Andreas Funke, Jahrgang 1972, ist deutscher Jurist und Hochschullehrer an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Seine Tätigkeit umfasst universitäre Lehre und Forschung. Funke hat durch seine Professur einen prägenden Einfluss auf die juristische Ausbildung an der Universität Erlangen-Nürnberg. Die spezifischen fachlichen Schwerpunkte werden durch die aktuellen Informationen nicht ausgewiesen.
Klausuren
1 KlausurSubventioniertes Freibad
Die Klausur behandelt die Förderpraxis für kommunale Sportstätten anhand des Beispiels 'Subventioniertes Freibad'. Thematisiert werden die Vergabe von Subventionen, die Rücknahme des Zuwendungsbescheids nach § 48 VwVfG, die Außenwirkung von Verwaltungsvorschriften kraft Selbstbindung durch Art. 3 I GG sowie die Vertretung der Gemeinde und die Folgen von Formfehlern. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Rücknahmebescheid.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Prof. Dr. Andreas Funke prüfen besonders häufig Die Merkmale des Verwaltungsakts (1×), Ermessen und Verhältnismäßigkeit (1×) und Gleichheitsrecht (Art. 3 GG) (1×).