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Jurafuchs

Robin Schray

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Klausuren

ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur: Truthühner sind keine Hühner

Im Mittelpunkt des Falls steht Landwirt B, der einen vom Umweltschutzrecht erfassten Stall zunächst für die Hähnchenmast nutzt und später an einen Truthühnerzüchter verpachtet. Die Kreisverwaltung ordnet die Stilllegung des Stalls an, weil sie darin eine genehmigungspflichtige Änderung sieht und den Bestandsschutz für erloschen hält. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind die Abgrenzung zwischen Hähnchen- und Truthühnerhaltung sowie die Anwendung und Reichweite des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Zudem wird die Verhältnismäßigkeit behördlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit formeller Illegalität diskutiert. Die Zusatzfrage betrifft die Zulässigkeit und Reichweite von Anordnungen gegen bestehende Anlagen nach geänderten Immissions-Grenzwerten.

Robin Schray· ZJS 2011, 515
Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOFormelle Anforderungen an versammlungsrechtliche MaßnahmenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Robin Schray prüfen besonders häufig Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO (1×), Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen (1×) und Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel) (1×).