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JurafuchsKlausuren

Jan Singbartl

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Klausuren

7 Klausuren
JURA 2019Fortgeschrittene

Industrie 4.0 trifft auf bittere Realität

Die Klausur behandelt einen Kaufvertrag über Computerchips zwischen Lisa und Anton, bei dem infolge eines Blitzeinschlags und weiteren Umständen ein Teil der Ware zerstört wird. Es sind verschiedene Anspruchsgrundlagen (Lieferung, Schadensersatz, Rückzahlung) unter Berücksichtigung der Besonderheit zu prüfen, dass nur eine Teilunmöglichkeit vorliegt. Zudem werden komplexe schuldrechtliche Abgrenzungen sowie Fragen der Versicherung und Preisexplosion behandelt.

Jan Singbartl, Sebastian Henke· JURA 2019, 403
ZjS 2018Anfänger:innen

Anfängerklausur: Aufreibende Abrechnung

In dem Fall beauftragt eine Schmuckhändlerin eine Schlosserin gegen Festpreis, ein Geländer zu montieren, verweigert anschließend aber die Abnahme und Zahlung unter Berufung auf vermeintliche Mängel. Nach Zahlungs- und Abnahmeforderung sowie Fristablauf tritt die Schlosserin ihre Werklohnforderung an ihre Tochter ab. Im weiteren Verlauf erklärt die Händlerin gegenüber beiden die Aufrechnung mit einer Gegenforderung aus einem früheren Schmuckkaufvertrag. Der Fall behandelt wesentliche Aspekte zum Werkvertrag, zur Fälligkeit der Vergütung, zur Abnahme und Abnahmefiktion sowie zur Aufrechnung und Abtretung von Forderungen.

VerjährungAnfechtung der WillenserklärungRücktritt +5 weitere
JA 2016Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Raserei

Die Klausur behandelt eine polizeiliche Sicherstellung eines Motorrads wegen mehrfacher Geschwindigkeitsüberschreitungen, den darauf folgenden Kostenbescheid sowie mögliche öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Ansprüche (insb. Amtshaftung) des Betroffenen gegen den Staat. Zentral ist die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Sicherstellung und der Kostenerhebung, ergänzt um eine Prüfung möglicher Sekundäransprüche.

Jan Singbartl, Dr. Josef Zintl· JA 2016, 778· 300 Min
Recht der öffentlichen SachenBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Erbschein und Erbfolge

Im Mittelpunkt der Klausur stehen erbrechtliche Probleme rund um Erbschein, gesetzliche und gewillkürte Erbfolge sowie Testamentsauslegung. Es wird die Herausgabe eines Grundstücks nach Eigentumsumschreibung und die Reichweite eines (möglichen) Testaments geklärt. Zudem wird ausführlich beraten, welche erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei patchworkartigen Familienverhältnissen zu empfehlen sind.

Jan Singbartl, Dr. Josef Zintl· JA 2015, 654· 300 Min
Gesetzliche Erbfolge§ 824 BGB§ 826 BGB+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Gemeindliche- und/oder Staatshaftung beim unwirksamen Bebauungsplan

Lisa Müller möchte Schadensersatz bzw. Entschädigung von der Gemeinde Zeidelhaching wegen der verweigerten Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bei ihren Bauvorbescheidsanträgen. Die Gemeinde hat das Einvernehmen auf Basis eines später als unwirksam festgestellten Bebauungsplans verweigert, was zu einer Ablehnung der Bauvorbescheide durch das Landratsamt führte. Müller behauptet, dadurch einen erheblichen Vermögensschaden erlitten zu haben, während die Gemeinde jegliche Haftung bestreitet und auf die Möglichkeit der Ersatzvornahme durch die Bauaufsichtsbehörde sowie fehlende Amtspflichtverletzung verweist. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind möglicher Amtshaftungsanspruch, die Bindungswirkung des gemeindlichen Einvernehmens sowie Ansprüche aus dem Aufopferungsgewohnheitsrecht.

Jan Singbartl· ZJS 2015, 106
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: A bisserl was geht immer!

Dr. Bernadette Bauer möchte ihre gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten für die Bauer-Lebensmittel-KG regeln. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der Kommanditanteil ihres Mannes Albrecht nach dessen Tod Gabriele Grau sicher zufallen kann, wobei Albrecht gleichzeitig die Möglichkeit behalten soll, anderweitig zu verfügen, falls Gabriele Grau ihren Pflichten nicht nachkommt. Darüber hinaus beabsichtigt Dr. Bauer, ihre eigenen Gesellschaftsanteile nach ihrem Tod auf ihre Enkelkinder Sophie und Moritz zu übertragen, wobei sowohl die Haftungsbegrenzung für Moritz als auch die Einschränkung von Sophies Einfluss bis zu ihrem 25. Lebensjahr zu berücksichtigen sind. Zudem soll Karl Bauer vorübergehend die Geschäfte führen, ohne an der Gesellschaft zu haften oder Gesellschafter zu werden. Der Fall behandelt hierbei insbesondere gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche sowie haftungs- und vertretungsbezogene Fragestellungen.

Josef Zintl, Jan Singbartl· ZJS 2014, 648
Rücktritt Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der ElternSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall: Kunsthandel mit Hindernissen

Im Fall geht es um einen Kunsthändler (K), der vom Sammler (V) zwei Gemälde des Künstlers R zu einem Kaufpreis von jeweils 4.000 € erwirbt. Vereinbart wird, dass K Bild 2 sofort mitnehmen kann und Bild 1 von V innerhalb von zwei Wochen nach Zahlung per Spediteur geliefert wird. Nachdem K den Kaufpreis bezahlt hat, wird Bild 1 infolge eines Brandes bei V zerstört. K möchte wissen, welche Ansprüche sie gegen V im Hinblick auf die Übergabe und Übereignung der beiden Bilder hat. Zentrale rechtliche Themen sind der Kaufvertrag, Unmöglichkeit, Stückschuld und mögliche Versicherungsfragen.

Jan Singbartl, Thomas Dziwis· ZJS 2013, 278
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Jan Singbartl prüfen besonders häufig Rücktritt (3×), Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht) (2×), § 824 BGB (1×), § 826 BGB (1×), Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG) (1×), Anfechtung der Willenserklärung (1×), Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO (1×) und Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO (1×).