Rathausverbot
Saarheim: Rathausverbot · Öffentliches Recht für Schwerpunktbereich
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Hausverbots gegen einen ehemaligen Stadtratsmitglied gegenüber dem Rathaus, das als Reaktion auf störendes Verhalten und Beschimpfungen während einer Stadtratssitzung ausgesprochen wurde. Im Zentrum steht die Bewertung der Erfolgsaussichten einer Klage gegen dieses Hausverbot, insbesondere im Hinblick auf Verwaltungsrecht und Grundrechte wie die Meinungsfreiheit. Es werden die Anforderungen an Verwaltungsakte, Ermessensausübung und die Abwägung grundrechtlicher Interessen beleuchtet.
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Weitere Klausuren zu Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)
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