Klausur: „DON’T BE A MAYBE“
ZJS 2017, 205 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
Die P-GmbH, Herstellerin von Tabakprodukten, wendet sich gegen eine behördliche Verfügung, mit der die Entfernung einer bundesweiten Werbekampagne für ihre Zigarettenmarke „Red“ und die Einstellung der zugehörigen Werbemaßnahmen angeordnet wird. Auslöser ist die Einschätzung einer Expertin, wonach die Kampagne gezielt Jugendliche und Heranwachsende zum Rauchen verleite, was durch den Inhalt, die Darstellung und eine empirische Studie untermauert wird. Das Landratsamt argumentiert mit dem Jugendschutz und verweist auf die Verhältnismäßigkeit des Werbeverbots. Die P-GmbH klagt vor dem Verwaltungsgericht und sieht insbesondere ihre grundrechtlich geschützten Positionen aus Art. 5 Abs. 1, 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG verletzt. Im Fokus stehen die Rechtmäßigkeit der behördlichen Untersagung, die Geeignetheit der Werbemaßnahmen zur Beeinflussung Jugendlicher sowie verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Fragestellungen.
Schwerpunkte
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- Wirtschaftliche Betätigung der GemeindeZulässigkeit wirtschaftlicher Gemeindebetätigung in Privatrechtsform
- Wirtschaftliche Betätigung der GemeindeBegründetheit der Konkurrentenklage gegen die wirtschaftliche Gemeindebetätigung
- Wirtschaftliche Betätigung der GemeindeZulässigkeit einer Konkurrentenklage gegen gemeindewirtschaftliche Betätigung
- Wirtschaftliche Betätigung der GemeindeZulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung einer Gemeinde - Grundfall
- Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Verhältnis von Meinungs- und Glaubensfreiheit (Art. 5 Abs. 1, Art. 4 GG)
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