Kyrill-Alexander Schwarz, geboren 1968 in West-Berlin, ist deutscher Jurist und Hochschullehrer. Er hat eine Lehrprofessur für Öffentliches Recht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg inne. In seiner akademischen Tätigkeit befasst er sich schwerpunktmäßig mit Fragen des Öffentlichen Rechts.
Klausuren
Schwerpunktbereichsklausur: Frieden für Afrin? Völkerrechtliche Probleme unilateraler Gewalt
Die Klausur behandelt völkerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit den 2018 von der Türkei durchgeführten Militäroperationen in der syrischen Region Afrin. Im Mittelpunkt steht die zentrale Konstellation zwischen der Türkei und Syrien, wobei die Türkei ihr Vorgehen mit Terroranschlägen aus Syrien und einer Sicherheitsratsresolution rechtfertigt. Zu prüfen sind insbesondere das völkerrechtliche Gewaltverbot, das Recht auf Selbstverteidigung gegenüber nichtstaatlichen Akteuren sowie die Reichweite und Bedeutung von UN-Sicherheitsratsresolutionen. Die Bewertung von möglichen Völkerrechtsverstößen erfolgt unter Ausschluss der Prüfung von Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht.
Schwerpunktbereichsklausur: Das Krim-Märchen und der Krieg
Im Mittelpunkt des Falls stehen die Ereignisse rund um die Abspaltung der Krim von der Ukraine und deren Anschluss an Russland im Jahr 2014. Thematisiert wird das Vorgehen Russlands, das unter anderem durch militärisches Eingreifen und die Unterstützung separatistischer Bewegungen Einfluss nimmt. Zu prüfen sind vor allem völkerrechtliche Fragen, etwa zum Selbstbestimmungsrecht der Völker, zur Zulässigkeit von Sezessionen, zur Rechtmäßigkeit des militärischen Eingreifens sowie zur Verantwortlichkeit für Handlungen nichtstaatlicher Akteure. Ferner wird auf das Verhalten der Ukraine gegenüber separatistischen Gruppierungen und die Angriffe auf militärische wie zivile Ziele eingegangen.
Die Fallstricke des Diplomatenrechts
Die Klausur behandelt den Fall eines mutmaßlichen Straftäters, der sich in der Botschaft eines Drittstaates aufhält und von den Behörden des Gastlandes aus ausgeliefert werden soll. Im Mittelpunkt stehen Fragen des diplomatischen Asyls, der diplomatischen Immunität und der völkerrechtlichen Bindungen im Hinblick auf Menschenrechte, Auslieferung und Gegenmaßnahmen. Prüft werden insbesondere mögliche Völkerrechtsverstöße der beteiligten Staaten.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Alexander Schwarz prüfen besonders häufig Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG) (2×), Entscheidung durch Gerichtsbescheid (1×), Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) (1×), Rechte und Pflichten im Vorfeld einer Versammlung (1×), Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel) (1×) und Weitere Rechtsgebiete (1×).