Staatsorganisations-Recht
Das Staatsorganisationsrecht regelt Aufbau und Funktionsweise der Verfassungsorgane des Bundes und schützt zentrale Staatsstrukturprinzipien (Art. 20 GG). Typische Prüfungsfelder sind die Wahlrechtsgrundsätze (Art. 38 GG), die Rolle politischer Parteien (Art. 21 GG), Gesetzgebungskompetenzen und -verfahren (Art. 70 ff., 77 GG) sowie die Zuständigkeiten und Kontrollmechanismen der Staatsorgane (u.a. Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG, Art. 63, 64, 67 GG). Klausurklassiker: Teilhaberechte von Bundestag und Bundesrat, Wahlprüfungsbeschwerde, Bundesverfassungsgericht als Hüter der Verfassung.
Unterthemen
Neueste Klausuren zum Thema
Die vollständige Sammlung erreichst du über die Unterthemen.„Das Demokratiefördergesetz (DFördG)“
Die Klausur befasst sich mit verfassungsrechtlichen Fragestellungen rund um das Demokratiefördergesetz (DFördG). Im Mittelpunkt stehen grundrechtliche und staatsorganisationsrechtliche Fragen, insbesondere die Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem Grundgesetz.
Die Kontrolldichte bei der Überprüfung von Legislativ- und Exekutivakten durch das Bundesverfassungsgericht
Der Beitrag behandelt den Umfang der Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht bei der Überprüfung von Gesetzen und Akten der Exekutive. Er analysiert die Maßstäbe, nach denen das Gericht Legislative und Exekutive im Rahmen seiner Rechtsprechung überprüft.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Wer regelt die Triage?
Eine Anfängerklausur zum Staatsorganisationsrecht behandelt die Frage, welche staatlichen Organe für die rechtliche Regelung einer medizinischen Triage zuständig sind. Es werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen und gesetzgeberischen Kompetenzen erörtert.
Staatsorganisations-Recht in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.