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Jurafuchs
Prof. Dr.

Rainer Wernsmann

3 Klausuren im Portal
Professor:in · Universität Passau

Klausuren

JA 2023Anfänger:innen

* "Hund ohne Maulkorb

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Bescheid der Stadt Passau, mit dem die Erlaubnis zur Haltung eines American Staffordshire Terriers aufgehoben wurde, nachdem der Halter die Auflagen (Leinen- und Maulkorbpflicht) missachtet hatte. Thematisiert werden die Voraussetzungen und Rechtsfolgen gebundener Verwaltungsentscheidungen sowie Fragen der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten im Kontext des bayerischen Landesrechts.

Prof. Dr. Rainer Wernsmann, Dominik Hübsch· JA 2023, 569· 90 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Zwischenprüfungsklausur ÖR Betreutes Wählen

Die Zwischenprüfungsklausur befasst sich mit öffentlich-rechtlichen Fragestellungen rund um das Thema 'Betreutes Wählen'. Im Mittelpunkt dürften wahlrechtliche Regelungen und die verfassungsrechtliche Ausgestaltung von Wahlen stehen.

Rainer Wernsmann, Jens Bruns· JURA 2011, 384
Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Schwerpunktbereich Steuerrecht Einkünfteermittlung im Einkommensteuerrecht

Die Klausur behandelt die steuerrechtliche Einkünfteermittlung im Rahmen des Einkommensteuerrechts mit Schwerpunkt auf Liebhaberei, Gewinnermittlung nach § 4 III EStG, Anschaffungskosten, Verlustverrechnung sowie Einkünfte aus privater Grundstücksveräußerung. Im Sachverhalt investiert Fine in den Erwerb, Sanierung und Finanzierung eines Mietshauses, hat aber keine Einnahmen, wodurch steuerliche Fragen zum Ausgleich von Verlusten und zur Zuordnung von Kosten relevant werden.

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Prof. Dr. Rainer Wernsmann prüfen besonders häufig Die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde (1×), Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) (1×), Recht der öffentlichen Sachen (1×) und Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze (1×).