Wahlen, Bürgerentscheide und weitere Beteiligungsformen
Wahlen und Bürgerentscheide im Kommunalrecht sichern demokratische Teilhabe gemäß Art. 28 II GG. Wesentliche Grundlagen sind das Gleichheitsgebot (Art. 3 GG), Parteienfreiheit (Art. 21 GG) und Grundsatz der Allgemeinheit, Unmittelbarkeit, Freiheit und Gleichheit der Wahl (Art. 38 I S. 2 GG, Art. 94 I Nr. 1 GG). Examensklassiker: Wahlrechtsgrundsätze, Zulässigkeit von Bürgerentscheiden und Streit um Beteiligungsformen auf kommunaler Ebene.
Klausuren zum Thema
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Kommunalrecht – Für Frieden in Europa
Die Klausur behandelt das Kommunalrecht mit Schwerpunkt auf den Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung und Entscheidungsprozesse, illustriert am Beispiel einer Friedensinitiative in Europa. Im Zentrum stehen Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse des Gemeinderats sowie Instrumente der Bürgerbeteiligung. Ziel ist es, zentrale Problemstellungen des Kommunalrechts im fortgeschrittenen Ausbildungsstadium zu reflektieren.
Parteitag in der Stadthalle?
Die Klausur behandelt die Verpflichtungsklage einer Partei auf Zugang zu einer kommunalen Stadthalle nach Veränderung der Benutzungssatzung, wobei der Begriff „Partei“ aus dem Kreis der Nutzungsberechtigten gestrichen wurde. Thematisiert werden methodengerechte Satzungsauslegung und Grundsatzfragen zu kommunalen Einrichtungen, Vereinsbegriff und Gleichheitsrecht. Schwerpunkt ist die rechtliche Prüfung der Zulassungsansprüche und die Auslegung der kommunalen Satzung.
Eine Stadt in Zeiten des Klimawandels
In der Klausur wird die Rechtmäßigkeit der Aufhebung eines kommunalen Klimanotstandsbeschlusses durch das Regierungspräsidium thematisiert. Geprüft werden insbesondere die kommunalen Handlungskompetenzen im Bereich Klimaschutz sowie die Grenzen und Möglichkeiten der Kommunalaufsicht.
Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht und Kommunalrecht – Finanzhaie in Ludwigswerk?
In der Stadt Ludwigswerk gibt es Streit um den Verkauf städtischer Grundstücke an einen Investor. Eine Bürgerinitiative reicht ein Bürgerbegehren gegen den Verkauf ein, das vom Stadtrat mit Verweis auf ein fehlendes Unterschriftenquorum für unzulässig erklärt wird. Einer der Initiatoren möchte gegen diese Entscheidung vorgehen.
Aufregung in der »Grünen Oase« – Anfechtung einer Baugenehmigung
Die Klausur behandelt die Anfechtung einer Baugenehmigung im Kontext eines Bebauungsplans, der durch einen Bürgerentscheid initiiert wurde. Thematisiert werden kommunalrechtliche Fragestellungen wie die Zulässigkeit kommunaler Bürgerbeteiligung, das Verfahren bei Gemeinderatsentscheidungen und Drittschutz im Baurecht, insbesondere hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens und der persönlichen Beteiligung von Gemeinderatsmitgliedern.
Gleichgeschaltet
Die Klausur behandelt das sog. Berlin-Gleichschaltungsgesetz. Im Mittelpunkt stehen verfassungsrechtliche Probleme des föderalen Systems, der Parteienfreiheit und der staatlichen Organisation. Die Zulässigkeit und Begründetheit von Anträgen des Parteivorstands und eines Landes vor dem Bundesverfassungsgericht werden anhand des Eingriffs des Bundes in die Landesverfassung und der Auflösung einer Partei geprüft.
Der Fall Saumann
Im Fall Saumann geht es um den Ausschluss eines Bundestagsabgeordneten aus der Fraktion seiner Partei, die dabei von ihrer eigenen Geschäftsordnung abweicht. Saumann wendet sich mit einem Organstreitverfahren an das Bundesverfassungsgericht und macht Verstöße gegen seine Rechte aus Art. 21 GG und Art. 38 Abs. 1 GG geltend, insbesondere im Hinblick auf den Ablauf des Ausschlussverfahrens und seine Anhörung. Die Klausur thematisiert die partei- und fraktionsverfassungsrechtliche Stellung der Abgeordneten und die verfassungsgerichtliche Kontrolle interner Fraktionsentscheidungen.
Wahlen, Bürgerentscheide und weitere Beteiligungsformen in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.