Andreas von Arnauld de la Perrière ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer. Er wurde am 17. Oktober 1970 in Hamburg geboren und ist an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel tätig. Seine wissenschaftliche Arbeit und Lehre konzentrieren sich auf den Bereich der Rechtswissenschaften.
Klausuren
2 KlausurenÖR-Examensklausur zur Vereinigungsfreiheit
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Grundlagen und Schranken der Vereinigungsfreiheit nach Art. 9 GG. Im Mittelpunkt steht die Prüfung grundrechtlicher Positionen im Kontext des öffentlichen Rechts. Der Fall eignet sich zur Vertiefung der Grundrechtsdogmatik, insbesondere zur Anwendung und Einschränkung der Vereinigungsfreiheit.
ÖR-Examensklausur zum Verfassungsrecht
Die Klausur behandelt verfassungsrechtliche Probleme um die Einführung und Anwendung von Data-Mining durch Polizei- und Sicherheitsbehörden im Rahmen der Terrorismusbekämpfung. Im Fokus stehen der Grundrechtsschutz bei der Durchführung von Unionsrecht, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Sicherheitsgesetzgebung, insbesondere am Beispiel des § 6a ATDG. Von den Bearbeitenden werden Kenntnisse der Rechtsprechung zum Recht auf Vergessen und zur Ausgestaltung von Eingriffsschwellen verlangt.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Andreas von Arnauld prüfen besonders häufig Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) (1×), Grundrechtskonkurrenzen (1×), Staatsstrukturprinzipien des GG (1×) und Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG) (1×).