Marie Holst
Klausuren
Dirtykitchen
Die Klausur behandelt die Verpflichtungssituation hinsichtlich der Herausgabe von Hygiene-Kontrollergebnissen gastronomischer Betriebe auf Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Im Mittelpunkt steht das Spannungsfeld zwischen Transparenzinteressen der Verbraucher und den Interessen der Betriebsinhaber unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Fragen, insbesondere der Berufsfreiheit. Die Studierenden sollen die rechtlichen Voraussetzungen und mögliche Grenzen der Informationspreisgabe durch staatliche Stellen prüfen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Marie Holst prüfen besonders häufig Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) (1×) und Besondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen (1×).