Grundlagen der Gesetzgebung
Die Grundlagen der Gesetzgebung (Art. 70–82 GG) regeln die Voraussetzungen, Zuständigkeiten und Verfahren der Gesetzgebung des Bundes. Zentrale Themen sind die Unterscheidung zwischen formellem und materiellem Gesetzesbegriff, der Prüfungsaufbau zur Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes (Zuständigkeit, Verfahren, Form) und die Abgrenzung von Verbands- und Organkompetenz. Examensklassiker: Prüfungsaufbau zum Parlamentsgesetz, Bedeutung von Art. 20 GG für die Gesetzgebung, Anwendungsfälle der Art. 76, 77 GG.
Klausuren zum Thema
„Das Demokratiefördergesetz (DFördG)“
Die Klausur befasst sich mit verfassungsrechtlichen Fragestellungen rund um das Demokratiefördergesetz (DFördG). Im Mittelpunkt stehen grundrechtliche und staatsorganisationsrechtliche Fragen, insbesondere die Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem Grundgesetz.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Wer regelt die Triage?
Eine Anfängerklausur zum Staatsorganisationsrecht behandelt die Frage, welche staatlichen Organe für die rechtliche Regelung einer medizinischen Triage zuständig sind. Es werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen und gesetzgeberischen Kompetenzen erörtert.
„Polizeikosten im Fußball“
Die Klausur thematisiert ein Gesetzgebungsvorhaben zur Abwälzung von Polizeikosten bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen auf den Veranstalter. Untersucht wird die formelle Verfassungsmäßigkeit des Polizeikostenbeteiligungsgesetzes (PKBG), insbesondere im Hinblick auf Gesetzgebungskompetenzen, die Einordnung der Abgabe als Gebühr oder Steuer sowie das Verfahren im Bundesrat und Bundestag. Materielle Verfassungsmäßigkeit ist zu unterstellen.
Normsetzung in der Krise: Zur Bestimmung von Gesetzgebungskompetenzen vor dem Hintergrund der Triage II-Entscheidung
Der Beitrag diskutiert vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Triage II die Voraussetzungen und Grenzen der Gesetzgebungskompetenz des Bundes sowie die Herausforderungen normativer Regelungen in Krisenzeiten. Es wird analysiert, welche verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Normsetzung in Extremsituationen wie Pandemien zu stellen sind und wie das Verhältnis von Grundrechten und Kompetenzen gestaltet ist.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsrecht – Bundestagsauflösung mit Hindernissen
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und Abläufe einer Bundestagsauflösung. Besonderes Augenmerk liegt auf den Schwierigkeiten und Hindernissen bei der Umsetzung nach Grundgesetz. Es werden die Rollen und Befugnisse der obersten Bundesorgane analysiert.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – Verspätete Verfassungsänderung?
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Anforderungen und Grenzen an Verfassungsänderungen, insbesondere bei verspätetem Wirksamwerden. Schwerpunkt liegt dabei auf dem Gesetzgebungsprozess und den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes. Es wird die Rolle der Staatsorgane und die verfahrensrechtliche Kontrolle vertieft geprüft.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Kompetenzgerangel am Bürgersteig
Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen des Staatsorganisationsrechts, insbesondere rund um die Gesetzgebungskompetenzen im deutschen Verfassungsstaat. Dabei werden typische Konfliktlagen zwischen verschiedenen staatlichen Organen anhand eines Beispielsituationen am Bürgersteig geprüft. Die Lösung erfordert Basiswissen zu Aufbau, Aufgaben und Kompetenzen der Verfassungsorgane sowie zu Gesetzgebungsprozessen.
Konstituierungskrise
Die Klausur behandelt eine Krisensituation bei der Konstituierung des Bundestages nach einer Neuwahl: Die stärkste Fraktion erhebt Anspruch auf das Amt der Bundestagspräsidentin, während andere Fraktionen die Geschäftsordnung ändern wollen, um dies zu verhindern. Thematisiert werden das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, die materiellen und prozessualen Voraussetzungen einschließlich der Geschäftsordnung des Bundestages, sowie die Verteilung der Ausschussvorsitze.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Von legalem Cannabis und entlassenen Ministern
Die Klausur behandelt typische Fragestellungen des Staatsorganisationsrechts, insbesondere zur Rolle der Bundesregierung, zum Entlassungsverfahren von Ministern und zur Gesetzgebungskompetenz. Am Beispiel eines Gesetzgebungsvorhabens rund um legales Cannabis und politischer Vorgänge werden prüfungsrelevante Abläufe und Zuständigkeiten im Bundesstaat vermittelt. Ziel ist es, einen Einstieg in die Strukturen des öffentlichen Rechts zu ermöglichen und Grundkenntnisse zu vertiefen.
Legalisierung durchs Schlupfloch
Im Mittelpunkt des Falls steht die formelle Verfassungsmäßigkeit des Bundes-Cannabisgesetzes (CanG), das unter Ausnutzung von verfahrensrechtlichen Besonderheiten durch den Bundestag initiiert und beschlossen wurde. Das Land B hält den Gesetzgebungsprozess für verfassungswidrig und beantragt beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Nichtigkeit des Gesetzes. Die Klausur prüft die Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren, die Beteiligung des Bundesrates und die Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
Vertrauenskrise im Bundestag
Die Klausur behandelt ein Organstreitverfahren zwischen Bundestagsabgeordneten, dem Bundestagspräsidenten und dem Bundeskanzler im Zusammenhang mit der Vertrauensfrage und der Auflösung des Bundestages. Im Mittelpunkt stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Vertrauensfrage, das Verfahren der Bundestagsauflösung sowie die Rechte der beteiligten Verfassungsorgane. Zudem wird die Funktion des Bundespräsidenten und eine europarechtliche Zusatzfrage zur Rolle der Europäischen Kommission thematisiert.
„Böllerverbot in Eile“
Im Sachverhalt geht es um ein eilbedingtes Gesetzgebungsverfahren zur Einführung eines bundesweiten Böllerverbots durch eine Ergänzung des Sprengstoffgesetzes. Die wirtschaftlich betroffene Z-GmbH erwägt Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz und behauptet, das Gesetz verletze sowohl ihre Rechte als auch die Rechte von Abgeordneten sowie Grundrechte der Öffentlichkeit. Zu prüfen ist die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde hinsichtlich § 6a SprengG.
„Energieversorgung in unsicheren Zeiten“
Die Klausur behandelt die energiepolitisch hochaktuelle Frage der staatlichen Treuhandverwaltung eines Energieversorgers während der Rohstoffkrise im Zuge des Ukraine-Kriegs. Schwerpunkte sind die Prüfung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine ministerielle Anordnung nach dem Energiesicherungsgesetz, grundrechtliche Eigentumsgarantien und die europarechtlichen Grundfreiheiten, insbesondere unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit sowie das Entschädigungsregime nach § 17 EnSiG.
»Schutz der Zivilbevölkerung – aber schnell«
Die Klausur behandelt aktuelle Fragen des Staatsorganisationsrechts anhand eines beschleunigten Gesetzgebungsverfahrens für ein Zivilschutzgesetz. Schwerpunkte sind das Beratungsrecht der Abgeordneten (Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG), die Dauer und Organisation parlamentarischer Verfahren sowie die Geschäftsordnungsautonomie des Bundestages (Art. 40 Abs. 1 S. 2 GG), insbesondere im Kontext von Organstreitverfahren.
Versammlungsverbot auf Bundesautobahnen
Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit eines allgemeinen Versammlungsverbots auf Bundesautobahnen, wie es § 13 I 3 VersG NRW vorsieht. Im Mittelpunkt steht die Prüfung des Art. 8 GG sowie staatsorganisationsrechtliche Fragen zur Gesetzgebungskompetenz und zum Gesetzgebungsverfahren. Der Sachverhalt ist als Rechtssatz-Verfassungsbeschwerde eingekleidet.
Der Berliner Mietendeckel
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung des Berliner Mietendeckels durch das Bundesverfassungsgericht. Streitgegenstand sind vor allem die Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Land sowie Grundrechtsfragen wie Eigentumsgarantie und rechtsstaatlicher Vertrauensschutz. Die Rolle der Föderalismusreform und das Verhältnis von Landesrecht zu bundesrechtlichen Regeln werden eingehend diskutiert.
Äußerungsbefugnisse in Zeiten von Twitter
Die Klausur behandelt im Rahmen staatsorganisationsrechtlicher Fragestellungen die Äußerungsbefugnisse von Amtsträgern auf sozialen Netzwerken, insbesondere im Zusammenhang mit Versammlungen und der Neutralitätspflicht. Anhand eines aktuellen Falls rund um eine Demo der N-Partei und die Stellungnahme des Ministerpräsidenten werden verfassungsrechtliche Abgrenzungen zwischen Meinungsäußerung, Parteienbezug und dem Schutz verfassungsrechtlich garantierter Grundrechte geprüft.
Status oecologicus? Klimaschutz in Karlsruhe
Die Hausarbeit prüft die verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Dimensionen des Steinkohleausstiegsgesetzes im Lichte der Klimaschutzpolitik. Im Zentrum steht die Frage nach der Beteiligung des Bundesrates am Gesetzgebungsverfahren sowie die grundrechtlichen Schutzpflichten im Kontext der Treibhausgasemissionen und des Klimaschutzes, aufbauend auf den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz.
Life in plastic, it’s fantastic (?)
Die Examensklausur behandelt die unionsrechtlichen und grundrechtlichen Fragestellungen einer EU-Verordnung, die ein Verbot von Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff einführt. Zentrale Themen sind die prozessualen Besonderheiten der Nichtigkeitsklage eines Mitgliedstaats, Gesetzgebungskompetenzen und das Gesetzgebungsverfahren sowie die Vereinbarkeit mit dem unionsrechtlichen Eigentumsgrundrecht im Kontext des Umweltschutzes.
Politische Klimapflege
Die Klausur behandelt staatsorganisationsrechtliche Fragestellungen am Beispiel des Gesetzgebungsverfahrens zum Geordnete-Rückkehr-Gesetz (GRG), insbesondere die Geschäftsautonomie des Bundestages, die Rolle von Ausschüssen und die Verknüpfung sachfremder Regelungen. Im Vordergrund steht zudem der verfassungsprozessuale Rechtsschutz gegen die Gesetzgebung des Bundestags und kritische Einsprüche des Bundesrats.
ÖR-Examensklausur zum Verfassungsrecht (Zweckentfremdungsgesetz)
Diese Examensklausur behandelt das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz Berlin und dessen Verfassungsmäßigkeit. Thematisiert werden unter anderem das Verhältnis von Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG zum Gesetzesvorbehalt, die Sozialpflichtigkeit des Eigentums, die Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG, die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG sowie die Fragen echter und unechter Rückwirkung.
Im Visier des Verfassungsschutzes
Der Fall behandelt das Frage- und Informationsrecht des Bundestages bzw. einzelner Abgeordneter gegenüber der Bundesregierung sowie die verfassungsrechtlichen Grenzen dieses Rechts, namentlich im Bereich geheimhaltungsbedürftiger Informationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Schwerpunktmäßig stehen ein Organstreitverfahren, Antragsbefugnis und Parteifähigkeit eines Abgeordneten sowie die Abwägung zwischen parlamentarischem Informationsrecht und dem Schutz des Staatswohls im Mittelpunkt.
Der König Fußball und das Gebührenrecht
Die Klausur befasst sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Veranstalter gewinnorientierter Großveranstaltungen (hier Fußballspiele) zur Kostenübernahme zusätzlicher Polizeieinsätze herangezogen werden können. Im Mittelpunkt stehen die verfassungsrechtlichen Grenzen einer Gebührenpflicht und deren Einbettung in das Verwaltungsrecht, speziell in eine Anfechtungsklage gegen einen Gebührenbescheid.
Corona-Chaos in der Bundesregierung
Der Fall thematisiert einen inneren Streit innerhalb der Bundesregierung über Kompetenzen bei der Impfstoffbeschaffung während der Coronakrise. Zudem geht es um die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Weisungen der Bundeskanzlerin gegenüber einem Bundesminister und um formelle Fragen der Gesetzgebungskompetenz, Gegenzeichnung von Gesetzen sowie mögliche Rechtsschutzmöglichkeiten gegen ein umstrittenes Schulgesetz.
Immer Ärger mit dem BAföG
Die Klausur thematisiert das Änderungsgesetz zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dessen rückwirkende Auswirkungen auf Studierende. Im Fragenteil werden Anforderungen an Rechtsverordnungen und die Wahlrechtsgrundsätze sowie die Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht erläutert. Die Falllösung prüft die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes aus staatsorganisationsrechtlicher Sicht, ohne Grundrechte.
Das Gesetz zur Abschaffung der Briefwahl
Im Fall geht es um ein parlamentarisches Gesetz zur Abschaffung der Briefwahl und dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Thematisiert werden unter anderem das Gesetzgebungsverfahren, die formellen Anforderungen an Gesetzesinitiativen, die Rolle des Bundespräsidenten bei der Ausfertigung sowie die materiell-verfassungsrechtliche Prüfung der Wahlrechtsgrundsätze. Der Fall bietet eine vertiefte Auseinandersetzung mit Fragen des Staatsorganisationsrechts und des Verfassungsprozessrechts.
»Verantwortungsvolle Solidarität?« – EU-Verteilungsquote für Geflüchtete
Die Klausur behandelt einen Fall zur EU-Asylpolitik, der an das EuGH-Urteil Slowakei und Ungarn gegen Rat angelehnt ist. Im Mittelpunkt steht die unionsrechtliche Problematik einer zeitlich befristeten und quotierten Umverteilung von Geflüchteten zwischen EU-Mitgliedstaaten gemäß Art. 78 III AEUV, verbunden mit Fragen zu Kompetenzverteilung, Aussprache- und Beteiligungsrechten der Unionsorgane sowie zum Solidaritätsprinzip.
»Das aufmüpfige Gericht«
Die Klausur thematisiert einen Grundrechtseingriff durch ein formelles Gesetz zum Umgang mit Hate-Speech in sozialen Netzwerken. Im Mittelpunkt stehen die Meinungsfreiheit im digitalen Raum und die verfassungsrechtliche Kontrolle des Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere die Beschlussfähigkeit des Bundestags. Der Fall eignet sich zur Prüfung einer abstrakten Normenkontrolle.
Der erfinderische Steuergesetzgeber
Die Klausur behandelt die Finanzverfassungsmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer auf Grundlage einer konkreten Normenkontrolle. Es geht um die Eröffnung und Zulässigkeit des Vorlageverfahrens sowie die Einordnung der Steuerart und die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Im Zentrum steht die vertiefte Anwendung verfassungsrechtlicher Prüfungsschemata zur Steuererfindung.
Kritische Fragen
Die Oppositionsfraktion O im Bundestag stellt eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung bezüglich der Praxis des Einsatzes von V-Leuten sowie der Positionierung der Kabinettsmitglieder zur Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Die Bundesregierung verweigert die Auskunft mit Verweis auf Geheimnisschutz, kompetenzielle Beschränkungen und den exekutivischen Kernbereich. O beantragt beim BVerfG festzustellen, dass ihr Informationsanspruch verletzt wurde. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten des Antrags.
Übungsklausur zum wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Problematik des Parlamentsvorbehalts beim bewaffneten Auslandseinsatz der Bundeswehr, konkret am Beispiel einer Evakuierungsmission aus Libyen. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen, die Beteiligung des Bundestages gemäß ParlBG sowie zentrale Fragen aus dem Wehrverfassungsrecht.
Demokratieförderung unter dem Grundgesetz - Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Volksbefragungen
Das Demokratieförderungsgesetz (DemfG), das die Durchführung unverbindlicher Volksbefragungen vorsieht, wird in formeller und materieller Hinsicht auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Zulässigkeit plebiszitärer Elemente im bundesdeutschen Gesetzgebungsverfahren sowie zu formellen Anforderungen an das Zustandekommen von Bundesgesetzen und der Einschaltung des Bundesverfassungsgerichts. Zusätzlich werden staatsorganisationsrechtliche Grundbegriffe wie das konstruktive Misstrauensvotum und die Gewaltenteilung behandelt.
Staatliches Mauttheater
Die Klausur behandelt das Gesetzgebungsverfahren und die Verfassungsmäßigkeit eines fiktiven Mautgesetzes. Thematisiert werden dabei die Kompetenzen der Bundesorgane, die Rolle des Bundesrates, die Verwaltungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sowie mögliche Rechtsverstöße im Rahmen der Gesetzgebung. Die Aufgabenstellung verlangt eine umfassende verfassungsrechtliche Prüfung der Annahme der Staatsregierung aus B.
Can’t Wait to Get on the Road Again
Die Klausur thematisiert ein Organstreitverfahren zwischen Abgeordneten des Deutschen Bundestags und der Parlamentsmehrheit bezüglich der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Gegenstand ist die Frage, ob das Recht der Abgeordneten auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nach Art. 44 GG verletzt wurde, sowie die Abgrenzung von Kompetenzen zwischen Bund und Ländern im Bereich der Bundesautobahnverwaltung und der Schutz des exekutiven Kernbereichs.
Gesetzgebungsoutsourcing und Arzneimittelwerbeverbot
Die Klausur behandelt eine Verfassungsbeschwerde gegen das Arzneimittelwerbeverbotsgesetz (AWV-G). Thematisiert werden insbesondere Probleme des grundrechtlichen Schutzes kommerzieller Kommunikation, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Gesetzgebungsoutsourcings sowie die Prüfung der Verhältnismäßigkeit eines umfassenden Publikumswerbeverbots für Arzneimittel.
Schützt die Legehennen!
In dieser öffentlich-rechtlichen Übungsklausur wird die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes zur artgerechten Haltung von Legehennen anhand einer abstrakten Normenkontrolle geprüft. Schwerpunkte sind Mängel im Gesetzgebungsverfahren (Zuständigkeit der Einbringung, Beschlussfähigkeit, Einspruchsbehandlung), das Bestimmtheitsgebot, das Rückwirkungsverbot und das Delegationsverbot nach Art. 80 GG. Grundrechte sind ausdrücklich nicht zu prüfen.
Demokratie hat ihren Preis!
Die Klausur behandelt ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, in dem die Bundestagsfraktion F der Bundesregierung eine Verletzung ihrer Informationsrechte im Zusammenhang mit den Verhandlungen zur Errichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) vorwirft. Im Fokus steht, ob und in welchem Umfang die Bundesregierung den Bundestag fortlaufend über die Entwicklungen informieren muss, insbesondere angesichts der Mitwirkungsrechte des Parlaments beim europäischen Integrationsprozess. Die Thematik ist an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.6.2012 angelehnt.
»Verbot der Beförderung von Kindern in Fahrradanhängern«
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines durch Bundesrechtsverordnung erlassenen Verbots der Beförderung von Kindern in Fahrradanhängern (§ 21 III StVO n.F.). Im Mittelpunkt stehen dabei die unionsrechtliche Warenverkehrsfreiheit im Lichte der EuGH-Rechtsprechung und die Frage des Rechtsschutzes gegen Verwaltungsrechtsverordnungen. Auch die Betroffenheit grundrechtlicher Positionen und die prozessuale Einordnung sind zu prüfen.
»Turbulenzen für die Teilchenforschung«
Die Klausur handelt von einem neu eingeführten Gesetz zur Sicherheit in der Teilchenforschung im Bundesland L und dessen Auswirkungen auf universitäre Forschungsvorhaben mit gefährlicher Technologie. Thematisiert werden gesetzgeberische Kompetenzen und mögliche Grundrechtseinschränkungen, insbesondere im Bereich der Wissenschaftsfreiheit. Die Oppositionsparteien im Bundestag stellen die Verfassungsmäßigkeit und inhaltliche Bestimmtheit des Gesetzes infrage.
Konflikte um die Kindergartenpflicht
Die Klausur thematisiert die Einführung einer verpflichtenden Kindergartenpflicht für Kinder ab vier Jahren. Geprüft wird die Gesetzgebungskompetenz des Bundes sowie die Vereinbarkeit eines solchen Gesetzes mit den Grundrechten von Eltern und Kindern, insbesondere in Bezug auf Erziehung und Entwicklung. Das Gutachten soll zudem die bestehenden gesetzlichen Regelungen, wie beispielsweise § 22 SGB VIII, berücksichtigen.
Die Hüter der Verfassung
In dem Fall geht es um die verfassungsrechtlichen Handlungsoptionen der Bundespräsidentin im Kontext der Wahl und Ernennung des Bundeskanzlers sowie um die Zulässigkeit und Begründetheit einer gegen Änderungen des Grundgesetzes und des BVerfGG gerichteten Fraktionsklage vor dem Bundesverfassungsgericht. Themenschwerpunkte sind Staatsorganisationsrecht (Bundespräsident, Wahl des Bundeskanzlers, Gesetzgebungsverfahren, Minderheitenschutz) und Verfassungsprozessrecht (abstrakte Normenkontrolle, Organstreitverfahren).
Der enttäuschte Parteispender
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Rückwirkung bei der Abschaffung steuerlicher Begünstigungen für Parteispenden sowie klassische Probleme des Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere zur uneinheitlichen Stimmabgabe im Bundesrat. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und wie eine rückwirkende Änderung der Parteienfinanzierung verfassungsrechtlich zulässig ist.
Mehr direkte Demokratie? Gewagt!
Die Klausur thematisiert die Einführung direkter Demokratieelemente auf Bundesebene durch eine Grundgesetzänderung und ein einfaches Gesetz. Prämisse ist die Erweiterung der Volksgesetzgebung und der demokratischen Einflussmöglichkeiten im Verwaltungsrecht, insbesondere durch Beteiligungsrechte der betroffenen Öffentlichkeit. Die Aufgabenstellung umfasst Fragen zur Verfassungsmäßigkeit, den verfahrensrechtlichen Voraussetzungen und zur Schnittstelle zwischen Staatsorganisationsrecht und Verwaltungsrecht.
Damit der Landarzt nicht nur im Fernsehen kommt
Die Bundesregierung plant zur Bekämpfung des Landarztmangels die Einführung eines Landarztdienstes als Zulassungsvoraussetzung für die kassenärztliche Tätigkeit sowie die Erhebung einer Landarztabgabe von bereits zugelassenen Kassenärzten. Der Sachverhalt thematisiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von verpflichtenden Landarztdiensten und Beitragszahlungen, insbesondere im Hinblick auf die Berufsfreiheit und den Gleichheitssatz. Die Bundesärztekammer stellt die Notwendigkeit und Verfassungskonformität des Konzepts in Frage.
Das Luftsicherheitsgesetz: Zwei Bruchlandungen in Karlsruhe
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes sowie die Bundeskompetenz zum Erlass entsprechender Normen und die Reichweite der Amtshilfe nach Art. 35 GG. Am Beispiel eines Gesetzgebungsverfahrens werden verfassungsprozessuale und staatsorganisationsrechtliche Fragen wie die Gesetzgebungskompetenz und die ordnungsgemäße Beschlussfassung im Bundestag thematisiert.
Solide Finanzen
Die Klausur stellt anhand einer verwaltungsrechtlichen Sachverhaltskonstellation die finanzielle Förderung parteinaher Jugendorganisationen durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in den Mittelpunkt. Thematisiert werden die Grundlagen und Grenzen der staatlichen Finanzierung sowie die Erfolgsaussichten einer Klage gegen das Ministerium, insbesondere im Hinblick auf Zuwendungsberechtigung und Verwaltungsrecht. Der Schwierigkeitsgrad gilt als vergleichsweise hoch.
»Reden ist Silber …« – auch im Bundestag?
Die Klausur behandelt die Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages, welche die Beteiligungsrechte der Abgeordneten und die Verhandlungsöffentlichkeit betrifft. Im Fokus steht ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das aus einer Einschränkung von Rede- und Aussprachemöglichkeiten resultiert. Zentral ist die Frage, ob die neuen Regelungen mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Parlamentsverfahren vereinbar sind.
Bundeswehreinsatz zur Terrorbekämpfung?
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Einsatz der Bundeswehr im Inland und zur Abwehr terroristischer Anschläge wirft prozessuale Fragen des Gesetzgebungsverfahrens (u.a. Beteiligung des Bundestags und Bundesrats, Vermittlungsausschuss) und materiell-rechtliche Fragen zum Eingreifen der Streitkräfte (insb. finaler Rettungsschuss, Flugzeugabschuss) im Lichte der Verfassungsrechtsprechung auf.
Ein neues Transplantationsgesetz
Der Fall thematisiert die abstrakte Normenkontrolle eines neuen Transplantationsgesetzes und die Prüfung seiner formellen Verfassungsmäßigkeit. Schwerpunkte sind die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, die Anforderungen an die Erforderlichkeitsklausel des Art. 72 Abs. 2 GG sowie die Beschlussfähigkeit und das Mehrheitsprinzip im Bundestag nach Art. 42 Abs. 2 GG.
Selbstverschuldete Rettungsbefragung
Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzesentwurfs, durch den unter bestimmten Voraussetzungen die Beibringung von Schmerzen gegenüber festgehaltenen Personen zur Rettung von Menschenleben oder zum Schutz zentraler Verfassungsgüter erlaubt werden soll. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Vereinbarkeit eines solchen Gesetzes mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes sowie verfahrensrechtliche Probleme des Gesetzgebungsverfahrens. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Änderung mit Art. 1 Abs. 1 GG und weiteren grundgesetzlichen Vorgaben im Einklang steht.
Übungsklausur (Anfänger) ÖR Fragen über Fragen
Der Fall behandelt das Fragerecht von Abgeordneten im Bundestag und die Antwortpflicht der Bundesregierung. Es geht um die Frage, ob ein Abgeordneter einen Anspruch auf Beantwortung seiner Zusatzfragen hat, insbesondere bei politisch heiklen oder rhetorischen Fragen, und wie weit diese Rechte im Rahmen eines Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht reichen.
Ehec-Alarm
Im Zusammenhang mit einem Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes zur Bekämpfung einer möglichen erneuten Ehec-Welle wird die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes und die Zustimmungserfordernisse geprüft. Schwerpunkte sind die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit, das Prüfungsrecht des Bundeskanzlers sowie Möglichkeiten eines Rechtsbehelfs gegen dessen Weigerung zur Gegenzeichnung. Die Klausur behandelt insbesondere das Organstreitverfahren zwischen Bundestag und Bundeskanzler.
Examensklausur ÖR Majonäse und Nugat
Es handelt sich um eine Examensklausur zum Staatsorganisationsrecht, die sich mit der Regelung der deutschen Rechtschreibung, deren Einführung durch die Kultusministerkonferenz und Landesministerien sowie die Problematik der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern befasst. Zentrale Themen bilden Gesetzesvorbehalt, die Wesentlichkeitstheorie, die Funktionen von Bund und Ländern im Bildungsbereich sowie schulrechtliche Aspekte. Die Klausur verlangt eine Prüfung der formellen und materiellen Verfassungsmäßigkeit der Rechtschreibreform unter besonderer Berücksichtigung des Grundgesetzes.
Alles Gute kommt von oben
Im Zuge einer politischen Krise im Nahen Osten beschließt der Bundestag das "Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (EVSG)", wodurch Preisfestsetzung, Genehmigungspflichten und Vorratshaltung für Mineralölhandel eingeführt werden. Ein betroffener Mineralölhändler, die Ulrich Mineralölprodukte GmbH, erhebt Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz und sieht sich in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sowie in Grundrechten verletzt. Die Klausur prüft Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde, insbesondere im Hinblick auf Berufsfreiheit und Eigentumsfreiheit.
Arbeitender Abgeordneter
Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Verfassungsmäßigkeit einer Gesetzesänderung zum Abgeordnetengesetz, insbesondere der Offenlegungspflichten von Bundestagsabgeordneten für ihre Nebentätigkeiten und daran geknüpfte Sanktionen. Thematisiert werden die Anfechtungsklage gegen das Ordnungsgeld sowie die Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz. Es sind staatsorganisations-, grund- und verwaltungsrechtliche Aspekte zu prüfen.
Übungsklausur ÖR Zugangserschwerungsgesetz
Die Klausur behandelt das Zugangserschwerungsgesetz ('Internet-Sperren') und prüft vor allem staatsrechtliche Grundprobleme wie Gesetzgebungskompetenz und Gesetzgebungsverfahren. Zudem werden Übertragungsfragen der klassischen Grundrechtsdogmatik auf das Internet thematisiert und Raum für eigene Argumentation gelassen.
Examensklausur ÖR Bewährungsprobe für das parlamentarische Informationsrecht
Der Bundestagsabgeordnete Z begehrt von der Bundesregierung Auskunft über externe Beratungsleistungen bei der Vorbereitung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen. Die Bundesregierung verweigert detaillierte Angaben unter Berufung auf das Staatswohl und den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Z ruft das Bundesverfassungsgericht im Organstreitverfahren wegen einer vermeintlichen Verletzung seiner parlamentarischen Informationsrechte an.
Anfängerhausarbeit ÖR Stöhnen über die Neuverschuldung
Die Klausur behandelt die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer abstrakten Normenkontrolle gegen Regelungen zur Neuverschuldung im Rahmen der bundesstaatlichen Finanzverfassung. Gegenstand sind ferner der Gesetzgebungsprozess (insbesondere die Gesetzesinitiative durch einen Ausschuss), das Rechtsstaats- und das Sozialstaatsprinzip sowie plebiszitäre Elemente auf haushaltsrechtlicher Ebene.
Verfassungsrecht: Die Privatisierung der Deutschen Flugsicherung
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Probleme rund um die geplante weitgehende Privatisierung der Deutschen Flugsicherung, insbesondere das Prüfungsrecht und die Ausfertigungskompetenz des Bundespräsidenten gegenüber Parlamentsgesetzen. Im Zentrum steht dabei die Vereinbarkeit der geplanten Privatisierung mit den Vorgaben der bundeseigenen Verwaltung und der hoheitlichen Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Flugsicherung.
Änderung einer Rechtsverordnung durch den parlamentarischen Gesetzgeber
In der Examensübungsklausur wird das Zusammenspiel von Parlamentsgesetzen und Rechtsverordnungen anhand einer Änderung des Haftungshöchstbetrags im Umzugsrecht thematisiert. Im Mittelpunkt stehen die verfassungsrechtlichen Probleme bei der Änderung einer Rechtsverordnung durch ein Parlamentsgesetz sowie die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Konkreten Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht.
Zweitwohnung
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Zweitwohnungsteuersatzung in Bayern. Im Rahmen einer Normenkontrollklage wendet sich ein Eigentümer einer Zweitwohnung gegen die Satzung mit dem Einwand unter anderem der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes sowie von Bestimmtheitsgeboten und einer möglichen unzulässigen erdrosselnden Wirkung der Steuer. Im Zentrum stehen dabei Fragen des kommunalen Abgabenrechts, der Verfassungsmäßigkeit von Aufwandsteuern und der Vereinbarkeit mit Art. 3 GG.
Grundlagen der Gesetzgebung in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.