Gesetzgebungskompetenzen
Die Gesetzgebungskompetenzen (Art. 70–74 GG) regeln, welches staatliche Organ – Bund oder Länder – Gesetze erlassen darf. Das Grundgesetz unterscheidet zwischen ausschließlicher (Art. 71, 73 GG) und konkurrierender Gesetzgebung (Art. 72, 74 GG). Zentral: Schwerpunkttheorie, maßgeblicher Zeitpunkt der Kompetenz, Teilnichtigkeit bei Überschreitung. Klausurklassiker: Länderzuständigkeit (Art. 70 GG), Abgrenzung der Kompetenztitel, Art. 74 Abs. 1 vs. Abs. 2 GG, Teilnichtigkeit von Bundesgesetzen.
Klausuren zum Thema
„Das Demokratiefördergesetz (DFördG)“
Die Klausur befasst sich mit verfassungsrechtlichen Fragestellungen rund um das Demokratiefördergesetz (DFördG). Im Mittelpunkt stehen grundrechtliche und staatsorganisationsrechtliche Fragen, insbesondere die Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem Grundgesetz.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Wer regelt die Triage?
Eine Anfängerklausur zum Staatsorganisationsrecht behandelt die Frage, welche staatlichen Organe für die rechtliche Regelung einer medizinischen Triage zuständig sind. Es werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen und gesetzgeberischen Kompetenzen erörtert.
„Polizeikosten im Fußball“
Die Klausur thematisiert ein Gesetzgebungsvorhaben zur Abwälzung von Polizeikosten bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen auf den Veranstalter. Untersucht wird die formelle Verfassungsmäßigkeit des Polizeikostenbeteiligungsgesetzes (PKBG), insbesondere im Hinblick auf Gesetzgebungskompetenzen, die Einordnung der Abgabe als Gebühr oder Steuer sowie das Verfahren im Bundesrat und Bundestag. Materielle Verfassungsmäßigkeit ist zu unterstellen.
Normsetzung in der Krise: Zur Bestimmung von Gesetzgebungskompetenzen vor dem Hintergrund der Triage II-Entscheidung
Der Beitrag diskutiert vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Triage II die Voraussetzungen und Grenzen der Gesetzgebungskompetenz des Bundes sowie die Herausforderungen normativer Regelungen in Krisenzeiten. Es wird analysiert, welche verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Normsetzung in Extremsituationen wie Pandemien zu stellen sind und wie das Verhältnis von Grundrechten und Kompetenzen gestaltet ist.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Kompetenzgerangel am Bürgersteig
Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen des Staatsorganisationsrechts, insbesondere rund um die Gesetzgebungskompetenzen im deutschen Verfassungsstaat. Dabei werden typische Konfliktlagen zwischen verschiedenen staatlichen Organen anhand eines Beispielsituationen am Bürgersteig geprüft. Die Lösung erfordert Basiswissen zu Aufbau, Aufgaben und Kompetenzen der Verfassungsorgane sowie zu Gesetzgebungsprozessen.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Von legalem Cannabis und entlassenen Ministern
Die Klausur behandelt typische Fragestellungen des Staatsorganisationsrechts, insbesondere zur Rolle der Bundesregierung, zum Entlassungsverfahren von Ministern und zur Gesetzgebungskompetenz. Am Beispiel eines Gesetzgebungsvorhabens rund um legales Cannabis und politischer Vorgänge werden prüfungsrelevante Abläufe und Zuständigkeiten im Bundesstaat vermittelt. Ziel ist es, einen Einstieg in die Strukturen des öffentlichen Rechts zu ermöglichen und Grundkenntnisse zu vertiefen.
Legalisierung durchs Schlupfloch
Im Mittelpunkt des Falls steht die formelle Verfassungsmäßigkeit des Bundes-Cannabisgesetzes (CanG), das unter Ausnutzung von verfahrensrechtlichen Besonderheiten durch den Bundestag initiiert und beschlossen wurde. Das Land B hält den Gesetzgebungsprozess für verfassungswidrig und beantragt beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Nichtigkeit des Gesetzes. Die Klausur prüft die Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren, die Beteiligung des Bundesrates und die Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
Original-Examensklausur: „Eine Pflegekammer und ihr Dachverband“
Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit der zwangsweisen Mitgliedschaft einer Pflegefachkraft in einer durch Landesgesetz errichteten Pflegekammer, insbesondere im Hinblick auf Gesetzgebungskompetenz, negative Vereinigungsfreiheit und Berufsfreiheit. Weiterhin wird die Rolle von Dachverbänden und deren Mandat sowie der Anspruch auf Austritt aus dem Verband geprüft. Über einen konkreten Normenkontrollantrag des Verwaltungsgerichts entscheidet das BVerfG.
Konsumverbot von Alkohol an bestimmten öffentlichen Orten?
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines bundesgesetzlichen Konsumverbots von Alkohol an bestimmten öffentlichen Orten, insbesondere mit Blick auf die allgemeine Handlungsfreiheit und den Gleichheitssatz. Thematisiert werden zudem Fragen der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz und die Erforderlichkeit des Gesetzes. Der Sachverhalt beruht auf aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen und richtet sich an Studierende im Grundstudium des Öffentlichen Rechts.
„Böllerverbot in Eile“
Im Sachverhalt geht es um ein eilbedingtes Gesetzgebungsverfahren zur Einführung eines bundesweiten Böllerverbots durch eine Ergänzung des Sprengstoffgesetzes. Die wirtschaftlich betroffene Z-GmbH erwägt Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz und behauptet, das Gesetz verletze sowohl ihre Rechte als auch die Rechte von Abgeordneten sowie Grundrechte der Öffentlichkeit. Zu prüfen ist die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde hinsichtlich § 6a SprengG.
*"Die umsatzsteuerreduzierte Zone
Die Große Kreisstadt M möchte mit einem symbolischen Stadtratsbeschluss gegen die Umsatzsteuerpolitik des Bundes protestieren. Nach Beanstandung dieses Beschlusses durch das Landratsamt und Anordnung der Aufhebung klagt M vor dem Verwaltungsgericht gegen den Freistaat Bayern. Die Klausur prüft Fragen zur kommunalen Selbstverwaltung, zur ordnungsgemäßen Beschlussfassung in Gemeindegremien und zu verwaltungsprozessualen Voraussetzungen.
Versammlungsverbot auf Bundesautobahnen
Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit eines allgemeinen Versammlungsverbots auf Bundesautobahnen, wie es § 13 I 3 VersG NRW vorsieht. Im Mittelpunkt steht die Prüfung des Art. 8 GG sowie staatsorganisationsrechtliche Fragen zur Gesetzgebungskompetenz und zum Gesetzgebungsverfahren. Der Sachverhalt ist als Rechtssatz-Verfassungsbeschwerde eingekleidet.
Der Berliner Mietendeckel
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung des Berliner Mietendeckels durch das Bundesverfassungsgericht. Streitgegenstand sind vor allem die Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Land sowie Grundrechtsfragen wie Eigentumsgarantie und rechtsstaatlicher Vertrauensschutz. Die Rolle der Föderalismusreform und das Verhältnis von Landesrecht zu bundesrechtlichen Regeln werden eingehend diskutiert.
Freiheit in km/h
In dieser Klausur geht es um die Einführung eines generellen Tempolimits auf deutschen Autobahnen per Rechtsverordnung. Ein betroffener Bürger macht dessen Verfassungsmäßigkeit geltend und bringt insbesondere die freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie berufliche Auswirkungen vor. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde und alle verfassungsrechtlichen Fragen rund um Grundrechte, Gesetzgebungskompetenz und die Rechtfertigung des Tempolimits.
Status oecologicus? Klimaschutz in Karlsruhe
Die Hausarbeit prüft die verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Dimensionen des Steinkohleausstiegsgesetzes im Lichte der Klimaschutzpolitik. Im Zentrum steht die Frage nach der Beteiligung des Bundesrates am Gesetzgebungsverfahren sowie die grundrechtlichen Schutzpflichten im Kontext der Treibhausgasemissionen und des Klimaschutzes, aufbauend auf den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz.
Life in plastic, it’s fantastic (?)
Die Examensklausur behandelt die unionsrechtlichen und grundrechtlichen Fragestellungen einer EU-Verordnung, die ein Verbot von Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff einführt. Zentrale Themen sind die prozessualen Besonderheiten der Nichtigkeitsklage eines Mitgliedstaats, Gesetzgebungskompetenzen und das Gesetzgebungsverfahren sowie die Vereinbarkeit mit dem unionsrechtlichen Eigentumsgrundrecht im Kontext des Umweltschutzes.
Von Freiheitsentfaltung und Freiheitssicherung: Grundrechte in der Schule
Die Klausur thematisiert die Geltung und Grenzen von Grundrechten im schulischen Kontext sowie deren Besonderheiten im staatsrechtlichen Mehrebenensystem. Anhand eines Falls zur Einführung eines bundesweiten 'Recht auf gute Schule'-Gesetzes durch die Bundesbildungsministerin wird verfassungsrechtlich geprüft, ob ein solches Vorhaben im Einklang mit dem Grundgesetz steht.
Berliner Mietendeckel
Die Klausur spielt vor dem Hintergrund des sogenannten Berliner Mietendeckels und thematisiert eine abstrakte Normenkontrolle vor dem Landesverfassungsgericht. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit der abstrakten Normenkontrolle, Prüfungsmaßstäbe des Landesverfassungsgerichts, die Gesetzgebungskompetenz sowie ein möglicher Verstoß gegen die Eigentumsgarantie und das Rückwirkungsverbot.
Corona-Chaos in der Bundesregierung
Der Fall thematisiert einen inneren Streit innerhalb der Bundesregierung über Kompetenzen bei der Impfstoffbeschaffung während der Coronakrise. Zudem geht es um die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Weisungen der Bundeskanzlerin gegenüber einem Bundesminister und um formelle Fragen der Gesetzgebungskompetenz, Gegenzeichnung von Gesetzen sowie mögliche Rechtsschutzmöglichkeiten gegen ein umstrittenes Schulgesetz.
Bayerische Grenzerfahrungen
Die Klausur befasst sich mit polizeilichen Identitätskontrollen und Durchsuchungen durch die bayerische Polizei im Grenzgebiet und durch die Bayerische Grenzpolizei. Schwerpunktmäßig werden die Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen von Bund und Ländern, die Zulässigkeit der gesetzlichen Grundlagen sowie eventuelle Grundrechtsverletzungen geprüft. Zudem ist das Verhältnis von Bundes- und Landespolizei am Beispiel des Grenzschutzes zu beurteilen.
Schwangerschaftsabbruch 3.0
Die Klausur behandelt das komplexe Zusammenspiel von Individualverfassungsbeschwerde und staatsorganisationsrechtlichen Fragen im Kontext einer Gesetzesänderung zum Schwangerschaftsabbruch. Sie prüft u.a. Gesetzgebungskompetenzen, das Gesetzgebungsverfahren, Konflikte im Parlamentsbetrieb (Sitzungsausschluss), die Beteiligung des Vermittlungsausschusses und die Auswirkungen auf die Berufsausübungsfreiheit von Ärzten. Die Studierenden sollen sich mit der Verbindung von Staatsorganisationsrecht und Grundrechtsdogmatik auseinandersetzen.
Im Westen geht der Halbmond auf...
In Nordrhein-Westfalen wurde ein Gesetz verabschiedet, das vorschreibt, in jedem Gerichtsgebäude ein Hilal-Symbol (islamische Mondsichel) anzubringen, um gesellschaftlichen Zusammenhalt und Solidarität zu fördern. Bundestagsabgeordnete beantragen beim Bundesverfassungsgericht die abstrakte Normenkontrolle mit Blick auf Gesetzgebungskompetenz, Grundrechte der Justizbeamten sowie die Unparteilichkeit der Justiz. Die Aufgabe prüft die Zulässigkeit und Begründetheit des Antrags.
»Verantwortungsvolle Solidarität?« – EU-Verteilungsquote für Geflüchtete
Die Klausur behandelt einen Fall zur EU-Asylpolitik, der an das EuGH-Urteil Slowakei und Ungarn gegen Rat angelehnt ist. Im Mittelpunkt steht die unionsrechtliche Problematik einer zeitlich befristeten und quotierten Umverteilung von Geflüchteten zwischen EU-Mitgliedstaaten gemäß Art. 78 III AEUV, verbunden mit Fragen zu Kompetenzverteilung, Aussprache- und Beteiligungsrechten der Unionsorgane sowie zum Solidaritätsprinzip.
Der erfinderische Steuergesetzgeber
Die Klausur behandelt die Finanzverfassungsmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer auf Grundlage einer konkreten Normenkontrolle. Es geht um die Eröffnung und Zulässigkeit des Vorlageverfahrens sowie die Einordnung der Steuerart und die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Im Zentrum steht die vertiefte Anwendung verfassungsrechtlicher Prüfungsschemata zur Steuererfindung.
Hamburger Lehren
Die Klausur beschreibt einen Streit zwischen Bund und dem Land Berlin über ein Gesetz zur Sicherheit bei Bundes-Großereignissen, ausgelöst durch einen Vorstoß zur Unterstellung der Landespolizeikräfte unter das Kommando der Bundespolizei. Das Land Berlin beantragt eine abstrakte Normenkontrolle gegen das Gesetz und argumentiert mit verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich Gesetzgebungsverfahren, Gesetzgebungsformel sowie Verwaltungskompetenz.
Über den Wolken
Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit des Luftverkehrsteuergesetzes (LuftVStG) insbesondere im Hinblick auf die Grundrechte von EU-Unternehmen (insbesondere Eigentum und Berufsfreiheit) und behandelt Fragen zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Daneben geht es um die Vereinbarkeit der Steuer mit dem allgemeinen Gleichheitssatz angesichts der Ungleichbehandlung von Passagier- und Frachtflugverkehr.
Staatliches Mauttheater
Die Klausur behandelt das Gesetzgebungsverfahren und die Verfassungsmäßigkeit eines fiktiven Mautgesetzes. Thematisiert werden dabei die Kompetenzen der Bundesorgane, die Rolle des Bundesrates, die Verwaltungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sowie mögliche Rechtsverstöße im Rahmen der Gesetzgebung. Die Aufgabenstellung verlangt eine umfassende verfassungsrechtliche Prüfung der Annahme der Staatsregierung aus B.
Gesetzliche Kita-Pflicht: Ein Übungsfall zu den Grenzen staatlicher Integrationspolitik
Der Fall behandelt die Einführung einer verpflichtenden Kita-Pflicht für nichtschulpflichtige Kinder ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und die daran anknüpfenden Grundrechtsprobleme. Besonderes Gewicht liegt auf dem Elternrecht, der allgemeinen Handlungsfreiheit, einer möglichen Diskriminierung sowie der Frage nach dem Gesetzesvorbehalt und den Grenzen staatlicher Integrationspolitik. Zu prüfen ist insbesondere, ob und inwieweit die Verfassungsbeschwerde der betroffenen Eltern und des Kindes gegen die Neuregelung Aussicht auf Erfolg hat.
Can’t Wait to Get on the Road Again
Die Klausur thematisiert ein Organstreitverfahren zwischen Abgeordneten des Deutschen Bundestags und der Parlamentsmehrheit bezüglich der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Gegenstand ist die Frage, ob das Recht der Abgeordneten auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nach Art. 44 GG verletzt wurde, sowie die Abgrenzung von Kompetenzen zwischen Bund und Ländern im Bereich der Bundesautobahnverwaltung und der Schutz des exekutiven Kernbereichs.
Sozialtourismus?
Die Klausur behandelt die Problematik des sogenannten Sozialtourismus im Zusammenhang mit EU-Bürgern, die nach Deutschland einreisen, ohne einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, und dabei durch Vortäuschen falscher Tatsachen Aufenthaltsbescheinigungen erhalten und Sozialleistungen beantragen. Der Gesetzgeber hat eine Wiedereinreisesperre eingeführt, die nach missbräuchlicher Erlangung von Aufenthaltsrechten verhängt werden kann. Die Klausur stellt unter anderem das Vorgehen des rumänischen Staatsangehörigen R dar und die rechtliche Bewertung seiner Situation.
Streit um das neue Spielhallengesetz
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung des neuen Hamburger Spielhallengesetzes durch einen betroffenen Spielhallenbetreiber. Zu prüfen sind insbesondere die Gesetzgebungskompetenz Hamburgs, die Vereinbarkeit der Neuregelungen mit Art. 12 Abs. 1 GG sowie mögliche Verletzungen des Gleichheitssatzes gemäß Art. 3 Abs. 1 GG. Ein Schwerpunkt liegt auf der Abwägung zwischen Grundrechten und den Zielen des Gesetzgebers.
Arbeitsfreie Samstage
Die Klausur befasst sich mit der Verfassungsmäßigkeit landesrechtlicher Vorgaben zu arbeitsfreien Samstagen im Einzelhandel. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Regelung des § 12 III TLadÖffG gegen die Berufsfreiheit juristischer Personen verstößt und ob das Land für deren Erlass gesetzgebungskompetent war. Daneben werden Zulässigkeit und etwaige Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen die Vorschrift behandelt.
Schützt die Legehennen!
In dieser öffentlich-rechtlichen Übungsklausur wird die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes zur artgerechten Haltung von Legehennen anhand einer abstrakten Normenkontrolle geprüft. Schwerpunkte sind Mängel im Gesetzgebungsverfahren (Zuständigkeit der Einbringung, Beschlussfähigkeit, Einspruchsbehandlung), das Bestimmtheitsgebot, das Rückwirkungsverbot und das Delegationsverbot nach Art. 80 GG. Grundrechte sind ausdrücklich nicht zu prüfen.
Luftverkehrsteuer – Auf- oder Gegenwind aus Karlsruhe?
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung des Luftverkehrsteuergesetzes (LuftVStG) mittels konkreter Normenkontrolle vor dem BVerfG. Prüfungspunkte sind die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, die Vereinbarkeit der Steuer mit dem allgemeinen Gleichheitssatz, der Berufsfreiheit und Eigentumsfreiheit. Die Besteuerung gewerblichen Passagierluftverkehrs, die Bemessungsgrundlage sowie die Steuersätze werden hinsichtlich ihrer Verfassungsmäßigkeit untersucht.
»Turbulenzen für die Teilchenforschung«
Die Klausur handelt von einem neu eingeführten Gesetz zur Sicherheit in der Teilchenforschung im Bundesland L und dessen Auswirkungen auf universitäre Forschungsvorhaben mit gefährlicher Technologie. Thematisiert werden gesetzgeberische Kompetenzen und mögliche Grundrechtseinschränkungen, insbesondere im Bereich der Wissenschaftsfreiheit. Die Oppositionsparteien im Bundestag stellen die Verfassungsmäßigkeit und inhaltliche Bestimmtheit des Gesetzes infrage.
Der verschlossene Bundesnachrichtendienst
Der Fall behandelt die verwaltungsprozessuale Untätigkeitsklage eines Journalisten gegen den Bundesnachrichtendienst auf Auskunft zu dessen Mitarbeiterstruktur, insbesondere im Hinblick auf NS-Bezüge. Schwerpunktmäßig thematisiert werden presserechtliche Auskunftsansprüche, Gesetzgebungskompetenz im Bund-Länder-Verhältnis und die Reichweite des Landespresserechts. Die Klausur verknüpft staatsorganisationsrechtliche Fragestellungen mit Grundrechten und aktuellen höchstrichterlichen Entscheidungen.
Gut für den Teint, aber schlecht für die Gesundheit
Der Fall behandelt eine Verfassungsbeschwerde eines Sonnenstudiobetreibers gegen das Nutzungsverbot für Minderjährige nach § 4 NiSG. Es sind insbesondere Fragen der Berufsfreiheit, Eigentumsfreiheit, der Gesetzgebungskompetenz, der Verhältnismäßigkeit und der Prüfung eines Grundrechtseingriffs unter umstrittener wissenschaftlicher Grundlage zu erörtern.
Streit um das Betreuungsgeld
Die Klausur thematisiert das Betreuungsgeldgesetz und dessen Zustandekommen. Im Zentrum steht ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das die Ordnungsgemäßheit des Gesetzgebungsverfahrens, die Gesetzgebungskompetenz sowie die Beteiligung des Bundesrates prüft. Die materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes ist zu unterstellen.
»Landeskleinkinder«
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von landesrechtlich ausgestalteten Förderleistungen für Kleinkinder, insbesondere die Frage der Ungleichbehandlung von Nicht-Landeskindern und Ausländern. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der Gleichheitsrechte und die Begründung von Wohnsitzerfordernissen sowie Staatsangehörigkeitsvoraussetzungen im Rahmen einer Landesverordnung.
Damit der Landarzt nicht nur im Fernsehen kommt
Die Bundesregierung plant zur Bekämpfung des Landarztmangels die Einführung eines Landarztdienstes als Zulassungsvoraussetzung für die kassenärztliche Tätigkeit sowie die Erhebung einer Landarztabgabe von bereits zugelassenen Kassenärzten. Der Sachverhalt thematisiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von verpflichtenden Landarztdiensten und Beitragszahlungen, insbesondere im Hinblick auf die Berufsfreiheit und den Gleichheitssatz. Die Bundesärztekammer stellt die Notwendigkeit und Verfassungskonformität des Konzepts in Frage.
Das Luftsicherheitsgesetz: Zwei Bruchlandungen in Karlsruhe
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes sowie die Bundeskompetenz zum Erlass entsprechender Normen und die Reichweite der Amtshilfe nach Art. 35 GG. Am Beispiel eines Gesetzgebungsverfahrens werden verfassungsprozessuale und staatsorganisationsrechtliche Fragen wie die Gesetzgebungskompetenz und die ordnungsgemäße Beschlussfassung im Bundestag thematisiert.
Bundeswehreinsatz zur Terrorbekämpfung?
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Einsatz der Bundeswehr im Inland und zur Abwehr terroristischer Anschläge wirft prozessuale Fragen des Gesetzgebungsverfahrens (u.a. Beteiligung des Bundestags und Bundesrats, Vermittlungsausschuss) und materiell-rechtliche Fragen zum Eingreifen der Streitkräfte (insb. finaler Rettungsschuss, Flugzeugabschuss) im Lichte der Verfassungsrechtsprechung auf.
Ein neues Transplantationsgesetz
Der Fall thematisiert die abstrakte Normenkontrolle eines neuen Transplantationsgesetzes und die Prüfung seiner formellen Verfassungsmäßigkeit. Schwerpunkte sind die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, die Anforderungen an die Erforderlichkeitsklausel des Art. 72 Abs. 2 GG sowie die Beschlussfähigkeit und das Mehrheitsprinzip im Bundestag nach Art. 42 Abs. 2 GG.
Kneipenquerelen
Der Inhaber einer Kneipe in Heidelberg wehrt sich gegen eine bundesgesetzliche Neuregelung, nach der bei bestimmten Gästezahlen Sicherheitspersonal abgestellt werden muss. Die Klausur thematisiert Gesetzgebungskompetenzen des Bundes nach der Föderalismusreform, die Wirkung von statischen Verweisungen und die Anwendung bundes- und landesrechtlicher Gaststättenvorschriften. Zu prüfen ist die Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde.
Ehec-Alarm
Im Zusammenhang mit einem Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes zur Bekämpfung einer möglichen erneuten Ehec-Welle wird die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes und die Zustimmungserfordernisse geprüft. Schwerpunkte sind die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit, das Prüfungsrecht des Bundeskanzlers sowie Möglichkeiten eines Rechtsbehelfs gegen dessen Weigerung zur Gegenzeichnung. Die Klausur behandelt insbesondere das Organstreitverfahren zwischen Bundestag und Bundeskanzler.
Examensklausur ÖR Bankenabgabe
Im Sachverhalt wird die Einführung einer Bankenabgabe durch den Bund thematisiert, mit der Banken zur Finanzierung von Entschädigungseinrichtungen verpflichtet werden. Eine betroffene Bank erhebt Verfassungsbeschwerde und macht insbesondere eine Verletzung von Grundrechten wie Eigentumsfreiheit, Berufsfreiheit und Gleichbehandlung geltend. Es ist zu prüfen, ob die Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat.
Examensklausur ÖR Majonäse und Nugat
Es handelt sich um eine Examensklausur zum Staatsorganisationsrecht, die sich mit der Regelung der deutschen Rechtschreibung, deren Einführung durch die Kultusministerkonferenz und Landesministerien sowie die Problematik der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern befasst. Zentrale Themen bilden Gesetzesvorbehalt, die Wesentlichkeitstheorie, die Funktionen von Bund und Ländern im Bildungsbereich sowie schulrechtliche Aspekte. Die Klausur verlangt eine Prüfung der formellen und materiellen Verfassungsmäßigkeit der Rechtschreibreform unter besonderer Berücksichtigung des Grundgesetzes.
Grenzenlose Tariftreue
Die Klausur beschäftigt sich mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des rheinland-pfälzischen Vergabegesetzes, insbesondere mit den Tariftreueklauseln und der Zuständigkeitsregelung der ordentlichen Gerichte bei Streitigkeiten unterhalb eines bestimmten Schwellenwerts. Geprüft wird, ob eine Verfassungsbeschwerde eines vom Auftrag ausgeschlossenen Unternehmens Aussicht auf Erfolg hätte, weil das Gesetz in Grundrechte, die Kompetenzordnung und den effektiven Rechtsschutz eingreife.
Übungsklausur ÖR Zugangserschwerungsgesetz
Die Klausur behandelt das Zugangserschwerungsgesetz ('Internet-Sperren') und prüft vor allem staatsrechtliche Grundprobleme wie Gesetzgebungskompetenz und Gesetzgebungsverfahren. Zudem werden Übertragungsfragen der klassischen Grundrechtsdogmatik auf das Internet thematisiert und Raum für eigene Argumentation gelassen.
Anfängerhausarbeit ÖR Stöhnen über die Neuverschuldung
Die Klausur behandelt die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer abstrakten Normenkontrolle gegen Regelungen zur Neuverschuldung im Rahmen der bundesstaatlichen Finanzverfassung. Gegenstand sind ferner der Gesetzgebungsprozess (insbesondere die Gesetzesinitiative durch einen Ausschuss), das Rechtsstaats- und das Sozialstaatsprinzip sowie plebiszitäre Elemente auf haushaltsrechtlicher Ebene.
Examensklausur ÖR Nichtraucherschutz in Berliner Kiezkneipen
Die Klausur behandelt das Nichtraucherschutzrecht in Berliner Kiezkneipen mit Bezug auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.07.2008. Zu prüfen ist insbesondere der einstweilige Rechtsschutz sowie ein Problem im Zusammenhang mit Art. 100 Abs. 1 GG. Der Fall fordert die Übertragung verfassungsrechtlicher Erkenntnisse auf eine verwaltungsrechtliche Fallgestaltung.
Examensklausur Schwerpunktbereich Staat und Verwaltung: Rechtsgestaltung Flatrate-Partys
Die Examensklausur behandelt die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten gegen sogenannte Flatrate-Partys und exzessiven Alkoholkonsum unter Jugendlichen. Schwerpunkte sind die Zuständigkeit nach der Föderalismusreform, die rechtliche Zulässigkeit eines ausdrücklichen Verbots sowie verfassungsrechtliche Fragen insbesondere im Hinblick auf die Berufsfreiheit und Grundrechte. Die Fallbearbeitung erfordert eine Analyse der aktuellen Rechtslage im Gaststätten- und Jugendschutzrecht sowie der Gesetzgebungskompetenzen.
Verfassungsrecht: Die Privatisierung der Deutschen Flugsicherung
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Probleme rund um die geplante weitgehende Privatisierung der Deutschen Flugsicherung, insbesondere das Prüfungsrecht und die Ausfertigungskompetenz des Bundespräsidenten gegenüber Parlamentsgesetzen. Im Zentrum steht dabei die Vereinbarkeit der geplanten Privatisierung mit den Vorgaben der bundeseigenen Verwaltung und der hoheitlichen Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Flugsicherung.
Gesetzgebungskompetenzen in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.