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Dr.

Jannika Jahn

2 Klausuren im Portal
Max-Planck-Institut für Ausländisches Öffentliches Recht und Völkerrecht

Klausuren

2 Klausuren
JA 20241. Staatsexamen

„Energieversorgung in unsicheren Zeiten“

Die Klausur behandelt die energiepolitisch hochaktuelle Frage der staatlichen Treuhandverwaltung eines Energieversorgers während der Rohstoffkrise im Zuge des Ukraine-Kriegs. Schwerpunkte sind die Prüfung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine ministerielle Anordnung nach dem Energiesicherungsgesetz, grundrechtliche Eigentumsgarantien und die europarechtlichen Grundfreiheiten, insbesondere unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit sowie das Entschädigungsregime nach § 17 EnSiG.

Dr. Jannika Jahn, Valentin von Stosch· JA 2024, 399· 300 Min
Ermessen und VerhältnismäßigkeitFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
JA 20231. Staatsexamen

'Coronaausbrüche in der Fleischfabrik' – Arbeitsstopp für Grenzpendler aus Großbetrieben der Fleischproduktion

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde eines tschechischen Fleischbetriebs gegen vorübergehende Einreisebeschränkungen für Grenzpendler, die zur Eindämmung einer Virusvariante während der Corona-Pandemie erlassen wurden. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich Grundrechte, insbesondere Gleichbehandlung und Berufsfreiheit, sowie im Verhältnis zum Unionsrecht (Freizügigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmern nach dem AEUV und FreizügG/EU). Zudem sind prozessuale Fragen wie die Beschwerdebefugnis und das Prüfungsprogramm des Bundesverfassungsgerichts zu erörtern.

Dr. Jannika Jahn, Paula Anna Jenner· JA 2023, 400· 180 Min
VerfassungsbeschwerdeGleichheitsrecht (Art. 3 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+3 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Dr. Jannika Jahn prüfen besonders häufig Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) (1×), Ermessen und Verhältnismäßigkeit (1×), Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG) (1×), Gleichheitsrecht (Art. 3 GG) (1×), Verfassungsbeschwerde (1×) und Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO) (1×).