Volker Herbolsheimer
Volker Herbolsheimer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Öffentliches Recht, Verfassungstheorie und interdisziplinäre Rechtsforschung von Prof. Dr. Julian Krüper an der Ruhr-Universität Bochum. Seine Tätigkeit umfasst die Mitwirkung an Forschungsprojekten im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Verfassungstheorie. Zudem beschäftigt er sich mit interdisziplinären Ansätzen der Rechtswissenschaft und trägt zur akademischen Lehre und Forschung an der Fakultät bei.
Klausuren
Fortgeschrittenenklausur: Die Nachbarin und die laute Jugend
Im Fall begehrt die Mieterin N die Aufhebung einer Baugenehmigung für ein geplantes Jugendzentrum, das auf einem Nachbargrundstück in einem urbanen Gebiet errichtet werden soll. Streit besteht insbesondere über die Zulässigkeit der Nutzung, die Einhaltung von Abstandsflächen, die Gebäudehöhe sowie zu erwartende Lärmbelastungen durch die abendliche Nutzung und geplante Veranstaltungen. Zur Prüfung stehen primär die Vorgaben des Bauplanungsrechts, darunter die Anforderungen eines Bebauungsplans, der Drittschutz, sowie Abgrenzungsfragen nach der BauNVO und dem BauGB. Im Zentrum steht die Frage, ob N durch das Bauvorhaben in ihren Rechten verletzt ist und einen Anspruch auf Aufhebung der Baugenehmigung hat.
Übungshausarbeit: Brennende Neugier
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob 154 Bundestagsabgeordnete einen Anspruch auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Thema 'Gesetzgebungsoutsourcing' im Zusammenhang mit dem WFG-Gesetzgebungsverfahren haben. Sie wenden sich gegen die Ablehnung ihres Antrags durch die Bundestagsmehrheit mit der Begründung, dies greife unzulässig in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung ein. Der Streit betrifft insbesondere die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer sogenannten Minderheitenenquête sowie den Umfang parlamentarischer Kontrollrechte gegenüber der Bundesregierung gemäß Art. 44 GG. Die Kläger rufen das Bundesverfassungsgericht an und berufen sich auf eine Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Rechte.
Übungsfall: Die Suche nach dem Richtigen
Im Mittelpunkt des Falls steht eine ordnungsbehördliche Verfügung der Stadt T gegen die H-GmbH, die als Verwalterin eines Einkaufszentrums verpflichtet werden soll, während eines erwarteten Kundenandrangs infolge einer Produktneuheit geeignete Abfallbehälter und mobile Toiletten bereitzustellen. Die H-GmbH wehrt sich gegen die Anordnung und argumentiert insbesondere, nicht die richtige Störerin zu sein und verweist auf alternative Verantwortliche wie die C-AG als Mieterin sowie den Grundstückseigentümer. Gegenstand der Prüfung sind Fragen zur Polizei- und Ordnungsrechtlichen Störereigenschaft und Störerauswahl sowie verwaltungsrechtliche und verwaltungsprozessuale Aspekte. Zu untersuchen ist unter anderem die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Volker Herbolsheimer prüfen besonders häufig Die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde (2×), Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung (1×), Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO (1×), Der Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts (1×), Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen (1×), Formelle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten (1×), Recht der öffentlichen Sachen (1×) und Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen (1×).