Klausuren
5 KlausurenFlüchtlingsverteilung
In dieser Examensklausur wird die Rechtmäßigkeit des Beschlusses des Rates der EU zur vorläufigen Flüchtlingsverteilung, gestützt auf Art. 78 Abs. 3 AEUV, thematisiert. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Ermächtigungsgrundlage und der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme, wobei die Nichtigkeitsklage Ungarns vor dem EuGH gegen den Ratsbeschluss im Mittelpunkt steht.
Zwischenprüfungsklausur: 30 Fragen zum Europarecht
Die Klausur befasst sich mit grundlegenden Fragestellungen des Europarechts im Rahmen einer Zwischenprüfung. Thematisiert werden unter anderem das Verfahren zur Änderung der Anzahl der Richterstellen am Europäischen Gerichtshof, das Initiativrecht zur Errichtung weiterer Fachgerichte sowie die Möglichkeiten des Europäischen Parlaments, Gesetzesinitiativen einzubringen. Weiterhin werden Unterschiede und das Verhältnis zwischen Richtlinien und Verordnungen sowie die unionsrechtlichen Maßstäbe für die Wahl der Handlungsform behandelt. Schwerpunkte liegen dabei auf institutionellen Kompetenzen, Sekundärrechtsakten und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Ausschluss von Kindergeldleistungen für EU-Ausländer ohne Aufenthaltsrecht
Die Klausur behandelt die unionsrechtliche Zulässigkeit des Ausschlusses von Kindergeldleistungen für EU-Ausländer ohne Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich. Sie orientiert sich an einer EuGH-Entscheidung und setzt sich mit den unionsrechtlichen Grundlagen wie Art. 11 III lit. e) VO Nr. 883/2004 und den einschlägigen Regelungen der Richtlinie 2004/38/EG auseinander. Es geht um die Vereinbarkeit nationaler Kindergeldregelungen mit dem EU-Recht.
Schwerpunktbereichsklausur: Das Krim-Märchen und der Krieg
Im Mittelpunkt des Falls stehen die Ereignisse rund um die Abspaltung der Krim von der Ukraine und deren Anschluss an Russland im Jahr 2014. Thematisiert wird das Vorgehen Russlands, das unter anderem durch militärisches Eingreifen und die Unterstützung separatistischer Bewegungen Einfluss nimmt. Zu prüfen sind vor allem völkerrechtliche Fragen, etwa zum Selbstbestimmungsrecht der Völker, zur Zulässigkeit von Sezessionen, zur Rechtmäßigkeit des militärischen Eingreifens sowie zur Verantwortlichkeit für Handlungen nichtstaatlicher Akteure. Ferner wird auf das Verhalten der Ukraine gegenüber separatistischen Gruppierungen und die Angriffe auf militärische wie zivile Ziele eingegangen.
Europarecht – Die Pkw-Maut
Die Klausur behandelt die geplante Einführung einer Pkw-Maut auf deutschen Autobahnen und beleuchtet deren Europarechtskonformität. Im Mittelpunkt stehen die Diskriminierung ausländischer Pkw-Halter, die unionsrechtliche Kompetenz und einschlägige unionsrechtliche Normen. Der Sachverhalt gibt zahlreiche Hinweise zur Abwägung der Argumente der beteiligten Staaten und des Bundesverkehrsministers.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von David Koppe prüfen besonders häufig Anwendungsbereich und Wirkung des Unionsrechts (1×), EU-Grundrechte (1×), Europäische Integration (1×), Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (1×), Grundfreiheiten: Überblick (1×), Grundlagen des Europarechts (1×), Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG) (1×) und Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) (1×).