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JurafuchsKlausuren

Lucas Hartmann

2 Klausuren im Portal
Universität Heidelberg. Juristische Fakultät

Klausuren

2 Klausuren
ZjS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Zwei Bescheide und ein Führerschein

A hat während eines Aufenthalts in Prag eine tschechische Fahrerlaubnis erworben, ohne die im tschechischen Recht vorgeschriebene theoretische Prüfung abgelegt zu haben. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland und einer Mitteilung an das Landratsamt erhält A zwei Bescheide: Einen zur Rücknahme ihrer Fahrerlaubnis wegen angeblicher Rechtswidrigkeit und einen weiteren, der ihre Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland bei Vorliegen bestimmter Informationen ausschließt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen das Fahrerlaubnisrecht, die Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse, das Verwaltungsprozessrecht und die Rücknahme beziehungsweise Feststellung von Verwaltungsakten. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland anerkannt und ggf. zurückgenommen werden kann.

Lucas Hartmann· ZJS 2023, 129
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Der Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
JURA 2023Anfänger:innen

Status oecologicus? Klimaschutz in Karlsruhe

Die Hausarbeit prüft die verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Dimensionen des Steinkohleausstiegsgesetzes im Lichte der Klimaschutzpolitik. Im Zentrum steht die Frage nach der Beteiligung des Bundesrates am Gesetzgebungsverfahren sowie die grundrechtlichen Schutzpflichten im Kontext der Treibhausgasemissionen und des Klimaschutzes, aufbauend auf den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz.

Lucas Hartmann, Rike Sinder· JURA 2023, 367
GesetzgebungskompetenzenStaatsstrukturprinzipien des GGAllgemeine Grundrechtslehren+2 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Lucas Hartmann prüfen besonders häufig Allgemeine Grundrechtslehren (1×), Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) (1×), Der Verwaltungsakt in der Klausur (1×), Gesetzgebungskompetenzen (1×), Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) (1×) und Staatsstrukturprinzipien des GG (1×).