Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze
Wahlen sichern als Herzstück der Demokratie (Art. 20, 38 GG) die Volkssouveränität. Das Bundeswahlrecht erfordert personalisierte Verhältniswahl (§§ BWahlG), die an die Wahlrechtsgrundsätze gebunden ist: Allgemeinheit, Unmittelbarkeit, Freiheit, Gleichheit, Geheimheit (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG). Zentrale Themen: Einschränkbarkeit der Wahlrechtsgrundsätze (z.B. Kinderwahlrecht, Wahlrechtsausschluss Vollbetreuter), Rechtfertigung von Wahlrechtsbeschränkungen, Änderung des Bundestagswahlsystems, Kommunalwahlrecht von Unionsbürgern (Art. 28 Abs. 1 S. 3 GG).
Klausuren zum Thema
Fortgeschrittenenhausarbeit: „Die Qual der Wahl“
Die Hausarbeit behandelt öffentlich-rechtliche Fragestellungen im Kontext von Wahlen und Wahlrechtsgrundsätzen. Im Mittelpunkt steht die Prüfung, ob und unter welchen Voraussetzungen Wahlrechtsregelungen mit Verfassungsrang mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Es werden zentrale Fragen der Staatsorganisation, der Verfassungsbeschwerde sowie einschlägige Grundrechte thematisiert.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Absprachen bei der Richterwahl
Die Klausur behandelt Grundlagen des Staatsorganisationsrechts am Beispiel von Absprachen bei der Richterwahl. Es werden die Rolle des Bundestags und des Bundesverfassungsgerichts sowie relevante verfassungsrechtliche Prinzipien angesprochen. Ziel ist die grundlegende Vermittlung zentraler Zusammenhänge im politischen System Deutschlands.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – Demokratierettung in letzter Minute?
Die Anfängerklausur behandelt zentrale Fragen des Verfassungsrechts mit Blick auf das Demokratieprinzip und relevante staatsorganisationsrechtliche Mechanismen. Im Mittelpunkt stehen die Bedeutung der Staatsstrukturprinzipien sowie das Wahlrecht und dessen Grundsätze. Die Klausur eignet sich für Studierende im frühen Studienverlauf, um grundlegende Strukturen und Konflikte im Staatsorganisationsrecht zu erfassen.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Online-Wahl statt Briefwahl
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen und Grenzen einer Online-Wahl als Alternative zur Briefwahl aus Sicht des Staatsorganisationsrechts. Im Fokus stehen die Wahlrechtsgrundsätze des Grundgesetzes und das Demokratieprinzip. Die Aufgabenstellung prüft die Vereinbarkeit einer Online-Wahl mit dem bestehenden Wahlrecht sowie verfassungsrechtliche Problemfelder.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Wahldebakel für das Bundestagspräsidium
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen und Abläufe bei der Wahl des Bundestagspräsidiums. Prüflinge setzen sich mit den Wahlrechtsgrundsätzen und der Rolle des Bundestags auseinander. Dabei wird insbesondere die praktische Bedeutung der Staatsstrukturprinzipien und möglicher Organstreitigkeiten beleuchtet.
ÖR-Examensklausur zum Kommunalrecht/Verfassungsrecht
Die Klausur behandelt den weitgehend ungeregelten und durch Rechtsprechung geprägten Bereich staatlicher Öffentlichkeitsarbeit mit einem kommunalrechtlichem Einschlag. Neben der klassischen Konstellation der Abwehr dieser durch politische Parteien liegen Schwerpunkte des Falles auf der Einordnung staatlichen Handelns in sozialen Netzwerken sowie dem Umgang mit Parteien, die nach Entscheidung des BVerfG zwar verfassungsfeindlich, aber nicht verboten sind.
ÖR-Examensklausur Verfassungsrecht: Transparenz im Lebensmittelrecht und »no means no« bei der Wahl einer Ministerpräsidentin
Die Klausur behandelt verfassungsrechtliche Fragen rund um Transparenz im Lebensmittelrecht sowie das Prinzip 'no means no' bei der Wahl einer Ministerpräsidentin. Im Mittelpunkt stehen Grundrechte und staatsorganisationsrechtliche Aspekte, insbesondere Wahlrechtsgrundsätze und der Schutz effektiver Regierungsbildung.
»Extrawurst für Verfassungsfeinde?«
Die Klausur thematisiert die Ablehnung der Zulassung eines Examinierten zum juristischen Vorbereitungsdienst mit der Begründung mangelnder Verfassungstreue wegen seiner führenden Rolle in einer verfassungsfeindlichen Partei. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Erfordernis der Verfassungstreue als Zugangsvoraussetzung mit Art. 12 GG (Berufsfreiheit) vereinbar ist. Behandelt werden zudem Grundrechtskonkurrenzen und die Voraussetzungen der Verfassungsbeschwerde sowie Eilrechtsschutz vor dem Bundesverfassungsgericht.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Wirbel um das Wahlrecht
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Staatsorganisationsrechts, insbesondere zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Wahlrecht und die Wahlrechtsgrundsätze. Im Mittelpunkt steht eine aktuelle Kontroverse um Reformen des Wahlrechts und deren verfassungsrechtliche Zulässigkeit. Die Aufgaben bieten Gelegenheit, verfassungsrechtliche Prinzipien anhand eines praxisrelevanten Problems zu vertiefen.
Von Regelgrößen und Sperrklauseln
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Reform des Bundestagswahlrechts mit den Schwerpunkten Zweitstimmendeckung und Sperrklausel. Im Rahmen eines Organstreitverfahrens werden Wahlrechtsgrundsätze, das Verhältnis von Erst- und Zweitstimme sowie die Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Bundestages anhand konkreter Gesetzesänderungen überprüft.
Umstrittene Wahlplakate – Alles im grünen Bereich?
Die D-Partei bringt im Wahlkampf Plakate mit der Aufschrift „HÄNGT DIE GRÜNEN!“ an, woraufhin die Stadt Z deren Entfernung anordnet. Die Partei sieht sich u.a. in ihrer Meinungsfreiheit verletzt und erhebt Verfassungsbeschwerde gegen den Bescheid und die gerichtliche Bestätigung. Die Klausur prüft die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde, insbesondere mit Blick auf die Grundrechte.
Mehr Qual als Wahl
Die Klausur thematisiert die Beschränkbarkeit der Wahlgänge zum Präsidium des Bundestages durch gesetzliche Änderungen der Geschäftsordnung. Nach dem Erfolg einer neuen Partei und dem erfolglosen Versuch der Fraktion, einen Vizepräsidenten zu wählen, wird eine Gesetzesänderung eingebracht und beschlossen, die das Vorschlagsrecht einer Fraktion beschränkt. Vertreter von Oppositionsfraktionen beantragen eine abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.
* "Wider die Zersplitterung der Stadtverordnetenversammlung!
Nach der Kommunalwahl in einer hessischen Stadt beschließt die Stadtverordnetenversammlung eine Änderung ihrer Geschäftsordnung, die die Mindestanzahl für eine Fraktion erhöht und damit die Mitwirkungsmöglichkeiten kleiner Parteien beschneidet. Zwei benachteiligte Stadtverordnete fechten die Änderung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof an und rügen u.a. die Verletzung demokratischer Grundsätze und Verfahrensmängel. Zu prüfen ist die Erfolgsaussicht ihres Antrags, wobei insbesondere prozessuale Zulässigkeit und materielle Rechtmäßigkeit der Neuregelung einschließlich etwaiger Mitwirkungsrechte und Demokratiegrundsätze im Vordergrund stehen.
Unrepräsentative Demokratie?
Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit eines Paritätsgesetzes, das eine geschlechterparitätische Besetzung der Landeslisten zur Bundestagswahl vorschreibt. Im Zentrum stehen dabei Fragen zum Gleichstellungsauftrag, zu den Wahlrechtsgrundsätzen und zu den Rechten der politischen Parteien. Der fiktive Sachverhalt fordert eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Zusammenspiel von Gleichstellung und demokratischen Prinzipien.
Wahlkampf der Maschinen
Die Klausur behandelt eine Examenssituation zum Einsatz von Social Bots im Bundestagswahlkampf durch eine Partei und die daraus entstehenden Probleme im Grundrechtsschutz, insbesondere im Hinblick auf die Meinungsfreiheit und die Integrität von Wahlen. Es werden sowohl examensrelevante Fragen der Verfassungsbeschwerde als auch Bezüge zum Unionsrecht, etwa zur Dienstleistungsfreiheit, geprüft.
Wahlrechtliche Irrungen und Wirrungen
Die Klausur behandelt die Wahlprüfungsbeschwerde eines unter Betreuung stehenden deutschen Staatsbürgers, der aufgrund § 13 Nr. 2 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde, und prüft die Vereinbarkeit dieser Norm mit den Wahlrechtsgrundsätzen und Grundrechten. Zudem wird geprüft, ob dem Betroffenen Amtshaftungsansprüche gegen das Bundesland für die Verletzung des Steuergeheimnisses zustehen, die zu einem Schlaganfall und hohen Behandlungskosten geführt haben.
Wahlkampf in Schleswig-Holstein
Der Fall behandelt die Grenzen staatlichen Handelns im Wahlkampf, insbesondere das Neutralitätsgebot für Regierungsmitglieder und die Chancengleichheit der Parteien. Es geht zudem um die Zulässigkeit und Reichweite der Meinungsfreiheit von Amtsträgern im Kontext staatlicher Ressourcen und Wahlwerbung.
Allzweckwaffe Sperrklausel
Die Klausur thematisiert die Anhebung der Sperrklausel im Bundeswahlgesetz von fünf auf zehn Prozent der gültigen Zweitstimmen und die damit verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen. Geprüft werden vor allem die Vereinbarkeit mit den Wahlrechtsgrundsätzen, der Chancengleichheit der Parteien sowie formelle Aspekte des Gesetzgebungsverfahrens – insbesondere die Stimmabgabe im Bundesrat. Es ist zu prüfen, ob ein entsprechender Antrag einer Landesregierung auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines solchen Änderungsgesetzes Aussicht auf Erfolg hat.
Das Gesetz zur Abschaffung der Briefwahl
Im Fall geht es um ein parlamentarisches Gesetz zur Abschaffung der Briefwahl und dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Thematisiert werden unter anderem das Gesetzgebungsverfahren, die formellen Anforderungen an Gesetzesinitiativen, die Rolle des Bundespräsidenten bei der Ausfertigung sowie die materiell-verfassungsrechtliche Prüfung der Wahlrechtsgrundsätze. Der Fall bietet eine vertiefte Auseinandersetzung mit Fragen des Staatsorganisationsrechts und des Verfassungsprozessrechts.
Qual der Wahl
Im Rahmen einer Klausur zum Öffentlichen Recht wird die Verfassungsmäßigkeit der sogenannten ungleichartigen Wahlfeststellung im Strafurteil anhand einer Verfassungsbeschwerde der Betroffenen B überprüft. Dazu werden insbesondere die Justizgrundrechte, der Grundsatz nullum crimen sine lege und der Vorbehalt des Gesetzes sowie der Grundsatz in dubio pro reo behandelt. In einer Abwandlung wird zudem diskutiert, ob sich eine Verletzung der Grundrechte ergibt, wenn Delikte mit unterschiedlichem Unwertgehalt in der Wahlfeststellung kombiniert werden.
Bundestagswahl mit Bonus
Die Klausur thematisiert eine Änderung des Bundeswahlgesetzes, durch die der nach Zweitstimmen stärksten Partei ein Mandatsbonus von 50 zusätzlichen Sitzen gewährt werden soll. Es wird die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung, die Zulässigkeit sowie die Begründetheit eines Antrags einer Landesregierung auf einstweilige Aussetzung der Gesetzesänderung zum Bundesverfassungsgericht geprüft.
Hausarbeit: „Deutschland zuerst“?
Im Mittelpunkt des Falls steht die Anordnung eines Referendums durch die Bundesregierung über einen möglichen Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union, basierend auf einem eigens verabschiedeten Gesetz. Die oppositionelle Bundestagsfraktion sowie eine Landesregierung beantragen beim Bundesverfassungsgericht eine abstrakte Normenkontrolle, um das Referendum zu verhindern. Streitentscheidend sind dabei grundsätzliche Fragen des Staatsorganisationsrechts zur Zulässigkeit von Volksabstimmungen und der Beteiligung von Auslandsdeutschen am Referendum. Thematisiert werden die verfassungsrechtliche Einbindung von Referenden, Wahlrechtsgleichheit sowie die Rechtfertigung von Ausschlussregelungen für Deutsche im Ausland.
Wahlkampfgetöse – Bundesminister versus Landespartei
Im Sachverhalt veröffentlicht ein Bundesminister während des Wahlkampfs zur Hamburgischen Bürgerschaft eine amtliche Stellungnahme über eine Landespartei und ruft die Bevölkerung zur Nichtwahl dieser Partei auf. Die betroffene Partei sieht darin eine Verletzung ihrer Rechte und beantragt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Zu prüfen ist insbesondere das staatsorganisationsrechtliche Verhältnis zwischen Bundesminister und Landespartei sowie die Chancengleichheit der Parteien im Wahlkampf.
Fraktionslos = rechtlos?
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Stellung von fraktionslosen Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die unterschiedlichen Begrenzungen der Mitwirkungsrechte – wie Rederecht, Stimmrecht im Ausschuss und der Zugang zu parlamentarischen Prozessen – mit dem freien Mandat gemäß Art. 38 Abs. 1 GG vereinbar sind und inwiefern fraktionslose Abgeordnete effektiven Rechtsschutz erlangen können.
Nationale Minderheiten und Sperrklauseln im Wahlrecht
Die Klausur behandelt die Wahlprüfungsbeschwerde gegen einen Landtagsbeschluss im Bundesland X. Im Mittelpunkt steht die Privilegierung des Niederländischen Wählerverbands als Partei der niederländischen Minderheit, die von der 5 %-Sperrklausel im Landeswahlgesetz ausgenommen ist. Es ist zu prüfen, ob dies mit den Grundsätzen der Wahl- und Chancengleichheit sowie dem verfassungsrechtlichen Schutz nationaler Minderheiten vereinbar ist.
Demokratie hat ihren Preis!
Die Klausur behandelt ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, in dem die Bundestagsfraktion F der Bundesregierung eine Verletzung ihrer Informationsrechte im Zusammenhang mit den Verhandlungen zur Errichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) vorwirft. Im Fokus steht, ob und in welchem Umfang die Bundesregierung den Bundestag fortlaufend über die Entwicklungen informieren muss, insbesondere angesichts der Mitwirkungsrechte des Parlaments beim europäischen Integrationsprozess. Die Thematik ist an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.6.2012 angelehnt.
Zur Vereinbarkeit von Altersgrenzen mit Europa- und Verfassungsrecht
Die Klausur behandelt die Frage, ob gesetzlich festgelegte Altersgrenzen für das passive Wahlrecht – hier am Beispiel des berufsmäßigen ersten Bürgermeisters in Bayern – mit europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind. Im Fokus steht die mögliche Diskriminierung wegen des Alters sowie der rechtliche Rahmen durch das Grundgesetz und die Europäische Grundrechtecharta.
Staatsorganisationsrecht – »Zeitgemäßes Wahlrecht«
Der Fall thematisiert die Einführung einer Wahlpflicht mittels Änderung des Bundeswahlgesetzes durch § 51 BWahlG, mit dem Bürger bei Nichtwahrnehmung ihres Wahlrechts mit einer Geldbuße belegt werden. Die Landesregierung hält dies für verfassungswidrig und beantragt die abstrakte Normenkontrolle; im Zentrum stehen die Vereinbarkeit einer Wahlpflicht mit der Wahlfreiheit und dem Demokratieprinzip.
(K)eine andere Wahl?“
Der Fall behandelt eine Wahlprüfungsbeschwerde eines Bürgers gegen die Sperrklausel (Fünf-Prozent-Hürde) bei der Bundestagswahl sowie gegen die unbeschränkte Möglichkeit der Briefwahl. Diskutiert wird insbesondere die Vereinbarkeit der Sperrklausel und der Briefwahl mit den Wahlrechtsgrundsätzen des Grundgesetzes. Die Klausur stellt zudem prozessuale wie materiell-rechtliche Fragen aus dem Wahlprüfungsrecht.
Der enttäuschte Parteispender
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Rückwirkung bei der Abschaffung steuerlicher Begünstigungen für Parteispenden sowie klassische Probleme des Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere zur uneinheitlichen Stimmabgabe im Bundesrat. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und wie eine rückwirkende Änderung der Parteienfinanzierung verfassungsrechtlich zulässig ist.
Mehr direkte Demokratie? Gewagt!
Die Klausur thematisiert die Einführung direkter Demokratieelemente auf Bundesebene durch eine Grundgesetzänderung und ein einfaches Gesetz. Prämisse ist die Erweiterung der Volksgesetzgebung und der demokratischen Einflussmöglichkeiten im Verwaltungsrecht, insbesondere durch Beteiligungsrechte der betroffenen Öffentlichkeit. Die Aufgabenstellung umfasst Fragen zur Verfassungsmäßigkeit, den verfahrensrechtlichen Voraussetzungen und zur Schnittstelle zwischen Staatsorganisationsrecht und Verwaltungsrecht.
Der frustrierte Wähler
Die Klausur behandelt eine Wahlprüfbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht. Anhand eines Sachverhalts, der verschiedene Konstellationen wie das Erfordernis eines Unterschriftenquorums für parteilose Kandidaten, die Auswirkungen starrer Listen, die Geheimhaltung der Wahlentscheidung sowie die Briefwahl und deren mögliche Beeinflussung umfasst, werden zentrale Fragestellungen des Wahlrechts und der Wahlrechtsgrundsätze verfassungsrechtlich geprüft.
Europawahl mal anders – von Sperrklauseln und Wahlspenden
Die Klausur behandelt die Anfechtung der Europawahl durch einen Spitzenkandidaten einer Partei, die an der 5-Prozent-Sperrklausel scheitert sowie Fragen rund um Wahlspenden und das Wahlverfahren. Thematisiert werden unter anderem die Wahlrechtsgrundsätze, die Chancengleichheit der Parteien und die Rechtsbehelfe gegen Wahlfehler auf nationaler und europäischer Ebene.
Zwischenprüfungsklausur ÖR Betreutes Wählen
Die Zwischenprüfungsklausur befasst sich mit öffentlich-rechtlichen Fragestellungen rund um das Thema 'Betreutes Wählen'. Im Mittelpunkt dürften wahlrechtliche Regelungen und die verfassungsrechtliche Ausgestaltung von Wahlen stehen.
Ein Kanzler will Neuwahlen
Der Bundeskanzler möchte Neuwahlen herbeiführen, obwohl er eine parlamentarische Mehrheit besitzt und die jüngsten Gesetze erfolgreich verabschiedet wurden. Es sollen die verfassungsrechtlichen Wege für Neuwahlen, deren Voraussetzungen und mögliche Probleme erläutert und bewertet werden, um den Einfluss der Opposition zu minimieren und eine schnelle Durchführung zu ermöglichen.
Fußgängerzone
Die Klausur behandelt die verwaltungsrechtliche Zulässigkeit und Begründetheit von Maßnahmen einer Stadtverwaltung gegenüber einem Stadtratsmitglied, das in einer Stadtratssitzung und öffentlich zum Boykott der Kommunalwahlen aufruft. Im Mittelpunkt stehen der Ausschluss des Ratsmitglieds aus der Sitzung sowie eine Unterlassungsverfügung gegen die weitere Boykottpropaganda. Zu prüfen sind insbesondere die rechtlichen Grenzen kommunalen Ordnungsverhaltens sowie Betroffenheiten von Grundrechten, vor allem der Meinungsfreiheit.
Chefsache
Im Fall "Chefsache" geht es um die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ernennung von Bundesministern und des Bundeskanzlers sowie um das Verhältnis zwischen Bundespräsident und Bundeskanzlerin bei der Auswahl und Ernennung von Kabinettsmitgliedern. Gegenstand sind insbesondere die Bindungen des Bundespräsidenten an Wahl- und Vorschlagsakte sowie Maßnahmen und Kontrollmöglichkeiten nach dem Grundgesetz. Ferner steht die Frage einer etwaigen Organstreitigkeit vor dem Bundesverfassungsgericht im Mittelpunkt.
Aufgerundet
Die Übungsklausur behandelt die Zulässigkeit und Verfassungsmäßigkeit einer Änderung im Fraktionsrechtsstellungsgesetz des Saarlandes, welche die Mindestzahl von Fraktionsmitgliedern von zwei auf drei erhöht. Ausgangspunkt ist die Versagung des Fraktionsstatus für die Abgeordneten einer Partei, die nur über zwei Sitze verfügt, und der daraus resultierende Ausschluss von parlamentarischen Rechten und Leistungen. Die Klausur schildert mögliche verfassungsrechtliche und gleichheitsrechtliche Konflikte und die Frage, ob und wie diese vor dem Saarländischen Verfassungsgerichtshof angegriffen werden können.
Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.