
Worum geht es
In dieser Examensklausur wird die Rechtmäßigkeit des Beschlusses des Rates der EU zur vorläufigen Flüchtlingsverteilung, gestützt auf Art. 78 Abs. 3 AEUV, thematisiert. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Ermächtigungsgrundlage und der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme, wobei die Nichtigkeitsklage Ungarns vor dem EuGH gegen den Ratsbeschluss im Mittelpunkt steht.
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