Lucas Hartmann
Klausuren
Fortgeschrittenenklausur: Zwei Bescheide und ein Führerschein
A hat während eines Aufenthalts in Prag eine tschechische Fahrerlaubnis erworben, ohne die im tschechischen Recht vorgeschriebene theoretische Prüfung abgelegt zu haben. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland und einer Mitteilung an das Landratsamt erhält A zwei Bescheide: Einen zur Rücknahme ihrer Fahrerlaubnis wegen angeblicher Rechtswidrigkeit und einen weiteren, der ihre Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland bei Vorliegen bestimmter Informationen ausschließt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen das Fahrerlaubnisrecht, die Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse, das Verwaltungsprozessrecht und die Rücknahme beziehungsweise Feststellung von Verwaltungsakten. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland anerkannt und ggf. zurückgenommen werden kann.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Lucas Hartmann prüfen besonders häufig Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) (1×), Der Verwaltungsakt in der Klausur (1×) und Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) (1×).