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Johannes T. Kayser

3 Klausuren im Portal
Universität Augsburg. Juristische Fakultät

Klausuren

3 Klausuren
JURA 2026Fortgeschrittene

ÖR-Fortgeschrittenenhausarbeit zum Verwaltungsrecht

Die A-GmbH schließt mit dem Wohnungseigentümer E einen auf zehn Jahre befristeten Mietvertrag über eine 70 m² große Drei-Zimmer-Wohnung mit vier Schlafplätzen, Küche und Bad. Die Wohnung wurde zuvor zehn Jahre lang an ein Ehepaar vermietet. Das Mehrfamilienhaus, welches als Wohngebäude genehmigt ist, umfasst sechs Wohnungen und befindet sich im unbeplanten Innenbereich der Stadt Augsburg. In der unmittelbaren Umgebung befinden sich Wohngebäude, ein Restaurant, eine Arztpraxis und ein Lebensmittel-Discounter mit einer Verkaufsfläche von 797, 9 m², der überwiegend von Anwohnern für die Deckung des täglichen Bedarfs und zur Versorgung des Gebiets genutzt wird. Die Nachbarn wurden durch die A-GmbH ordnungsgemäß beteiligt. Nach Zustimmung des E reicht die A-GmbH am 1. 4. 2025 beim Bauamt der Stadt Augsburg schriftlich einen ordnungsgemäßen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für die geplante Kurzzeitvermietung ein. Der Leiter des Bauamts teilt A am 7. 4. 2025 telefonisch mit, dass seine Abteilung seit zwei Jahren mit hohen Krankenständen und vielen Anträgen belastet sei und daher eine Entscheidung erst in mehreren Monaten getroffen werden könne. Ihm sei jedoch zu Ohren gekommen, dass die Stadt Augsburg an einer Zweckentfremdungssatzung von Wohnraum (ZwEWS) arbeite, welche möglicherweise die Kurzzeitvermietung verhindern könne.

Johannes T. Kayser· JURA 2026, 689
Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)Die Baugenehmigung+3 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

* "Zwischen Autobahn, Drogengeld und Bananen

Die Fallbearbeitung thematisiert polizeiliche Standardmaßnahmen sowie die verwaltungsprozessuale Durchsetzung von Bürgerrechten nach Verkehrskontrollen und einer polizeilichen Sicherstellung von Bargeld. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeit der Identitätsfeststellung, einer Durchsuchung sowie das gerichtliche Vorgehen einschließlich Klagearten und Anspruchsgrundlagen auf Herausgabe sichergestellter Gegenstände.

Johannes T. Kayser, Mirjam Scherle· JA 2025, 656· 180 Min
Grundlagen Zulässigkeit der Anfechtungsklage+4 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

ÖR-Fortgeschrittenenklausur zum Polizeirecht

Die Klausur behandelt zahlreiche grundlegende Fragen des Polizeirechts. Abgeprüft werden mehrere Primärmaßnahmen und eine Sekundärmaßnahme. Neben Klausurklassikern wie der Frage nach der Rechtsnatur von polizeilichen Maßnahmen bildet die Rechtmäßigkeitsprüfung des unmittelbaren Zwangs einen Schwerpunkt. Trotz des landesrechtlichen Einschlags lässt sich der Sachverhalt problemlos auf andere Bundesländer übertragen. Prozessual ist die Klausur in eine Fortsetzungsfeststellungsklage eingekleidet. Die Klausur bewegt sich auf mittlerem Schwierigkeitsniveau. Neben einem breiten Wissen zum Sicherheitsrecht ist auch ein zügiges, strukturiertes und zu einer tiefgehenden Subsumtion führendes Arbeiten eng am Sachverhalt gefordert. Damit handelt es sich um eine repräsentative, gar idealtypische Polizeirechtsklausur.

Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselSekundäransprüche gegen polizeiliches Handeln+4 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Johannes T. Kayser prüfen besonders häufig Grundlagen (2×), Die Baugenehmigung (1×), Polizeiliche Generalklausel (1×), Sekundäransprüche gegen polizeiliches Handeln (1×), Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB) (1×) und Zulässigkeit der Anfechtungsklage (1×).