Öffentliches RechtSaarheimSchwerpunktbereich
Fußgängerzone
Saarheim: Fußgängerzone · Öffentliches Recht für Schwerpunktbereich
Saarheim
Saarheimer Fälle
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Niveau
Schwerpunktbereich
Quelle
Saarheim: Fußgängerzone
Lösung
Enthalten
Die Klausur behandelt die verwaltungsrechtliche Zulässigkeit und Begründetheit von Maßnahmen einer Stadtverwaltung gegenüber einem Stadtratsmitglied, das in einer Stadtratssitzung und öffentlich zum Boykott der Kommunalwahlen aufruft. Im Mittelpunkt stehen der Ausschluss des Ratsmitglieds aus der Sitzung sowie eine Unterlassungsverfügung gegen die weitere Boykottpropaganda. Zu prüfen sind insbesondere die rechtlichen Grenzen kommunalen Ordnungsverhaltens sowie Betroffenheiten von Grundrechten, vor allem der Meinungsfreiheit.
Schwerpunkte
Bürger und EinwohnerDie öffentlichen Einrichtungen der GemeindeMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenPolitische ParteienWahlen und WahlrechtsgrundsätzeVersammlungsrechtliche MaßnahmenVersammlungsrechtliche Maßnahmen
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