. Zentral ist die Frage der Kostentragungspflicht für Sicherheitsmaßnahmen bei Großveranstaltungen, insbesondere nach § 4 BremGebBeitrG und dessen verfassungsrechtlichen Anforderungen. Zu prüfen sind dabei sowohl die materielle Rechtmäßigkeit des Gesetzes als auch die Auswahl des Schuldners und ein möglicher Ermessensfehler.

Hendrik Burbach· ZJS 2018, 155
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

»Der Schlagbaum muss weg!«

Die bayerische Examensklausur behandelt die Aufstellung einer Schranke am Dorfausgang als grenznahe Verkehrsanordnung nach Einbruchsdiebstählen. Der Schwerpunkt liegt auf den Zuständigkeiten zwischen Gemeinde und Landratsamt sowie auf der Einordnung und Prüfung der Rückbauanordnung unter dem Schengener Grenzkodex und Straßenverkehrsrecht. Die rechtliche Überprüfung erfolgt insbesondere anhand von § 45 StVO und VO (EU) 2016/399.

StraßenrechtErmessen und Verhältnismäßigkeit+3 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Gefährliche Reinlichkeit

Die Klausur behandelt die durch eine kommunale Verordnung übertragene Straßenreinigungspflicht für Anlieger, speziell für den Kläger U, der sich weigert, die Reinigung auszuführen. Prüfen sind die Erfolgsaussichten seiner Anfechtungsklage gegen einen entsprechenden Bescheid, die Rechtmäßigkeit der Verordnung, die Beteiligung und Ladung im Gemeinderat sowie Fragen zu unbilligen Härten und Gleichbehandlung. Außerdem analysiert der Fall die Statthaftigkeit und Begründetheit eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz gegen drohende Bußgeldmaßnahmen.

Dr. Martin Heidebach· JA 2017, 757· 300 Min
Zulässigkeit der AnfechtungsklageErmessen und VerhältnismäßigkeitKommunale Satzungen+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Übungsfall: Der fragwürdige Widerrufsvorbehalt

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob der von einer Hamburger Schulbehörde gegenüber einer privaten Ersatzschule erlassene Widerrufsvorbehalt im Bescheid über die staatliche Anerkennung rechtmäßig ist. Die Betreiberin der Privatschule wendet sich gegen diesen Vorbehalt zunächst im Widerspruchsverfahren und anschließend im Rahmen einer verwaltungsgerichtlichen Klage. Der Fall behandelt zentrale Probleme des allgemeinen Verwaltungsrechts, insbesondere die Zulässigkeit und Voraussetzungen eines Widerrufsvorbehalts als Nebenbestimmung zu einem begünstigenden Verwaltungsakt. Zudem werden die Bedeutung der Anforderungen an die Qualifikation von Lehrkräften nach dem Hamburger Privatschulrecht sowie die Folgefragen bei einem späteren Widerruf thematisiert.

Mehrdad Payandeh· ZJS 2017, 544
OFFENER PUNKT / RANGSTELLE Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ?Ermessen und VerhältnismäßigkeitZulässigkeit der Anfechtungsklage+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Hausarbeit: Rückforderung von Entschädigungsleistungen wegen Stasi-Mitarbeit

Ein ehemaliger politischer Häftling der DDR verlangt von der zuständigen Behörde die Anerkennung und Auszahlung einer Entschädigung nach dem Häftlingshilfegesetz. Nach langjährigem Zeitablauf hebt die Behörde die begünstigenden Bescheide auf und fordert die Rückzahlung mit der Begründung, der Betroffene habe während und nach seiner Haftzeit als inoffizieller Mitarbeiter für das Ministerium für Staatssicherheit gearbeitet. Im Zentrum des Falls stehen die Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte nach § 48 VwVfG und die Frage der Verwirkung behördlicher Befugnisse. Streitig ist unter anderem die subjektive Vorwerfbarkeit des Verhaltens und die Rolle des Zeitablaufs bei der Rückforderungsbefugnis der Behörde.

Frauke Kruse· ZJS 2017, 212
Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Zulässigkeit der Allgemeinen Leistungs- und UnterlassungklageBegründetheit der Allgemeinen Leistungs- und Unterlassungsklage+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Klausur: „DON’T BE A MAYBE“

Die P-GmbH, Herstellerin von Tabakprodukten, wendet sich gegen eine behördliche Verfügung, mit der die Entfernung einer bundesweiten Werbekampagne für ihre Zigarettenmarke „Red“ und die Einstellung der zugehörigen Werbemaßnahmen angeordnet wird. Auslöser ist die Einschätzung einer Expertin, wonach die Kampagne gezielt Jugendliche und Heranwachsende zum Rauchen verleite, was durch den Inhalt, die Darstellung und eine empirische Studie untermauert wird. Das Landratsamt argumentiert mit dem Jugendschutz und verweist auf die Verhältnismäßigkeit des Werbeverbots. Die P-GmbH klagt vor dem Verwaltungsgericht und sieht insbesondere ihre grundrechtlich geschützten Positionen aus Art. 5 Abs. 1, 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG verletzt. Im Fokus stehen die Rechtmäßigkeit der behördlichen Untersagung, die Geeignetheit der Werbemaßnahmen zur Beeinflussung Jugendlicher sowie verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Fragestellungen.

Aleksandra Kozłowska· ZJS 2017, 205
Wirtschaftliche Betätigung der GemeindeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Der Gesichtsschleier in der Schule

Die Klausur thematisiert die Frage, ob eine staatliche Schule eine Schülerin, die einen Gesichtsschleier (Niqab) trägt, vom Unterricht ausschließen darf. Sie behandelt das Spannungsverhältnis zwischen der Glaubensfreiheit der Schülerin und den schulrechtlichen Auflagen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Unterrichtsbetriebs.

Monika Polzin, Katharina Doll· JURA 2017, 1436
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Klausur im Kommunalrecht: Ausschluss aus dem Gemeinderat

In diesem Übungsfall des Kommunalrechts geht es um den Ausschluss eines Gemeinderatsmitglieds von der Beratung und Entscheidung über Gebühren und Satzungsänderungen. Zu prüfen ist insbesondere die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses und ob eine verwaltungsgerichtliche Klage gegen diesen Aussicht auf Erfolg hat. Im Mittelpunkt stehen die maßgeblichen kommunalrechtlichen und verfahrensrechtlichen Vorschriften.

Markus Ludwigs, Hannah Amann· JURA 2017, 1106
Der GemeinderatGrundlagen+4 weitere
JURA 2017Anfänger:innen

Die Fortsetzungsfeststellungsklage: Dogmatik und Fallbearbeitung

Die Klausur behandelt die Dogmatik und Fallbearbeitung der Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 113 I 4 VwGO. Anhand eines Beispiels wird besprochen, wie auf die Erledigung eines Verwaltungsakts nach Rechtshängigkeit zu reagieren ist und welche prozessualen Möglichkeiten, insbesondere die Fortsetzungsfeststellungsklage, bestehen.

Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+5 weitere
JA 2016Anfänger:innen

Der findige Gaststättenbetreiber

Die Übungsklausur behandelt die Rücknahme einer Gaststättengenehmigung wegen fehlender Brandschutztüren und die Wirksamkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Erteilung einer Gaststättengenehmigung unter bestimmten Bedingungen. Thematisiert werden zudem die Voraussetzungen der Klagezulässigkeit im Verwaltungsprozessrecht.

Jannis Broscheit· JA 2016, 840· 120 Min
GaststättenrechtDer öffentlich-rechtliche VertragZulässigkeit der Anfechtungsklage+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Eltern vs. Grundschule

Die Klausur thematisiert den einstweiligen Rechtsschutz gegen eine schulische Empfehlung, die über den gymnasialen Bildungsweg eines Grundschülers entscheidet. Im Mittelpunkt steht die Rechtmäßigkeit der landesrechtlichen Übertrittsregelung sowie die Frage, ob Eltern oder Schüler rechtlich gegen eine versagte Gymnasialempfehlung vorgehen können. Es werden sowohl materiell-rechtliche als auch prozessuale Aspekte im Kontext der schulischen Selbstverwaltung und Grundrechte behandelt.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2015, 683· 180 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+3 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Wer weist hier wen an?

Die Klausur behandelt eine Vereinbarung zwischen zwei Gemeinden und einer Verwaltungsgemeinschaft zur Betreibung einer Mehrzweckhalle. Im Streit um die Genehmigung der Vereinbarung durch die Rechtsaufsichtsbehörde werden Fragen des Kommunalrechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie des Verwaltungsprozessrechts aufgeworfen. Zu prüfen sind die Zulässigkeit und Begründetheit der Klagen gegen die verweigerte Genehmigung.

Dr. Benedikt Grünewald· JA 2014, 123· 300 Min
GrundlagenKommunalrechtliche VerwaltungsorganisationZulässigkeit der Anfechtungsklage+4 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Der uneinsichtige Apotheker

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit aufsichtsrechtlicher Maßnahmen gegen einen Apotheker, der apothekenpflichtige Arzneimittel in der Selbstbedienung anbietet. Hierbei stehen das Apothekenrecht, die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und der Gleichheitssatz (Art. 3 GG) im Mittelpunkt. Neben verwaltungsprozessualen Fragen (Klagearten, Zulässigkeit, Begründetheit) sind insbesondere die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Grundlagen und die Vereinbarkeit mit Grundrechten zu prüfen.

Dr. Nils Schaks· JA 2014, 40· 300 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Gewerberecht+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Die Berufsbildungsstätte im allgemeinen Wohngebiet

In dieser Übungsklausur geht es um die Zulässigkeit einer Berufsbildungsstätte im allgemeinen Wohngebiet nach Bauplanungsrecht. Der Nachbar möchte gegen die erteilte Baugenehmigung vorgehen und macht einen Gebietserhaltungsanspruch geltend. Es sind die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts zu prüfen.

Dr. Marit Sademach· JA 2013, 518· 120 Min
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die BaugenehmigungMaterielles Bauordnungsrecht+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Aufregung in der »Grünen Oase« – Anfechtung einer Baugenehmigung

Die Klausur behandelt die Anfechtung einer Baugenehmigung im Kontext eines Bebauungsplans, der durch einen Bürgerentscheid initiiert wurde. Thematisiert werden kommunalrechtliche Fragestellungen wie die Zulässigkeit kommunaler Bürgerbeteiligung, das Verfahren bei Gemeinderatsentscheidungen und Drittschutz im Baurecht, insbesondere hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens und der persönlichen Beteiligung von Gemeinderatsmitgliedern.

Die BaugenehmigungEinvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Grundlagen+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur Steuerrecht: „Steuern und Finanzen“

Die X-KG, vertreten durch ihren Komplementär A und die Kommanditisten B und C, beantragt beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung einer geplanten Umstrukturierung. Nachdem das Finanzamt eine für die KG günstige Auskunft erteilt, erfolgt die Umstrukturierung entsprechend. Später ändert das Finanzamt aufgrund einer neuen Entscheidung des Bundesfinanzhofs seine Rechtsauffassung und erlässt einen geänderten Feststellungsbescheid, in dem stille Reserven besteuert werden. A, B, C und die X-KG wehren sich gegen diese Änderung und erheben Klage. Im Fokus stehen vor allem Fragen zur Bindungswirkung der verbindlichen Auskunft, zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung sowie zu Klagefristen im Steuer- und Verwaltungsrecht.

Dr. Marcel Krumm· ZJS 2012, 356
Formelle Rechtmäßigkeit von VerwaltungsaktenBekanntgabe und Wirksamkeit von VerwaltungsaktenMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+5 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Altes und Neues zum Abschleppen und zur Bekanntgabe und Anfechtung von Verkehrszeichen

Die Klausur behandelt das Abschleppen eines falsch geparkten Fahrzeugs nach Aufstellen eines mobilen Haltverbotsschilds, die daraus resultierende Kostenerstattung sowie Zuständigkeitsfragen zwischen Polizei und Gemeindevollzugsdienst. Weiterhin thematisiert sie Fragen der Bekanntgabe und Anfechtung von Verkehrszeichen, insbesondere die Klagebefugnis und Fristenproblematik bei der Anfechtung einer Radwegbenutzungspflicht.

Mathias Hong· JURA 2012, 473
Bekanntgabe und Wirksamkeit von VerwaltungsaktenWiederholung+4 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Zum Verwechseln ähnlich

Der Fall behandelt eine Gewerbeuntersagung wegen angeblicher Unzuverlässigkeit der Antragstellerin im Zusammenhang mit dem Versand irreführender Angebote zur Eintragung in ein Verzeichnis für Neugründungen. Im Mittelpunkt steht der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen die sofort vollziehbare Untersagungsverfügung nach § 35 GewO und die Frage, ob das Vorgehen der Antragstellerin eine Unzuverlässigkeit im Sinne der Gewerbeordnung darstellt.

Dr. Christine Gömöry· JA 2011, 698· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Gewerberecht+2 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Vollstreckte Fensterläden sind teuer!

Im Mittelpunkt der Klausur steht die verwaltungsrechtliche Vollstreckung im Zusammenhang mit der Anbringung historischer Fensterläden an einem denkmalgeschützten Gebäude nach Erlass und Umsetzung eines Bebauungsplans. Geprüft werden insbesondere Fragen zur Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten, zur Verwaltungsvollstreckung und zur Kostenpflicht, einschließlich möglicher Einwände gegen Vollstreckungsmaßnahmen und Kostenbescheide.

Matthias Valta, Burbach, Klanten· JA 2011, 680· 300 Min
VerwaltungsvollstreckungDer Verwaltungsakt in der KlausurBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)+3 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur: Truthühner sind keine Hühner

Im Mittelpunkt des Falls steht Landwirt B, der einen vom Umweltschutzrecht erfassten Stall zunächst für die Hähnchenmast nutzt und später an einen Truthühnerzüchter verpachtet. Die Kreisverwaltung ordnet die Stilllegung des Stalls an, weil sie darin eine genehmigungspflichtige Änderung sieht und den Bestandsschutz für erloschen hält. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind die Abgrenzung zwischen Hähnchen- und Truthühnerhaltung sowie die Anwendung und Reichweite des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Zudem wird die Verhältnismäßigkeit behördlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit formeller Illegalität diskutiert. Die Zusatzfrage betrifft die Zulässigkeit und Reichweite von Anordnungen gegen bestehende Anlagen nach geänderten Immissions-Grenzwerten.

Robin Schray· ZJS 2011, 515
Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOFormelle Anforderungen an versammlungsrechtliche MaßnahmenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR »My home is my castle« – Polizeibesuch nicht erwünscht!

Der Fall behandelt die rechtliche Einordnung eines Polizeieinsatzes, bei dem die Wohnungstür einer Privatperson geöffnet und ihm die Einsatzkosten in Rechnung gestellt werden. Schwerpunktmäßig werden Fragen zur Zulässigkeit des Kostenbescheids, die Konnexität von Grundverwaltungsakt und Vollstreckungsmaßnahme, die Abgrenzung von Gefahrenarten, die statthafte Klageart gegen Realakte sowie die Fristberechnung diskutiert. Zudem steht die Überprüfung der Rechtmäßigkeit unmittelbaren Zwangs im Raum.

Alexander Seidl, Gero Bartsch· JURA 2011, 297
Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselVerwaltungsvollstreckung+4 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Die klagende Nachbargemeinde

Es handelt sich um eine Examensklausur zum öffentlichen Recht, die die Klagebefugnis einer Nachbargemeinde im Zusammenhang mit der Bauleitplanung für einen großflächigen Einzelhandel behandelt. Thematisiert werden u. a. die Widerspruchsfrist bei fehlender Bekanntgabe, die Rechtsfolgen formeller und materieller Fehler im Verfahren der Bauleitplanung sowie schädliche Auswirkungen nach § 34 Abs. 3 BauGB. Der Sachverhalt wurde als Hausarbeit für Fortgeschrittene gestellt.

Kaspar Henrik Möller· JURA 2011, 54
Anwendungsbereich des BauplanungsrechtsUnbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)+2 weitere
JA 20101. Staatsexamen

Planübergreifender Nachbarschutz gegen Lichtimmissionen einer Werbeanlage

Im Sachverhalt begehrt die Nachbarin W die Aufhebung einer Baugenehmigung für eine Lichtwerbeanlage auf einem Kundenparkplatz eines Erotikmarktes. Die Anlage verursacht Lichtimmissionen, die ihre Wohnqualität und Gesundheit beeinträchtigen. Die Klausur prüft, ob die von W vor dem Verwaltungsgericht erhobene Anfechtungsklage Erfolg haben könnte.

Gerrit Hellmuth Stumpf· JA 2010, 616· 180 Min
Zulässigkeit der AnfechtungsklageBegründetheit der AnfechtungsklageBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)+3 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: „Rosinenpicken“ im Abfallgewerbe

Die A-GmbH, ein Entsorgungsunternehmen, stellte in der Stadt K Altpapiercontainer auf, um von Haushalten Papier, Pappe und Karton zu sammeln. Als die Stadt K dadurch Einnahmeverluste erlitt, erließ sie eine Verfügung gegen die A-GmbH, die das Sammeln und Entsorgen von Altpapier durch private Dritte untersagt und die Entfernung der Container anordnet, verbunden mit einem Zwangsgeld. Die A-GmbH legte dagegen einen Rechtsbehelf ein, wobei die Zulässigkeit (insbesondere Fristwahrung und Form) sowie materielle Fragen zum Überlassungsrecht, zur öffentlich-rechtlichen Pflichtenverteilung und zum Schutz des öffentlichen Interesses geprüft werden müssen. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig das Verwaltungsrecht, insbesondere das Abfallrecht, und verfahrensrechtliche Aspekte des Rechtsbehelfs.

Recht der öffentlichen SachenDer Verwaltungsakt in der KlausurZulässigkeit der Anfechtungsklage+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Flatrate – All You Can Drink!

Die Klausur enthält einen Sachverhalt zu einer Diskothek, die mit einer 'All You Can Drink'-Flatrate wirbt. Streitpunkt ist das Verbot des unbegrenzten Alkoholausschanks durch die Behörde sowie die Anfechtungsklage des Diskothekenbetreibers unter Bezugnahme auf Aspekte wie Nebenbestimmungen, Grundrechte und Gefahrenprognose. Die rechtliche Beurteilung erfolgt anhand des GastG des Bundes; zusätzlich sind Folgefragen zu alternativen Angeboten und den Auswirkungen der Föderalismusreform I zu beantworten.

Prof. Dr. Arndt Schmehl· JA 2010, 128· 180 Min
Zulässigkeit der AnfechtungsklageNebenbestimmungen zu VerwaltungsaktenGaststättenrecht+2 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Shoppingcenter hinterm Gartenzaun

E, Eigentümer eines Wohnhauses in Landsberg am Lech, wendet sich gegen den Bebauungsplan "Ost 4", der die Neuausweisung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel vorsieht. E befürchtet negative Auswirkungen auf sein Wohngebiet durch das geplante Fachmarktzentrum und die Lärmbelastung, insbesondere auch vor dem Hintergrund der bestehenden Geruchs- und Geräuschimmissionen aus der Nachbarschaft. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Bauplanungsrechts, insbesondere das Abwägungsgebot, das Trennungsgebot sowie das Konfliktbewältigungsgebot. Der Fall thematisiert ferner die prozessuale Einkleidung des vorläufigen Rechtsschutzes im Normenkontrollverfahren und das Rechtsschutzinteresse des Klägers.

Christian Hufen· ZJS 2010, 225
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Zulässigkeit der AnfechtungsklageBegründetheit der Anfechtungsklage+5 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Aus Nr. 23 wird Nr. 29 – oder vorläufig doch nicht?

In diesem Examensfall begehrt A vorläufigen Rechtsschutz gegen die Umnummerierung seines Grundstücks durch die Landeshauptstadt München. Zu prüfen sind insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutzanträge (insb. nach § 80 Abs. 5 VwGO) sowie Ansprüche auf Rückgängigmachung bereits geschaffener faktischer Vollziehung. Die Klausur behandelt sowohl den Fall des sofortigen Vollzugs als auch eine Abwandlung ohne Sofortvollzug.

Sebastian Unger· JURA 2010, 939
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Die Merkmale des VerwaltungsaktsEröffnung des Verwaltungsrechtswegs+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Streit um eine Windfarm

Im Mittelpunkt des Falls steht der Streit um den Ausbau einer bestehenden Windkraftanlage durch eine kommunale Stadtwerke AG, die eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 18 zusätzliche Windräder beantragt und nach anfänglicher Ablehnung im Widerspruchsverfahren erhält. E, Eigentümer eines nahegelegenen landwirtschaftlichen Betriebs, will gerichtlich gegen die Genehmigung vorgehen, insbesondere mit der Begründung, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterblieben sei. Zudem verlangt E von der Stadtwerke AG Zugang zu einer Machbarkeitsstudie, die Grundlage der Antragsvorbereitung war, und die Herausgabe wird mit Verweis auf fehlende Informationspflicht abgelehnt. Schwerpunkte liegen im Umweltrecht, insbesondere im Immissionsschutzrecht, UVP-Pflicht, Umweltinformationsrecht sowie Fragen der Klagerechte Privater gegen Verwaltungsentscheidungen.

Elke Gurlit· ZJS 2009, 404
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche MaßnahmenMaterielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Weinprobe

Der Winzer K begehrt von der zuständigen Behörde die Zuteilung einer amtlichen Prüfnummer für seinen Rotwein, um diesen als Qualitätswein b.A. vermarkten zu können. Die Behörde verweigerte die Prüfnummer aufgrund einer negativen Bewertung durch eine Sachverständigenkommission im Rahmen der Sinnenprüfung, wobei K die Zusammensetzung und Durchführung der Kommission sowie das Bewertungsverfahren beanstandet. Im Verlauf erhebt K Klage vor dem Verwaltungsgericht und verlangt später die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Versagung, um einen Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen. Rechtliche Schwerpunkte sind das Verfahren zur Zuteilung der Prüfnummer nach Weingesetz und Weinverordnung, das Bewertungs- und Prüfungsverfahren sowie mögliche Amtspflichtverletzungen und Fragen der Rechtsschutzmöglichkeiten.

Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)Zulässigkeit der Allgemeinen Leistungs- und UnterlassungklageBegründetheit der Allgemeinen Leistungs- und Unterlassungsklage+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: „Enthüllung“ – Zu den Grenzen der Kunstfreiheit bei Romanen mit (auto-)biographischem Hintergrund

Im Mittelpunkt des Falls steht die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem früheren Lebenspartner B und dem V-Verlag um die Verbreitung des Romans „Enthüllung“. B sieht sich in der Romanfigur „Kunz“ widergespiegelt und macht eine schwerwiegende Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte geltend. Nach Untersagung des Buchvertriebs durch die Instanzgerichte erhebt der V-Verlag Verfassungsbeschwerde und beruft sich auf die Kunstfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 GG. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Verhältnis zwischen Kunstfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht, der Schutz privatester Lebensbereiche sowie die Berücksichtigung der EMRK bei der Abwägung grundrechtlicher Positionen.

Lothar Michael, Markus Thiel· ZJS 2009, 160
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Die geplante Schrottzerkleinerungsanlage

Die Klausur behandelt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Schrottzerkleinerungsanlage und verschiedene anwaltliche Handlungen im Nachbaranfechtungsprozess. Schwerpunkte liegen auf der belastenden Nebenbestimmung (Einhausung), Zulässigkeit und Erfolgsaussichten von Klagen der Beteiligten sowie dem Antrag auf den Sofortvollzug der Genehmigung.

Felix Koehl· JA 2008, 804· 300 Min
Die BaugenehmigungZulässigkeit der AnfechtungsklageVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+2 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Laserkampf

Der Fall betrifft einen Unternehmer, O, der in einer Halle in Greifswald das sogenannte Laserkampf-Spiel für volljährige Teilnehmer anbietet. Nachdem Beschwerden eingegangen sind, untersagt ihm der Oberbürgermeister mit Bescheid den Betrieb von Spielen, die ein Töten von Menschen simulieren, unter Berufung auf öffentliche Sicherheit, Ordnung und die Menschenwürde. O legt hiergegen Widerspruch ein, argumentiert unter anderem mit der Ablehnung eines Verbots durch den Bundestag und wirft willkürliche Maßstabsbildung vor. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Gefahrenabwehrrecht, die vorbeugende Untersagung von Spielabläufen unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die verfassungsrechtliche Bedeutung der Menschenwürde und die Bindung der Verwaltung an die Gesetzgebung.

Uwe Kischel· ZJS 2008, 163
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Verwaltungsvollstreckung im Erzgebirge

Die Klausur thematisiert die Verwaltungsvollstreckung, insbesondere die Unanfechtbarkeit des Grund-Verwaltungsaktes, Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Vollstreckungsmaßnahmen und Vollstreckungshindernisse. Im Mittelpunkt stehen Zwangsgeldandrohung, Festsetzung und Ersatzvornahme sowie der Tenor einer Entscheidung nach § 80 IV VwGO. Der Fall ist nach einem Beschluss des VGH Mannheim gestaltet und dient zur Prüfung verwaltungsrechtlicher Eilrechtsschutzverfahren.

Klaus Weber· JA 2007, 536· 180 Min
Verwaltungsvollstreckung+6 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Ärger im Revierpark

Die Klausur behandelt die Anwaltsberatung im Zusammenhang mit einem Hausverbot für einen öffentlichen Park, das von der Stadt Gelsenkirchen wegen eines Vorfalls verhängt wurde. Thematisiert werden die Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes sowie die rechtlichen Voraussetzungen und die Angemessenheit von Sanktionen der Verwaltung. Die Mandantin begehrt die Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten, insbesondere gegen das Aufenthaltsverbot vorzugehen.

Proppe· JA 2005, 644
Die Merkmale des VerwaltungsaktsErmessen und VerhältnismäßigkeitVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Versprochen ist versprochen

Die Klausur behandelt einen Streit um eine kommunale Bauleitplanung und anschließende Baugenehmigungen im Zusammenhang mit einer Rückübertragung eines vormals enteigneten Grundstücks, das nun zur Errichtung einer Freiluftbühne genutzt werden soll. Im Fokus steht ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Stadt, Nachbar und Kreisverwaltung zur Vermeidung verwaltungsrechtlicher Streitigkeiten, der schließlich zu Problemen bei der Genehmigung eines Nebengebäudes führt. Thematisiert werden Bebauungsplan, Nachbarrechte, Vertragsbindung der Verwaltung sowie baurechtliche und planungsrechtliche Fragestellungen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Versprochen ist versprochen
Außenbereich (§ 35 BauGB)Die Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren+6 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Unschuldslamm

Die Klausur behandelt die bauordnungsrechtliche und gewerberechtliche Zulässigkeit der Nutzung eines Gebäudes als Bordell unter dem Deckmantel eines Meditationszentrums im allgemeinen Wohngebiet. Schwerpunkte liegen auf der Genehmigungsbedürftigkeit und Genehmigungsfähigkeit einer Nutzungsänderung, der Anwendung des Prostituiertenschutzgesetzes sowie den abwehrrechtlichen Befugnissen der Bauaufsichtsbehörde. Es sind auch Aspekte des Bestandschutzes und der Reichweite einer ursprünglich erteilten Baugenehmigung zu prüfen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Unschuldslamm
Zulässigkeit der Allgemeinen Leistungs- und UnterlassungklageDie BaugenehmigungZulässigkeit der Anfechtungsklage+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Genug vergnügt!

In diesem Fall geht es um die planungsrechtliche Zulässigkeit eines 'Vintage-Activity-Cafés' im unbeplanten Innenbereich der Saarheimer Altstadt nach § 34 BauGB. Streitpunkt ist, ob das von den Eigentümern geplante Vorhaben genehmigungsfähig ist, insbesondere angesichts geplanter Beschränkungen für Vergnügungsstätten im neuen Bebauungsplan und der bereits angelaufenen Bauleitplanung. Zudem spielen prozessuale Fragen zur Antrags-, Widerspruchs- und Klagebefugnis sowie zu Verfahrensfristen eine Rolle.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Genug vergnügt!
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Weitere RechtsgebieteAußenbereich (§ 35 BauGB)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Südumfahrung Saarheim

In der Klausur geht es um das sogenannte 'Gesetz über den Bau der Südumfahrung Saarheim', das ein Infrastrukturprojekt für eine europäische Hochgeschwindigkeitsbahn regelt und weitreichende Auswirkungen auf die Stadt Saarheim sowie private Eigentümer und Umweltverbände hat. Diskutiert wird insbesondere die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, an dessen Planung die Stadt Saarheim nicht ordnungsgemäß beteiligt war und deren Eigentumsrechte durch Enteignungen betroffen sind. Der Stadtrat erhebt daher Verfassungsbeschwerde und macht Grundrechtsverstöße geltend.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Südumfahrung Saarheim
VerfassungsbeschwerdeZulässigkeit der AnfechtungsklageJustizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)+5 weitere
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