Klausuren
Anfänger:innenhausarbeit: Bundeszwang und Rededrang
Im Mittelpunkt des Falles steht die Frage, ob die Maßnahmen der Bundesregierung gegenüber dem Land L verfassungsrechtlich zulässig sind, nachdem kommunale Amtsträger die Durchführung bundesgesetzlicher Sozialleistungen verweigern. Die Bundesregierung entzieht dem Bundesland nach Zustimmung des Bundesrates die Stimmen im Bundesrat und setzt einen Bundesbeauftragten ein, um die Durchführung des AsylbLG im betroffenen Landkreis sicherzustellen. Kern des Falles sind die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und Grenzen des Bundeszwangs gemäß Art. 37 GG sowie die bundesstaatlichen Kompetenzverhältnisse zwischen Bund und Ländern. Der Fall fordert eine Auseinandersetzung mit den Bundesstaatsprinzipien, der Ausführung von Bundesgesetzen durch Länder und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Staatsorganisationsrecht.
Hausarbeit: „Deutschland zuerst“?
Im Mittelpunkt des Falls steht die Anordnung eines Referendums durch die Bundesregierung über einen möglichen Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union, basierend auf einem eigens verabschiedeten Gesetz. Die oppositionelle Bundestagsfraktion sowie eine Landesregierung beantragen beim Bundesverfassungsgericht eine abstrakte Normenkontrolle, um das Referendum zu verhindern. Streitentscheidend sind dabei grundsätzliche Fragen des Staatsorganisationsrechts zur Zulässigkeit von Volksabstimmungen und der Beteiligung von Auslandsdeutschen am Referendum. Thematisiert werden die verfassungsrechtliche Einbindung von Referenden, Wahlrechtsgleichheit sowie die Rechtfertigung von Ausschlussregelungen für Deutsche im Ausland.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Stefan Martini prüfen besonders häufig Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung (1×), Europäische Integration (1×), Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen (1×), Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (1×), Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG) (1×) und Politische Parteien (1×).