Niklas Steinhoff
Klausuren
2 KlausurenReferendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – Kein Raum für Ungleichbehandlung
Die Klausur behandelt verfassungsrechtliche Fragen zur Ungleichbehandlung und den Voraussetzungen zulässiger Differenzierung. Dabei steht Art. 3 GG im Mittelpunkt; es geht um die Rechte betroffener Personen gegen diskriminierende staatliche Maßnahmen und um die verfassungsrechtlichen Maßstäbe der Gleichbehandlung.
Normsetzung in der Krise: Zur Bestimmung von Gesetzgebungskompetenzen vor dem Hintergrund der Triage II-Entscheidung
Der Beitrag diskutiert vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Triage II die Voraussetzungen und Grenzen der Gesetzgebungskompetenz des Bundes sowie die Herausforderungen normativer Regelungen in Krisenzeiten. Es wird analysiert, welche verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Normsetzung in Extremsituationen wie Pandemien zu stellen sind und wie das Verhältnis von Grundrechten und Kompetenzen gestaltet ist.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Niklas Steinhoff prüfen besonders häufig Gesetzgebungskompetenzen (1×) und Gleichheitsrecht (Art. 3 GG) (1×).