Klausuren
2 KlausurenÖR-Anfängerklausur zum Europarecht
Die estnische Regierung sorgt sich um die Gesundheit ihrer Staatsangehörigen und hält das kollektive Einreiseverbot für Drittstaatsangehörige in die EU nicht für ausreichend. Vielmehr sieht sie eine weitere Gefahr der Infektionsverbreitung durch Unionsbürger, die sich innerhalb der EU nach wie vor uneingeschränkt bewegen und mitgliedstaatliche Grenzen überschreiten dürfen. In Estland schreitet das Infektionsgeschehen bislang erfreulicherweise nur langsam voran. Um die Ausbreitung des Virus auch weiterhin möglichst unter Kontrolle zu halten, will die estnische Regierung jeglichen Personenverkehr zwischen Estland und den anderen Mitgliedstaaten auf ein Minimum beschränken.
Grundfreiheiten ohne Grenzen?
Die Klausur behandelt einen estnischen Pandemie-bedingten Reisebeschränkungsfall, der am Maßstab der europäischen Dienstleistungsfreiheit zu prüfen ist. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das estnische Reiseverbot für bestimmte Mitgliedstaaten mit der aktiven Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 56 AEUV vereinbar ist. Es wird komplexes europarechtliches Problembewusstsein insbesondere im Umgang mit Grundfreiheiten verlangt.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Lea Dirksen prüfen besonders häufig Europäische Integration (1×), Freizügigkeit, Art. 21 AEUV (1×) und Grundfreiheiten: Überblick (1×).