Jan Boris Ingerowski
Klausuren
Examensklausur ÖR Verdichtung der gemeindlichen Planungshoheit zu einer strikten Planungspflicht
Die Klausur behandelt die Frage, inwieweit eine schleswig-holsteinische Gemeinde verpflichtet ist, einen Bebauungsplan zur Steuerung großflächiger Einzelhandelsansiedlungen aufzustellen, insbesondere im Lichte von Regionalplanvorgaben und interkommunalen Abstimmungsgeboten. Im Fokus stehen die kommunale Planungshoheit, deren mögliche Einschränkungen durch Ziele der Raumordnung sowie die verwaltungsrechtliche Kontrolle durch die Kommunalaufsicht. Die Sachverhaltsprüfung lehnt sich an eine BVerwG-Entscheidung an und thematisiert das Spannungsverhältnis zwischen planerischer Freiheit und Planungspflicht.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Jan Boris Ingerowski prüfen besonders häufig Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB) (1×), Grundlagen (1×) und Grundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts (1×).