Klausuren
2 KlausurenHarte Männer haben keine Angst
Der Fall thematisiert eine strafrechtliche Beratung aus Anwaltssicht für einen WG-Bewohner, der nach einer vermeintlich bedrohlichen und freiheitsberaubenden Aktion seines Mitbewohners Strafantrag stellte. Prüfungsrelevant sind insbesondere Delikte wie Bedrohung und Freiheitsberaubung sowie verfahrensrechtliche Fragen zu Verfahrensbeendigung und Rechtsbehelfen. Der Aktenvortrag ist für Referendare als Übungsklausur ausgelegt.
Zum Verwechseln ähnlich
Der Fall behandelt eine Gewerbeuntersagung wegen angeblicher Unzuverlässigkeit der Antragstellerin im Zusammenhang mit dem Versand irreführender Angebote zur Eintragung in ein Verzeichnis für Neugründungen. Im Mittelpunkt steht der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen die sofort vollziehbare Untersagungsverfügung nach § 35 GewO und die Frage, ob das Vorgehen der Antragstellerin eine Unzuverlässigkeit im Sinne der Gewerbeordnung darstellt.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Christine Gömöry prüfen besonders häufig Bedrohung, § 241 StGB (1×), Freiheitsberaubung, § 239 StGB (1×), Gewerberecht (1×) und Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO) (1×).