Das Luftsicherheitsgesetz: Zwei Bruchlandungen in Karlsruhe

Worum geht es
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes sowie die Bundeskompetenz zum Erlass entsprechender Normen und die Reichweite der Amtshilfe nach Art. 35 GG. Am Beispiel eines Gesetzgebungsverfahrens werden verfassungsprozessuale und staatsorganisationsrechtliche Fragen wie die Gesetzgebungskompetenz und die ordnungsgemäße Beschlussfassung im Bundestag thematisiert.
Themen
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