Nicolas Harding ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Prof. Dr. Florian Becker, LL.M., an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Seine Tätigkeit umfasst die Mitarbeit in Lehre und Forschung im Bereich des Öffentlichen Rechts. Im Sommersemester 2020 beteiligte er sich an der Konzeption von Übungsklausuren für den universitären Examensvorbereitungskurs.
Klausuren
3 KlausurenExamensklausur: Die A-Partei und ihre Probleme mit dem Rechtsstaat
Im Mittelpunkt des Falls steht zum einen die Frage, ob Äußerungen und deren Veröffentlichung durch den Bundesinnenminister gegenüber einer oppositionellen Partei einen Verstoß gegen die parteipolitische Neutralitätspflicht von Hoheitsträgern darstellen und dadurch die Rechte der betroffenen Partei verletzen. Zum anderen geht es im zweiten Teil um die Rechtmäßigkeit eines Fraktionsausschlusses einer Landtagsabgeordneten wegen ihres Kontakts zu einem beobachteten Verein und die damit verbundenen Auswirkungen auf ihre parlamentarische Stellung. Die Prüfung betrifft schwerpunktmäßig das Staatsorganisationsrecht, die Grenzen der Meinungsäußerung von Amtsträgern sowie vereins- und fraktionsinterne Entscheidungsbefugnisse im Landtag.
Dirtykitchen
Die Klausur behandelt die Verpflichtungssituation hinsichtlich der Herausgabe von Hygiene-Kontrollergebnissen gastronomischer Betriebe auf Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Im Mittelpunkt steht das Spannungsfeld zwischen Transparenzinteressen der Verbraucher und den Interessen der Betriebsinhaber unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Fragen, insbesondere der Berufsfreiheit. Die Studierenden sollen die rechtlichen Voraussetzungen und mögliche Grenzen der Informationspreisgabe durch staatliche Stellen prüfen.
Wahlkampf in Schleswig-Holstein
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Wahlkampfes in Schleswig-Holstein, insbesondere das Neutralitätsgebot staatlicher Organe, die Chancengleichheit der Parteien und die Zulässigkeit von Wahlwerbung durch Amtsträger. Der Sachverhalt beleuchtet beispielhaft einen Brief einer Landesministerin sowie einen Tweet eines Bundesministers, die jeweils amtsbezogene Ressourcen zur Wahlwerbung einsetzen. Es wird gefragt, ob diese Handlungen rechtlich zulässig sind und durch Grundrechte geschützt werden.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Nicolas Harding prüfen besonders häufig Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) (1×), Besondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen (1×), Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen (1×), Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG) (1×), Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG) (1×), Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) (1×), Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG) (1×) und Rechte und Pflichten im Vorfeld einer Versammlung (1×).