Wer weist hier wen an?
JA 2014, 123 · Öffentliches Recht für 1. Staatsexamen
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit und Zulässigkeit einer kommunalen Vereinbarung zur gemeinsamen Nutzung und Verwaltung einer Mehrzweckhalle, insbesondere im Hinblick auf die Weisungsrechte der beteiligten Gemeinden gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft. Der Schwerpunkt liegt auf der Prüfung der Vereinbarkeit der Regelungen mit dem BayKommZG, der Vertretungsbefugnis, sowie Prozesserfordernissen hinsichtlich der Klageerhebung und der Zulässigkeit. Weiter wird die Rolle der Rechtsaufsichtsbehörde bei der Genehmigung beleuchtet.
Schwerpunkte
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