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Jurafuchs

Julian Krüper

2 Klausuren im Portal
Ruhr-Universität

Julian Krüper, geboren 1974 in Emsdetten, ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer an der Ruhr-Universität Bochum. Dort ist er in der akademischen Lehre und Forschung tätig. Seine Schwerpunkte liegen im Bereich der Rechtswissenschaften, wobei er Studierende in verschiedenen juristischen Fachgebieten ausbildet. Krüper prägt den rechtswissenschaftlichen Diskurs an seiner Universität und engagiert sich in der akademischen Gemeinschaft.

Klausuren

JURA 2017Anfänger:innen

§ 34 BauGB verstehen und anwenden – Teil 1/2

Der Übungsfall thematisiert die Grundlagen des Bauplanungsrechts mit Fokus auf § 34 BauGB. Die Systematik und Anwendung der Norm werden erläutert, insbesondere im Vergleich zum Bauordnungsrecht und mit Bezug auf die Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich.

Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)+3 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: Störung am Volkstrauertag

A und B, politisch rechts orientierte Aktivisten, stören am Volkstrauertag eine Gedenkveranstaltung in der Stadt S durch provokative Plakate, Wehrmachtsuniformen und Parolen. Sie werden von Polizeibeamten erst aufgefordert, ihre Plakate auszuhändigen und die Umgebung des Friedhofs zu verlassen; A kehrt später zurück und äußert erneut lautstark seine Meinung vor Friedhofsbesuchern. Die Polizei nimmt A daraufhin mit und bringt ihn in seine Wohnung in einer anderen Stadt. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen, insbesondere in Bezug auf Gefahrenabwehr, Versammlungsrecht und Grundrechte wie Meinungsfreiheit und Totenruhe.

Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Julian Krüper prüfen besonders häufig Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung (1×), Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW) (1×), Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB) (1×) und Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel) (1×).