BetaDiese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de
Dr.

Benjamin Straßburger

2 Klausuren im Portal
Universität Mannheim

Benjamin Straßburger, geboren 1985 in Hamburg, ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und an der Universität Mannheim tätig. Seine akademische Laufbahn umfasst Stationen an verschiedenen Hochschulen. Straßburger beschäftigt sich mit unterschiedlichen Bereichen des deutschen Rechts und trägt durch Forschung und Lehre zur Entwicklung der Rechtswissenschaft bei.

Klausuren

2 Klausuren
JA 2020Fortgeschrittene

Allzweckwaffe Sperrklausel

Die Klausur thematisiert die Anhebung der Sperrklausel im Bundeswahlgesetz von fünf auf zehn Prozent der gültigen Zweitstimmen und die damit verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen. Geprüft werden vor allem die Vereinbarkeit mit den Wahlrechtsgrundsätzen, der Chancengleichheit der Parteien sowie formelle Aspekte des Gesetzgebungsverfahrens – insbesondere die Stimmabgabe im Bundesrat. Es ist zu prüfen, ob ein entsprechender Antrag einer Landesregierung auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines solchen Änderungsgesetzes Aussicht auf Erfolg hat.

Dr. Benjamin Straßburger· JA 2020, 116· 180 Min
Wahlen und WahlrechtsgrundsätzePolitische ParteienAbstrakte Normenkontrolle+4 weitere
JURA 2015Schwerpunktbereich

Klausur im Einkommen- und Bilanzsteuerrecht

Die Klausur enthält drei Aufgaben zum Einkommen- und Bilanzsteuerrecht. Schwerpunkt sind die steuerliche Behandlung von Einnahmen und Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (u.a. Umzugskosten, Versicherungen, Unterhaltszahlungen), die vereinfachte Gewinnermittlung bei freiberuflicher Tätigkeit sowie die teilentgeltliche Übertragung von Grund und Boden innerhalb einer gewerblichen Mitunternehmerschaft. Die Aufgaben sind als Sachverhalte zum Selbstlösen formuliert.

Benjamin Straßburger· JURA 2015, 1072

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Dr. Benjamin Straßburger prüfen besonders häufig Abstrakte Normenkontrolle (1×), Politische Parteien (1×) und Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze (1×).