Europäische Integration
Die Europäische Integration betrifft das Verhältnis zwischen deutschem Verfassungsrecht (insb. Art. 23, 20 GG, Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG) und Unionsrecht (z.B. Art. 49, 56 AEUV). Zentrale Prüfungsfragen: Verfassungsmäßigkeit unionsweiter Mechanismen wie der Bankenunion, Ultra-vires-Kontrolle bei Maßnahmen wie dem PSPP-Programm der EZB, und die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen EU-Entscheidungen (insb. Verfassungsbeschwerde). Examensklassiker: Anwendung und Reichweite des Integrations- und Identitätsvorbehalts, Grenzen der Kompetenzübertragung an die EU.
Klausuren zum Thema
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Europarecht – Vertragsverletzung durch Agrarstrukturreform
Die Klausur behandelt eine Vertragsverletzung im Zusammenhang mit einer nationalen Agrarstrukturreform und deren Vereinbarkeit mit europarechtlichen Vorgaben. Im Mittelpunkt steht die Prüfung unionsrechtlicher Anforderungen an mitgliedstaatliche Maßnahmen sowie das Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV.
ÖR-Fortgeschrittenenhausarbeit – Öffentliches Recht in seinen internationalen und europäischen Bezügen
Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich in zwei Abschnitten mit einem umstrittenen Konflikt um die Letztentscheidung über die Auslegung von Unionskompetenzen zwischen dem EuGH und dem BVerfG. Der erste Abschnitt thematisiert die europarechtliche Perspektive im Rahmen eines zu prüfenden Vorlageverfahrens. Nach der im Anschluss ergangenen fiktiven Entscheidung des EuGH ist eine Verfassungsbeschwerde zu prüfen, die Elemente bisher vom BVerfG entschiedenen Verfassungsbeschwerden im Rahmen einer ultra-vires Kontrolle kombiniert. Materiell steht eine fiktive Richtlinie zu Seevögeln im Fokus, die auch die Fischerei betrifft und potenziell regional hätte reguliert werden können.
ÖR-Referendarexamensklausur zum Allgemeinen Verwaltungsrecht, Europarecht und Verfassungsprozessrecht
Die Klausur gliedert sich in drei Teile. In Teil 1 sind Fragen der Rücknahme bzw. des Widerrufs von Verwaltungsakten zu prüfen. Als Schwerpunkt wirft die Klausur Fragen zum Thema Verwaltungsvorschriften und deren Wirkung auf. In Teil 2 ist die unmittelbare Anwendbarkeit einer europäischen Richtlinie zugunsten eines Bürgers gegen ein privatrechtliches Unternehmen zu prüfen. In Teil 3 ist schließlich zu klären, inwieweit mittels einer Verfassungsbeschwerde gegen ein unionsrechtlich determiniertes deutsches Umsetzungsgesetz vorgegangen werden kann. Normativer Anknüpfungspunkt sind unbekannte Normen des Lieferkettenrechts, wobei von den Bearbeitern ein systematischer Umgang mit diesen unbekannten Normen erwartet wird.
Schwerpunktbereichsklausur – Öffentliches Recht: Europäisches Medienrecht – Das HikHak-Rewards-Programm und die Europäische Kommission
Die Klausur behandelt Fragestellungen des europäischen Medienrechts anhand eines Rewards-Programms im Kontext der Regulierung durch die Europäische Kommission. Im Mittelpunkt stehen unionsrechtliche Grundrechte, insbesondere die Bedeutung der EU-Grundrechtecharta, sowie Elemente der europäischen Integration. Daneben werden unionsrechtliche Grundlagen und die Wirkung des Unionsrechts angesprochen.
ÖR-Anfängerklausur zum Außenverfassungsrecht
Die Klausur handelt von einer Verfassungsbeschwerde einer deutschen Antragstellerin gegen die Ablehnung ihrer Anerkennung als Heilpraktikerin auf Grundlage eines Landesgesetzes, das zur Umsetzung einer EU-Richtlinie erlassen wurde. Thematisiert werden europarechtliche Grundrechtsfragen, der Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem und die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei Anwendung von Unionsrecht.
Grundfreiheiten ohne Grenzen?
Die Klausur behandelt einen estnischen Pandemie-bedingten Reisebeschränkungsfall, der am Maßstab der europäischen Dienstleistungsfreiheit zu prüfen ist. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das estnische Reiseverbot für bestimmte Mitgliedstaaten mit der aktiven Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 56 AEUV vereinbar ist. Es wird komplexes europarechtliches Problembewusstsein insbesondere im Umgang mit Grundfreiheiten verlangt.
»Nachhaltiges Chaos«
Die Klausur behandelt in Teil 1 Fragen zur Rücknahme und zum Widerruf von Verwaltungsakten sowie die Bindungswirkung behördeninterner Verwaltungsvorschriften. Teil 2 thematisiert die unmittelbare Anwendbarkeit europäischer Richtlinien zugunsten eines Bürgers gegenüber einem privaten Unternehmen. Teil 3 prüft, inwieweit gegen ein unionsrechtlich determiniertes deutsches Gesetz mittels Verfassungsbeschwerde vorgegangen werden kann – hier mit Bezug auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und unbekannte Normen des Lieferkettenrechts.
Vertrauenskrise im Bundestag
Die Klausur behandelt ein Organstreitverfahren zwischen Bundestagsabgeordneten, dem Bundestagspräsidenten und dem Bundeskanzler im Zusammenhang mit der Vertrauensfrage und der Auflösung des Bundestages. Im Mittelpunkt stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Vertrauensfrage, das Verfahren der Bundestagsauflösung sowie die Rechte der beteiligten Verfassungsorgane. Zudem wird die Funktion des Bundespräsidenten und eine europarechtliche Zusatzfrage zur Rolle der Europäischen Kommission thematisiert.
'Rien ne va plus'…auf Europas Straßen
Die Klausur behandelt die sogenannte Lkw-Verkehrsdosierung, die Dänemark an der deutsch-dänischen Grenze eingeführt hat, um den Transitverkehr zu regulieren. Geprüft werden die Vereinbarkeit dieser Maßnahmen mit der Warenverkehrsfreiheit aus dem AEUV sowie die rechtlichen Möglichkeiten eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die Europäische Kommission.
„Energieversorgung in unsicheren Zeiten“
Die Klausur behandelt die energiepolitisch hochaktuelle Frage der staatlichen Treuhandverwaltung eines Energieversorgers während der Rohstoffkrise im Zuge des Ukraine-Kriegs. Schwerpunkte sind die Prüfung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine ministerielle Anordnung nach dem Energiesicherungsgesetz, grundrechtliche Eigentumsgarantien und die europarechtlichen Grundfreiheiten, insbesondere unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit sowie das Entschädigungsregime nach § 17 EnSiG.
Sprechen Sie Lettisch?
Die Examensklausur behandelt die methodische Vorgehensweise im Öffentlichen Recht anhand eines europarechtlichen Falles. Zentral sind das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV, die Frage der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) sowie der Einfluss der nationalen Identität und des Unionsrechts auf nationale Regelungen im Bildungssektor. Die Studierenden müssen die unionsrechtliche Dimension anhand eines lettischen Gesetzes im Hochschulbereich und dessen verfassungsrechtlicher Überprüfung analysieren.
»Die rüstige Rentnerin«
Die Klausur behandelt die unionsrechtlichen Freizügigkeits- und Gleichbehandlungsrechte von Unionsbürgern am Beispiel einer deutschen Rentnerin, die in Spanien lebt und aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit von einer Teilnahme an den nationalen Meisterschaften ausgeschlossen wird. Thematisiert werden insbesondere der freizügigkeitsakzessorische Gleichbehandlungsanspruch, das Diskriminierungsverbot sowie die Horizontalwirkung im Privatrechtsverhältnis; prozessual wird die Formulierung einer zulässigen Vorlagefrage im Vorabentscheidungsverfahren an den EuGH geprüft.
ÖR-Examensklausur zum Verfassungsrecht
Die Klausur behandelt verfassungsrechtliche Probleme um die Einführung und Anwendung von Data-Mining durch Polizei- und Sicherheitsbehörden im Rahmen der Terrorismusbekämpfung. Im Fokus stehen der Grundrechtsschutz bei der Durchführung von Unionsrecht, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Sicherheitsgesetzgebung, insbesondere am Beispiel des § 6a ATDG. Von den Bearbeitenden werden Kenntnisse der Rechtsprechung zum Recht auf Vergessen und zur Ausgestaltung von Eingriffsschwellen verlangt.
Fortgeschrittenenklausur Europarecht: Wohnungsbestand in Bürgerhand?
In diesem Fall erhebt die Europäische Kommission Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen eines Landesgesetzes, das vorsieht, große private Wohnungsgesellschaften zu enteignen und deren Bestand in eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts zu überführen. Das Gesetz betrifft zwei internationale Immobilienunternehmen, deren Eigentümer und Aktionäre teilweise aus dem Ausland stammen. Die zentrale rechtliche Problematik liegt in einer möglichen Verletzung von Unionsgrundfreiheiten, insbesondere der Kapitalverkehrsfreiheit, und dem unionsrechtlichen Eigentumsschutz. Zusätzlich stehen die europarechtlichen Rahmenbedingungen für Enteignungen und die Verhältnismäßigkeit der gewährten Entschädigung im Mittelpunkt.
Abschlussklausur Europarecht: Gute Nachbarschaft in Pandemiezeiten?
Österreich erhebt vor dem EuGH Klage gegen Deutschland, nachdem Deutschland während der Coronapandemie vorübergehende Grenzkontrollen zu Österreich einführt. Die Grenzkontrollen führen zu erheblichen Wartezeiten und wirtschaftlichen Einbußen, insbesondere für die österreichische Exportwirtschaft. Im Streit stehen die Vereinbarkeit der deutschen Maßnahmen mit den Grundfreiheiten des EU-Binnenmarkts und das Verhältnis zwischen Pandemieschutz und wirtschaftlicher Freizügigkeit. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit nationaler Grenzkontrollen im Lichte des Unionsrechts.
Life in plastic, it’s fantastic (?)
Die Examensklausur behandelt die unionsrechtlichen und grundrechtlichen Fragestellungen einer EU-Verordnung, die ein Verbot von Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff einführt. Zentrale Themen sind die prozessualen Besonderheiten der Nichtigkeitsklage eines Mitgliedstaats, Gesetzgebungskompetenzen und das Gesetzgebungsverfahren sowie die Vereinbarkeit mit dem unionsrechtlichen Eigentumsgrundrecht im Kontext des Umweltschutzes.
ÖR-Anfängerklausur zum Europarecht
Die Klausur thematisiert die unionsrechtliche Rechtsangleichungskompetenz nach Art. 114 AEUV anhand einer Nichtigkeitsklage eines Mitgliedstaats gegen die Feuerwaffen-Richtlinie. Schwerpunkte liegen auf der unionsrechtlichen Gesetzgebungskompetenz, der unionsrechtlichen Grundrechtsprüfung (insbesondere Eigentumsschutz aus Art. 17 GRCh) sowie der Abgrenzung zu Art. 84 AEUV.
Unionsrechtliche Vorgaben für die Insolvenzabsicherung im Pauschalreiserecht
Die Klausur thematisiert unionsrechtliche Vorgaben für die Insolvenzabsicherung im Pauschalreiserecht am Beispiel der Insolvenz eines großen deutschen Reiseveranstalters. Schwerpunkte liegen auf der unmittelbaren Wirkung von EU-Richtlinien, Fragen mangelhafter Umsetzung und den sich daraus ergebenden staatshaftungsrechtlichen Ansprüchen gegen Deutschland.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Deutsche und Europäische Grundrechte - Schächten 2.0
Die Klausur behandelt die verfassungsmäßige Prüfung des § 4a II TierSchG im Spannungsfeld zwischen Art. 4 GG (Religionsfreiheit) und Art. 20a GG (Staatsziel Tierschutz). Ein Schwerpunkt liegt auf der verfassungskonformen Auslegung von § 4a II TierSchG bezüglich Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften und deren verbindlichen Vorschriften. Besonders eingehend wird die europarechtliche Dimension diskutiert, insbesondere die Anwendbarkeit der EU-Verordnung, die Schlachthofpflicht und deren Vereinbarkeit mit Art. 10 GRCh (kollektive Religionsfreiheit). Diese Punkte werden unter Berücksichtigung der europaweiten Sachlage und der Verhältnismäßigkeit analysiert.
Recht auf Vergessenwerden I
Die Klausur behandelt den Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem am Beispiel des sogenannten 'Rechts auf Vergessenwerden', insbesondere im Kontext von Online-Publikationen, Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit. Im Mittelpunkt stehen die Abwägung zwischen dem Schutz personenbezogener Daten und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit sowie das Zusammenspiel von unionsrechtlichen und nationalen Grundrechten. Der Fall basiert auf einer BVerfG-Entscheidung und fragt nach den Erfolgsaussichten gegen ein letztinstanzliches Urteil.
Recht auf Vergessenwerden II
Der Fall thematisiert eine Verfassungsbeschwerde im Spannungsfeld zwischen nationalem Grundrechtsschutz und Unionsgrundrechten anhand des 'Rechts auf Vergessenwerden'. Nach Ausstrahlung eines kritischen Pressebeitrags und der weiteren Verbreitung über Suchmaschinen verlangt die betroffene Geschäftsführerin die Löschung eines Links und begehrt gerichtlichen Rechtsschutz unter Berufung auf Grundrechte des GG und der EU-Grundrechtecharta. Die Klausur erfordert die methodisch korrekte Einordnung der unionsrechtlichen Einflüsse sowie die Behandlung eines mehrpoligen Grundrechtsverhältnisses.
So eine Art kalter Kaffee?
Die Klausur behandelt primär die unionsrechtlichen Grundfreiheiten, insbesondere die Warenverkehrsfreiheit, und prüft am Beispiel eines nationalen Verkaufsverbots für Energiegetränke dessen Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht. Zusätzlich werden Kompetenzen- und Zurechnungsfragen sowie unionsrechtliche Verfahrensarten wie das Vorabentscheidungs- und Vertragsverletzungsverfahren aufgegriffen.
Kapitalverkehrsfreiheit
Die Klausur thematisiert die Löschung von Nießbrauchsrechten an landwirtschaftlichen Flächen in Ungarn unter einem neuen Gesetz und deren Vereinbarkeit mit den unionsrechtlichen Kapitalverkehrsfreiheiten. Im Zentrum steht die Prüfung von Eingriffen in die Kapitalverkehrsfreiheit, der Unionsgrundrechte sowie die Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit nationaler Regelungen im Kontext eines Vorabentscheidungsverfahrens.
»Verantwortungsvolle Solidarität?« – EU-Verteilungsquote für Geflüchtete
Die Klausur behandelt einen Fall zur EU-Asylpolitik, der an das EuGH-Urteil Slowakei und Ungarn gegen Rat angelehnt ist. Im Mittelpunkt steht die unionsrechtliche Problematik einer zeitlich befristeten und quotierten Umverteilung von Geflüchteten zwischen EU-Mitgliedstaaten gemäß Art. 78 III AEUV, verbunden mit Fragen zu Kompetenzverteilung, Aussprache- und Beteiligungsrechten der Unionsorgane sowie zum Solidaritätsprinzip.
Richtlinienkompetenz versus Ressortprinzip in turbulenten Zeiten
Die Klausur thematisiert das Zusammenspiel von Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers und Ressortprinzip unter der geschäftsführenden Bundesregierung am Beispiel einer umstrittenen Stimmabgabe im Rat der Europäischen Union. Im Fokus stehen die staatsorganisationsrechtlichen Grundsätze, europarechtliche Konsequenzen eines Verfassungsverstoßes sowie die Wirkung einer fehlerhaften Regierungsentscheidung im Außenverhältnis. Grundlage bildet ein abgewandelter Sachverhalt nach dem Vorbild des sogenannten Glyphosat-Falles.
Winterfreuden?
Der britische Chirurg S möchte dauerhaft in Österreich arbeiten, stößt jedoch auf die Pflicht zu einer landesspezifischen Gesundheitsbescheinigung für die Berufszulassung. Die Klausur fragt nach der unionsrechtlichen Konformität dieser Regelung, insbesondere hinsichtlich der Niederlassungsfreiheit, und gibt Fallfragen zu Gewaltenteilung in der EU und zur Dassonville-Rechtssache. Es werden verfahrensrechtliche, europarechtliche und grundfreiheitenbezogene Aspekte thematisiert.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser?
Die Klausur behandelt die Frage, ob ein deutscher Angeklagter wegen einer Tat in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden darf, wenn in Polen wegen derselben Tat bereits ein Strafverfahren eingeleitet und nach nationalem polnischem Recht eingestellt wurde. Kernproblem ist der europarechtliche Strafklageverbrauch (ne bis in idem) nach Art. 54 SDÜ im Verhältnis zwischen deutschen und polnischen Behörden.
Kauft deutsche Milch!
Im Jahr 2016 initiiert die Bundesregierung die Werbekampagne „Kauft deutsche Milch!“, um angesichts einer Milchmarktkrise einheimische Milchbauern zu unterstützen. Zeitgleich werden ausländische Milchbauer wie M aus F durch Blockaden beim Import und Absatz ihrer Produkte behindert. M begehrt die rechtliche Überprüfung der staatlichen Kampagne sowie des behördlichen Untätigbleibens im Hinblick auf das Unionsrecht.
Über den Wolken
Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit des Luftverkehrsteuergesetzes (LuftVStG) insbesondere im Hinblick auf die Grundrechte von EU-Unternehmen (insbesondere Eigentum und Berufsfreiheit) und behandelt Fragen zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Daneben geht es um die Vereinbarkeit der Steuer mit dem allgemeinen Gleichheitssatz angesichts der Ungleichbehandlung von Passagier- und Frachtflugverkehr.
Hausarbeit: „Deutschland zuerst“?
Im Mittelpunkt des Falls steht die Anordnung eines Referendums durch die Bundesregierung über einen möglichen Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union, basierend auf einem eigens verabschiedeten Gesetz. Die oppositionelle Bundestagsfraktion sowie eine Landesregierung beantragen beim Bundesverfassungsgericht eine abstrakte Normenkontrolle, um das Referendum zu verhindern. Streitentscheidend sind dabei grundsätzliche Fragen des Staatsorganisationsrechts zur Zulässigkeit von Volksabstimmungen und der Beteiligung von Auslandsdeutschen am Referendum. Thematisiert werden die verfassungsrechtliche Einbindung von Referenden, Wahlrechtsgleichheit sowie die Rechtfertigung von Ausschlussregelungen für Deutsche im Ausland.
Neuordnung des ungarischen Glücksspielwesens
Die Klausur behandelt die europarechtliche Überprüfung nationaler Glücksspielregelungen am Beispiel Ungarns. Schwerpunkte sind Fragen der Grundfreiheiten, des Kohärenzgebots sowie der unionsgrundrechtlichen Kontrolle, inklusive Vorabentscheidungsverfahren und Marktzugangskriterien. Im Mittelpunkt stehen die Vereinbarkeit ungarischer Beschränkungen für Geldspielautomaten mit Unionsrecht.
Sozialtourismus?
Die Klausur behandelt die Problematik des sogenannten Sozialtourismus im Zusammenhang mit EU-Bürgern, die nach Deutschland einreisen, ohne einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, und dabei durch Vortäuschen falscher Tatsachen Aufenthaltsbescheinigungen erhalten und Sozialleistungen beantragen. Der Gesetzgeber hat eine Wiedereinreisesperre eingeführt, die nach missbräuchlicher Erlangung von Aufenthaltsrechten verhängt werden kann. Die Klausur stellt unter anderem das Vorgehen des rumänischen Staatsangehörigen R dar und die rechtliche Bewertung seiner Situation.
Mit dem falschen Lenkrad zurück nach Polen
In dem Fall weigert sich eine polnische Zulassungsbehörde, einen aus dem Vereinigten Königreich nach Polen verbrachten Rechtslenker-Pkw zuzulassen. Die EU-Kommission sieht darin eine unzulässige Beschränkung des freien Warenverkehrs gemäß Art. 34 AEUV und erhebt eine Aufsichtsklage gegen Polen nach Art. 258 AEUV. Zu prüfen sind die Zulässigkeit und Begründetheit dieser Klage.
Europarecht – Die Pkw-Maut
Die Klausur behandelt die geplante Einführung einer Pkw-Maut auf deutschen Autobahnen und beleuchtet deren Europarechtskonformität. Im Mittelpunkt stehen die Diskriminierung ausländischer Pkw-Halter, die unionsrechtliche Kompetenz und einschlägige unionsrechtliche Normen. Der Sachverhalt gibt zahlreiche Hinweise zur Abwägung der Argumente der beteiligten Staaten und des Bundesverkehrsministers.
Demokratie hat ihren Preis!
Die Klausur behandelt ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, in dem die Bundestagsfraktion F der Bundesregierung eine Verletzung ihrer Informationsrechte im Zusammenhang mit den Verhandlungen zur Errichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) vorwirft. Im Fokus steht, ob und in welchem Umfang die Bundesregierung den Bundestag fortlaufend über die Entwicklungen informieren muss, insbesondere angesichts der Mitwirkungsrechte des Parlaments beim europäischen Integrationsprozess. Die Thematik ist an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.6.2012 angelehnt.
Totalschaden mit Sonnenschein
Der deutsche Kfz-Mechaniker K möchte in Portugal arbeiten, stößt aber auf Schwierigkeiten bei der Anmeldung zur portugiesischen Rentenversicherung. Grund ist die fehlende Eintragung in eine Liste der Kfz-Mechaniker, die von der portugiesischen Wirtschaftskammer geführt wird und wofür seine deutsche Ausbildung nicht anerkannt wird. Die Klausur fragt nach der Vereinbarkeit dieser Eintragungserfordernisse mit den Grundfreiheiten des Europarechts sowie nach dem Verfahren der Vorabentscheidung durch den EuGH.
Übungsfall: Von erschlichenen Einbürgerungen und Sprachnachweisen
A, vormals Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats, erhält durch unvollständige Angaben im Einbürgerungsantrag die deutsche Staatsangehörigkeit, worauf seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit automatisch erlischt. Nach Bekanntwerden eines gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahrens nimmt die Stadtverwaltung Mainz die Einbürgerung zurück. A klagt gegen diese Entscheidung, macht einen Verstoß gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung sowie Verstöße gegen grundrechtlich geschützte Positionen, insbesondere wegen eingetretener Staatenlosigkeit und deren Auswirkungen auf seinen Aufenthalt und das eheliche Zusammenleben geltend. Die zentrale rechtliche Problematik betrifft die Rücknahme der Einbürgerung, den Umgang mit Ermittlungsverfahren, den Schutz vor Staatenlosigkeit und grundrechtliche Aspekte.
Zur Vereinbarkeit von Altersgrenzen mit Europa- und Verfassungsrecht
Die Klausur behandelt die Frage, ob gesetzlich festgelegte Altersgrenzen für das passive Wahlrecht – hier am Beispiel des berufsmäßigen ersten Bürgermeisters in Bayern – mit europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind. Im Fokus steht die mögliche Diskriminierung wegen des Alters sowie der rechtliche Rahmen durch das Grundgesetz und die Europäische Grundrechtecharta.
Streikrecht aus Straßburg? Das beamtenrechtliche Streikverbot unter völkerrechtlichem Anpassungsdruck
Die Klausur behandelt das beamtenrechtliche Streikverbot und seine Vereinbarkeit mit Grundrechten, insbesondere im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu Art. 11 EMRK. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwiefern deutsche Behörden an völkerrechtliche Vorgaben gebunden sind und ob das Streikverbot für Beamte mit höherrangigem Recht kollidiert.
»Mia san mia« – Einheimischenmodell auf Bayerisch
Die Klausur behandelt das bayerische Einheimischenmodell im Kontext der Vergabe von Baugrundstücken. Ein tschechischer Staatsbürger klagt vor dem Verwaltungsgericht auf diskriminierungsfreie Vergabe und bringt insbesondere europarechtliche und grundrechtliche Bedenken gegen die Praxis der Gemeinde vor. Die Überprüfung umfasst Fragen des Verwaltungsrechtswegs, des einstweiligen Rechtsschutzes, kommunalrechtlicher Vorschriften, Grundrechte und europäischer Grundfreiheiten.
Übungsklausur Schwerpunktbereich Völker- und Europarecht: Burka-Verbot
Im Mittelpunkt des Falls steht eine französische Staatsangehörige muslimischen Glaubens, die sich gegen das in Frankreich eingeführte Verbot der Gesichtsverhüllung (Burka-/Niqab-Verbot) im öffentlichen Raum wendet. Sie erhebt nach Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), da sie sich in ihrer Religionsfreiheit, Privatheit und Gleichbehandlung verletzt sieht. Der Fall thematisiert zentrale Aspekte des europäischen Menschenrechtsschutzes, insbesondere kollidierende Grundrechte wie Religions- und Versammlungsfreiheit sowie staatliche Interessen an Sicherheit, öffentlichen Ordnung und Gleichberechtigung. Schwerpunkte liegen auf Zulässigkeit, Schutzbereichsbestimmung und der Rechtfertigungsprüfung im Rahmen der EMRK, einschließlich Diskriminierungsfragen und des Beurteilungsspielraums (margin of appreciation) der Vertragsstaaten.
Fall Europarecht – Die freizügigkeitswillige Gesellschaft
Die Klausur behandelt die Frage der grenzüberschreitenden Umwandlung einer Gesellschaft innerhalb der Europäischen Union und die Vereinbarkeit von nationalen Einschränkungen mit der Niederlassungsfreiheit nach Unionsrecht. Im Mittelpunkt steht der Fall einer italienischen Gesellschaft, die ihren Sitz nach Ungarn verlegen möchte, sowie die unionsrechtliche und nationale Bewertung der Möglichkeit dieser Umwandlung, insbesondere unter Bezug auf die VALE-Entscheidung des EuGH.
Schwerpunktbereichsklausur Völkerrecht: Menschenrechtsverletzungen durch eingeladene Soldaten
Die NGO Human Rights Monitor und die Angehörigen von X klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen den Staat A, nachdem dessen Soldaten in einem afrikanischen Staat C im Rahmen eines internationalen Einsatzes tödliche Schüsse auf Demonstranten und NGO-Mitarbeiter abgegeben haben. Im Mittelpunkt stehen mögliche Verletzungen von EMRK-Rechten (insbesondere Art. 2, 3, 5, 6 und 8 EMRK) durch das Vorgehen und die anschließende Behandlung von Y, die schwer verletzt wurde und inhaftiert blieb. Thematisiert werden außerdem die Zulässigkeit der Klage, die extraterritoriale Anwendbarkeit der EMRK sowie Fragen des diplomatischen Schutzes durch einen Drittstaat und konsularrechtliche Pflichten. Darüber hinaus spielen juristische Probleme zur Jurisdiktion und zu internationalen Verträgen im Verfahren vor dem IGH eine Rolle.
Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF
Die Klausur befasst sich mit der parlamentarischen Kontrolle der Haushaltskompetenz im Zusammenhang mit der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF). Im Fokus stehen die Beteiligungsrechte des Bundestages und der Abgeordneten, insbesondere bezüglich der Übertragung von Rechten auf ein Sondergremium und den Rechtsschutzmöglichkeiten der Abgeordneten beim Bundesverfassungsgericht.
Die Zuständigkeit der EU zur Schaffung eigener Verwaltungseinrichtungen
Die Klausur thematisiert die Zuständigkeit der Europäischen Union zur Errichtung eigener Verwaltungseinrichtungen am Beispiel einer geplanten Verordnung im Umweltschutzbereich. Geprüft werden die Wahl der Rechtsgrundlage für die Errichtung einer EU-Agentur, die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und die Erfolgsaussichten einer Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen die erlassene Verordnung.
»Dicke Luft in der Stadt«
Die Klausur thematisiert die Änderung eines Bebauungsplans zur Errichtung eines Einkaufszentrums mit Tiefgarage in der Erlanger Innenstadt sowie die Auswirkungen auf Anwohner. Schwerpunkte sind die unmittelbare Anwendbarkeit von EU-Richtlinien (u.a. Luftqualitätsrichtlinie), das Erfordernis einer Umweltprüfung nach BauGB und die Bedeutung unionsrechtlicher Vorgaben im deutschen Bauplanungsrecht. Es werden Aspekte des individuellen Rechtsschutzes und der Beachtlichkeit von Verfahrensfehlern behandelt.
Europawahl mal anders – von Sperrklauseln und Wahlspenden
Die Klausur behandelt die Anfechtung der Europawahl durch einen Spitzenkandidaten einer Partei, die an der 5-Prozent-Sperrklausel scheitert sowie Fragen rund um Wahlspenden und das Wahlverfahren. Thematisiert werden unter anderem die Wahlrechtsgrundsätze, die Chancengleichheit der Parteien und die Rechtsbehelfe gegen Wahlfehler auf nationaler und europäischer Ebene.
Easy Going in Europa?
Die Klausur thematisiert die Reichweite der europäischen Grundfreiheiten und deren Konkurrenzverhältnis, insbesondere zwischen Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit. Anhand des Falles einer kommunalen Regelung in Maastricht, die Nicht-Niederländern den Zutritt zu Coffeeshops verwehrt, wird die Rechtmäßigkeit solcher Maßnahmen im Zusammenspiel nationaler Vorschriften und Unionsrecht – unter besonderer Berücksichtigung von Rechtfertigungsgründen und mittelbaren Diskriminierungen – geprüft.
Ärger mit dem 'Dosenpfand'
Die Klausur behandelt die Umsetzung einer EU-Richtlinie über Einwegpfand in Deutschland und deren Auswirkungen auf die Warenverkehrsfreiheit am Beispiel einer ausländischen Getränkeherstellerin. Zu prüfen ist insbesondere, ob nationale Regelungen zur Pfanderhebung unionsrechtliche Grundfreiheiten (Art. 34 AEUV) verletzen und ob ein Staatshaftungsanspruch wegen schadensverursachender Gesetzgebung in Betracht kommt.
Examensklausur ÖR Unheimliche Warnhinweise der heimlichen EG-Gesundheitsminister: grundrechtsfest?
Examensklausur zur Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zur Anbringung von Warnhinweisen auf Tabakerzeugnissen, insbesondere nach Streichung des Zusatzes „Die EG-Gesundheitsminister“ in der Tabakproduktverordnung. Thematisiert werden Zulässigkeit (u.a. Schriftform, Subsidiarität) sowie Begründetheit unter Bezug auf Grundrechte und europarechtliche Aspekte.
Einstweilige Anordnung zur Rückforderung vertraglich gewährter gemeinschaftsrechtswidriger Beihilfen
Im Mittelpunkt steht die Rückforderung einer staatlich gewährten, gemeinschaftsrechtswidrigen Beihilfe von der W-Werft GmbH. Nach Ablehnung der Beihilfe durch die Europäische Kommission und Ausbleiben einer Klage wird diskutiert, ob die Rückforderung per Verwaltungsakt oder nur im Wege gerichtlicher Maßnahmen erfolgen kann und wie das Gemeinschaftsrecht auf das deutsche Verwaltungsrecht wirkt.
Übungsfall: Europarecht in Fällen, Fall 2
Ein Mitgliedstaat setzt eine EU-Richtlinie um, die Werbung und Sponsoring für hochprozentigen Alkohol verbietet. Ein Verwaltungsgericht soll ein darauf beruhendes nationales Gesetz anwenden, das mit der eigenen Verfassung unvereinbar erscheint, aber unionsrechtlich erforderlich ist. Das Gericht zweifelt an der Gültigkeit der Richtlinie wegen möglicher Kompetenzüberschreitung, Bedenken hinsichtlich Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit sowie unionsrechtlicher Grundrechte. Im Mittelpunkt stehen das Vorabentscheidungsverfahren, die Bindung nationaler Gerichte an EU-Recht und das Verhältnis zwischen Verfassungsrecht und unionsrechtlichen Vorgaben.
Anfängerhausarbeit ÖR Stöhnen über die Neuverschuldung
Die Klausur behandelt die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer abstrakten Normenkontrolle gegen Regelungen zur Neuverschuldung im Rahmen der bundesstaatlichen Finanzverfassung. Gegenstand sind ferner der Gesetzgebungsprozess (insbesondere die Gesetzesinitiative durch einen Ausschuss), das Rechtsstaats- und das Sozialstaatsprinzip sowie plebiszitäre Elemente auf haushaltsrechtlicher Ebene.
Examensklausur ÖR »VW – Von wegen« – Verstößt das VW-Gesetz gegen Gemeinschaftsrecht?
Die Examensklausur behandelt die Frage, ob das VW-Gesetz gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt, insbesondere gegen die Kapitalverkehrsfreiheit und die Niederlassungsfreiheit. Es wird ein Klageverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland simuliert, mit Fokus auf die gesellschaftsrechtlichen Sonderregelungen zugunsten des Landes Niedersachsen und deren Vereinbarkeit mit Unionsrecht. Der Fall setzt Kenntnisse im Europarecht und in der Prüfung unionsrechtlicher Grundfreiheiten voraus.
Examensklausur ÖR Milchbauern in Aufruhr
Die Examensklausur behandelt einen Demonstrationszug von Milchbauern entlang einer Bundesstraße und beleuchtet dabei das Spannungsfeld zwischen Versammlungsrecht, polizeilichen Maßnahmen und europäischen Grundfreiheiten, insbesondere der Warenverkehrsfreiheit. Wesentliche Aspekte sind der Umgang der Staatsorgane mit der Versammlung sowie die Auswirkungen auf den internationalen Transportverkehr.
Nebenwirkungen der Niederlassungsfreiheit für Apotheker
Die Klausur thematisiert den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach §§ 80a III 2, 80 V VwGO gegen die Genehmigung einer Apothekenbetriebserlaubnis für eine niederländische Kapitalgesellschaft. Im Zentrum steht die Frage der Antragsbefugnis verschiedener Beteiligter, die europarechtliche Niederlassungsfreiheit (Art. 43, 48 EG) und die Vorlagepflicht an den EuGH bezüglich des Fremdbesitzverbots im deutschen Apothekengesetz.
Krankenhausbehandlung im EU-Ausland
Die Klausur thematisiert die Erstattung von Kosten für eine im EU-Ausland durchgeführte Krankenhausbehandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob nationale Regelungen, die Auslandsbehandlungen einschränken und Kostenerstattung versagen, gegen die Dienstleistungsfreiheit nach EU-Recht verstoßen und ob die Klage der Kommission gegen einen Mitgliedstaat vor dem EuGH zulässig und begründet ist.
Vor Gericht und auf hoher See sind wir in alle Gottes Hand
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung des Staates für richterliche Fehlentscheidungen im Zusammenhang mit der Nichtvorlage eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 234 EGV zum EuGH im Bereich staatlicher Beihilfen. Schwerpunkt sind die europarechtlichen Amtshaftungsansprüche sowie das Richterspruchprivileg und die Voraussetzungen für eine Staatshaftung bei Judikativtätigkeit.
Octroi de mer
Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage auf Rückzahlung einer französischen Importabgabe ('octroi de mer') im überseeischen Departement Guadeloupe unter dem Blickwinkel des europäischen Gemeinschaftsrechts. Zu prüfen sind insbesondere der Umgang Frankreichs mit Rückzahlungsfristen und der Abwälzbarkeit der Abgabe, sowie die unionsrechtlichen Grundsätze. Eine materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage im nationalen französischen Recht besteht nicht.
Ungesund
In diesem Fall bewirbt sich Benjamin Backes als Beamter, verschweigt eine lebensbedrohliche Organfunktionsstörung und wird nach mehreren Jahren aufgrund eines darauf zurückzuführenden Schlaganfalls rückwirkend entlassen. Die Stadt Saarheim nimmt seine Beamtenernennungen zurück und fordert die Rückzahlung der erhaltenen Besoldung, abzüglich Sozialhilfesatz, was Backes mit einer Klage angreift. Umstritten ist insbesondere die rechtliche Zulässigkeit der Rücknahme der Ernennung, die damit verbundene Rückforderung und die Frage nach einer möglichen Diskriminierung aufgrund der Behinderung.
Europäische Integration in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.