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Jurafuchs
Öffentliches Recht

Freizügigkeit (Art. 11 GG)

Die Freizügigkeit (Art. 11 GG) schützt Deutschen das Recht, ihren Wohnsitz und Aufenthalt frei innerhalb Deutschlands zu wählen und zu verändern. Geschützt ist auch die (negative) Freizügigkeit, also das Verlassen eines Ortes. Nicht erfasst sind Ausreisefreiheit und das Recht auf Schaffung der Voraussetzungen für einen bestimmten Wohnort. Examensklassiker: Einreiseverweigerung ins Bundesgebiet, Aufenthalts- und Wohnsitzverbote, Umsiedlungen und Abgrenzung zu Art. 2 Abs. 1 GG.

Zu diesem Thema haben wir 121 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Anfänger:innen

Ärger auf dem Wochenmarkt

Die Klausur behandelt das Wirtschaftsförderungsgesetz (WFG), das Gewerbetreibende verpflichtet, eine bargeldlose Zahlungsmöglichkeit anzubieten und Verstöße mit Bußgeldern sanktioniert. Im Mittelpunkt steht die Verfassungsbeschwerde einer Marktbetreiberin, die sich durch die Regelungen insbesondere in ihrer Berufsfreiheit verletzt sieht. Zu prüfen ist vor allem die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde bezüglich Grundrechten und verfassungsprozessualen Fragen.

Kipker· JA 2026, 228· 120 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Recht der öffentlichen Sachen+12 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Pflanzengift im Erdreich

Die Klausur befasst sich mit der öffentlich-rechtlichen Haftung für Sanierungskosten nach einer Bodenverunreinigung durch Pflanzengifte. Im Mittelpunkt steht die Anfechtung eines Kostenbescheids, mit dem ein Grundstückseigentümer als Verursacher zur Übernahme der Kosten für die Bodensanierung auf einem Nachbargrundstück herangezogen wird. Es werden insbesondere Fragen der sicherheitsrechtlichen und bodenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit, der Angemessenheit der Kosten sowie der Berücksichtigung strafrechtlicher Feststellungen behandelt.

Meyer· JA 2025, 1031· 300 Min Bearbeitung
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Das Glück der Erde …

Die Klausur behandelt die Errichtung einer Reitanlage im Außenbereich durch einen Landwirt, die rechtliche Einordnung von Pferdehaltung und baulicher Anlagen nach Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht sowie sicherheitsrechtliche Pflichten im Zusammenhang mit gefährlichen Schneelasten an Bäumen. Zudem werden kommunalrechtliche Aspekte bezüglich der Beschlussfassung und der Befangenheit im Stadtrat beleuchtet. Zu prüfen ist die Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnungen zur Baubeseitigung und zur Gefahrenabwehr.

Sax· JA 2025, 925· 120 Min Bearbeitung
Außenbereich (§ 35 BauGB)Recht der öffentlichen SachenDie Baugenehmigung+5 weitere
JA 2025FortgeschritteneAnfänger:innen

COlogne-Working-Space

Die Klausur behandelt die Errichtung eines Co-Working-Spaces, die mit einer Ablösungspflicht für Fahrradstellplätze verbunden ist. Ausgehend vom Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen Bauherrin und Stadt K, wird ein Rückzahlungsanspruch der Bauherrin über den gezahlten Ablösungsbetrag und einen Sonderbetrag für Kita-Mobiliar geprüft. Dabei stehen die rechtlichen Grundlagen des Ablösungsbetrags, die Verwendungsvorgaben sowie die Wirksamkeit und Rückabwicklung von öffentlich-rechtlichen Verträgen im Mittelpunkt.

Schumacher· JA 2025, 756· 120 Min Bearbeitung
Öffentlich-rechtlicher ErstattungsanspruchRecht der öffentlichen SachenDie öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
ZjS 2025FortgeschritteneAnfänger:innen

Semesterabschlussklausur im Wirtschaftsvölkerrecht: New Tyres for Mesalien

Der WTO-Mitgliedstaat Mesalien hat ein Gesetz erlassen, das den Import und Verkauf von ausländisch hergestellten runderneuerten Reifen verbietet. In Mesalien produzierte runderneuerte Reifen sind weiterhin zugelassen. Die Regierung von Mesalien begründet das Verbot mit Umwelt- und Gesundheitsschutz aufgrund der kurzen Lebensdauer und den damit verbundenen Abfallproblemen runderneuerter Reifen. Die Eutanische Union, größter Exporteur runderneuerter Reifen nach Mesalien, zweifelt an der WTO-Konformität der Maßnahme und erwägt Konsultationen nach dem DSU. Im Mittelpunkt stehen die Vereinbarkeit des mesalischen Importverbots mit dem GATT, insbesondere Art. XI:1, Art. III:4 und eine mögliche Rechtfertigung nach Art. XX(b) GATT.

Jelena Bäumler, Jan Dorwig· ZJS 2025, 703
Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)Freizügigkeit (Art. 11 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+5 weitere
JA 2025Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Beratung im Gesetzgebungsverfahren und Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag, insbesondere die Beteiligungsrechte der Abgeordneten, die Rolle des Bundespräsidenten bei der Ausfertigung von Gesetzen sowie die Bindungswirkung völkerrechtlicher Verträge (Treaty Override). Im Zentrum stehen das Demokratieprinzip, die Rechte des Parlaments und das Verhältnis von Völkerrecht und Grundgesetz. Dabei wird der Ablauf eines Gesetzgebungsverfahrens mit möglichen Verfahrensfehlern und die daraus resultierenden Organstreitverfahren thematisiert.

Riedl· JA 2025, 482· 300 Min Bearbeitung
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungDer BundestagDer Bundesrat+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

'Rien ne va plus'…auf Europas Straßen

Die Klausur behandelt ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen einen EU-Mitgliedstaat aufgrund einer Änderung des Hochschulgesetzes. Im Fokus stehen die Vereinbarkeit der gesetzlichen Anforderungen für ausländische Hochschulen mit den europäischen Grundfreiheiten und Grundrechten, insbesondere der Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit und einschlägigen Bestimmungen der EU-Grundrechtecharta. Zu prüfen sind sowohl Zulässigkeit als auch Begründetheit der Klage.

Kulaga· JA 2024, 916· 240 Min Bearbeitung
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+13 weitere
JA 2024Anfänger:innen

Vergesellschaftung jetzt!

Die Klausur behandelt die Vereinbarkeit eines Landesgesetzes, das eine Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände zu Gunsten einer Anstalt des öffentlichen Rechts vorsieht, mit der Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG. Im Fokus steht insbesondere die Frage, ob die gesetzlich vorgesehene Entschädigungsregelung und die Überführungsmaßnahme den Anforderungen der Verfassung, speziell im Hinblick auf Art. 14 GG sowie Art. 15 GG, genügen. Die Überprüfung erfolgt im Rahmen eines konkreten Normenkontrollverfahrens nach Vorlage durch ein Gericht.

Nadolczak· JA 2024, 828· 120 Min Bearbeitung
Konkrete NormenkontrolleRecht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+5 weitere
JA 2024Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "'Über den Wolken' – Einsatz einer Flugsicherheitsbegleiterin

Die Klausur befasst sich mit dem Polizeirecht im Kontext eines Einsatzes von Flugsicherheitsbegleiterinnen (Sky Marshals) während eines Linienflugs. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die von einer Bundespolizistin veranlasste, gegen den Passagier gerichtete Wegnahme einer Zigarettenattrappe rechtmäßig war und ob der gerichtliche Rechtsschutz gegen dieses polizeiliche Handeln gegeben ist. Die Aufgabenstellung fordert eine umfassende Prüfung aller relevanten öffentlich-rechtlichen und polizeirechtlichen Fragen.

Ogorek, Wessels· JA 2024, 661· 300 Min Bearbeitung
Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Schutz vor Ausbürgerung und Auslieferung (Art. 16 GG)Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen+5 weitere
JA 2024Anfänger:innen

„Böllerverbot in Eile“

Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit eines kurzfristig eingeführten Böllerverbots durch Änderung des Sprengstoffgesetzes und die Möglichkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde durch einen betroffenen Hersteller pyrotechnischer Gegenstände. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren (insbesondere Ausgestaltung, Dauer, Rechte der Abgeordneten) und die Auswirkungen des Verbots auf Unternehmen und potenziell betroffene Grundrechte.

Pape· JA 2024, 649· 180 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeRecht der öffentlichen SachenEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
JA 20241. Staatsexamen

* "Fortgesetzte Frustration auf der Fußball-Fanmeile

Die Klausur behandelt zahlreiche Fragen zum allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht im Kontext einer Fußball-Fanmeile. Thematisiert werden unter anderem das Verhältnis von Gemeingebrauch und Sondernutzung, die rechtlichen Anforderungen an eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis sowie die Voraussetzungen und Erfolgsaussichten verschiedener Klagearten. Der zweite Teil prüft verwaltungsprozessuale Zulässigkeitsvoraussetzungen und Maßnahmen rund um die Rücknahme einer erteilten Genehmigung und die Anordnung der sofortigen Vollziehung.

Forck, Renner· JA 2024, 579· 300 Min Bearbeitung
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Begründetheit der Allgemeinen Leistungs- und UnterlassungsklageVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Tristes Christfest – Das Weihnachtsbaum-Verkaufsverbot

Die Klausur befasst sich mit der Rechtmäßigkeit des Verkaufsverbots für Weihnachtsbäume (§ 1 TanNe-G) und der möglichen Verletzung von Grundrechten. Es werden die Zulässigkeit und Begründetheit von Verfassungsbeschwerden diskutiert, insbesondere Schrankensystematik bei Art. 4 GG, die Abgrenzung von Art. 14 und Art. 12 GG sowie unionsrechtliche Grundfreiheiten. Auch das Verhältnis von Berufsausübungs- und Berufswahlregelungen wird untersucht.

Klimke, Bertling· JA 2023, 847· 300 Min Bearbeitung
Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtJustizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)Verfassungsbeschwerde+5 weitere
JA 20231. Staatsexamen

Der Berliner Mietendeckel

Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit des Berliner Mietendeckels (MietenWoG) und behandelt dabei insbesondere Fragen zur Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin sowie grundrechtliche Aspekte wie Eigentumsschutz und Vertrauensschutz. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Land Berlin über die erforderliche Gesetzgebungskompetenz verfügte oder ob der Bund abschließend tätig geworden ist. Zudem wird geprüft, ob die Regelungen des Mietendeckels mit den Grundrechten, insbesondere Art. 14 und Art. 2 Abs. 1 GG, vereinbar sind.

Buchheim, Kellermann· JA 2023, 667· 300 Min Bearbeitung
Der Verwaltungsakt in der KlausurFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
JA 2023Anfänger:innen

* "Hund ohne Maulkorb

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Bescheid der Stadt Passau, mit dem die Erlaubnis zur Haltung eines American Staffordshire Terriers aufgehoben wurde, nachdem der Halter die Auflagen (Leinen- und Maulkorbpflicht) missachtet hatte. Thematisiert werden die Voraussetzungen und Rechtsfolgen gebundener Verwaltungsentscheidungen sowie Fragen der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten im Kontext des bayerischen Landesrechts.

Wernsmann, Hübsch· JA 2023, 569· 90 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

* "Ärger mit der Prüfungsordnung

Die Klausur behandelt das Hochschulprüfungsrecht anhand einer Änderung der Prüfungsordnung, insbesondere zur Rückwirkung auf Prüfungsform und Vertrauensschutz. Die Studierenden müssen die Ablehnung einer mündlichen Prüfung unter der neuen Ordnung prüfen sowie die Zulässigkeit und Möglichkeiten des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes darlegen.

Beaucamp· JA 2023, 209· 180 Min Bearbeitung
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freizügigkeit (Art. 11 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Verhüllungsverbot

Die Klausur behandelt die Ablehnung einer Ausnahmegenehmigung für das Tragen eines Niqab beim Fahren nach § 46 StVO und wirft Fragen zum Verhältnis zwischen Straßenverkehrsrecht und Grundrechten auf. Im Mittelpunkt stehen die Betroffenheit der Glaubensfreiheit (Art. 4 GG), das Zitiergebot und die grundrechtliche Verhältnismäßigkeit behördlicher Maßnahmen. Inhaltlich relevant sind das Verwaltungsverfahren, der Umgang mit Verwaltungsakten sowie verwaltungsprozessuale Fragestellungen bei der Durchsetzung des Begehrens.

Paskamp· JA 2023, 59· 60 Min Bearbeitung
Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungFreizügigkeit (Art. 11 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+5 weitere
JURA 2023Anfänger:innen

Der verfassungsrechtliche Schutz der Mobilität

In der Klausur wird anhand von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, insbesondere den Ausgangsbeschränkungen gem. § 28b IfSG, der verfassungsrechtliche Schutz der Mobilität beleuchtet. Der Schwerpunkt liegt auf den Grundrechten der Freiheit der Person und der Freizügigkeit, die durch pandemiebedingte Einschränkungen relevant geworden sind.

Thorsten Kingreen· JURA 2023, 43
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Freizügigkeit (Art. 11 GG)+1 weitere
JA 20221. Staatsexamen

Sperrstunde für die Kunstfreiheit?

Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit von § 28a Abs. 1 Nr. 7 und 11 IfSG, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Kunstfreiheit durch Corona-Maßnahmen. Zugleich stehen Fragen des Gesetzgebungsverfahrens und der Antragsberechtigung im Organstreit- und Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht im Mittelpunkt. Der Schwierigkeitsgrad liegt vor allem in der Prüfung materieller Verfassungsfragen.

Müller, Roth· JA 2022, 307· 300 Min Bearbeitung
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
JA 2022Anfänger:innen

Der Rastafari – religiöser Cannabiskonsum

Die Klausur behandelt die Frage, ob das im Betäubungsmittelgesetz geregelte Cannabisverbot einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1, 2 GG) darstellt, insbesondere beim religiös motivierten Konsum durch einen Rastafari. Es sind der Schutzbereich und die Schranken der Glaubensfreiheit sowie das Verhältnis des Cannabisverbots zu Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (Recht auf körperliche Unversehrtheit) zu prüfen.

Thrun, Fidan· JA 2022, 217· 120 Min Bearbeitung
Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)+5 weitere
ZjS 2021Examensklausur1. Staatsexamen

(Referendar-)Examensklausur: Kein Fifa für Spencer?

Ein irischer eSports-Spieler möchte für einen deutschen Verein an der professionellen, staatlich regulierten eBundesliga teilnehmen, wird aber wegen einer nationalen Regelung, die die Anzahl ausländischer Spieler pro Team beschränkt, abgelehnt. Er klagt dagegen vor dem Verwaltungsgericht und beruft sich auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach EU-Recht. Zentrale rechtliche Frage ist, ob die im eSports-Gesetz verankerte Beschränkung mit dem Unionsrecht, insbesondere den Grundsätzen der Diskriminierungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit, vereinbar ist. Thematisiert wird außerdem, ob und inwieweit unionsrechtliche Vorgaben aus der Rechtsprechung des EuGH zum Profifußball auf eSports übertragbar sind.

David Preßlein· ZJS 2021, 343
Wirtschaftliche Betätigung der GemeindeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Immer Ärger mit dem BAföG

Die Klausur behandelt grundlegende Fragen des Staatsrechts, insbesondere das Rückwirkungsverbot, Wahlrechtsgrundsätze und die Anforderungen an Rechtsverordnungen sowie das Organstreitverfahren. Im Fall wird die Verfassungsmäßigkeit einer Gesetzesänderung im Bereich der Ausbildungsförderung (BAföG) mit rückwirkender Rückzahlungspflicht aus Sicht des Staatsorganisationsrechts geprüft. Eine Grundrechtsprüfung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Haydn-Quindeau, Penßel· JA 2021, 313· 120 Min Bearbeitung
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
ZjS 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Eine Frage des Glaubens? Strafbarkeit des Homeschoolings im Lichte des Grundgesetzes

Der Fall betrifft Eltern, die aus religiösen Gründen ihre Kinder dem staatlichen Schulunterricht entziehen und dafür wiederholt zu Geldstrafen nach § 182 Abs. 1 HessSchulG verurteilt werden. Nach erfolgloser Berufung und Revision erheben sie Verfassungsbeschwerde gegen die strafgerichtlichen Entscheidungen und die Strafnorm selbst. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Verhältnis von staatlicher Schulpflicht zu Grundrechten der Eltern, insbesondere Glaubensfreiheit und elterliches Erziehungsrecht. Weitere Schwerpunkte sind Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern bei Straftatbeständen, das Doppelbestrafungsverbot sowie eine mögliche Diskriminierung durch unterschiedliche Rechtslagen in den Bundesländern.

Johannes Mayser· ZJS 2021, 198
Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)VerfassungsbeschwerdeBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Turbulenzen um eine heranrückende Windenergieanlage

Die Klausur befasst sich mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung einer Windenergieanlage (WEA 2) und der Problematik von Nebenbestimmungen zum Schutz einer bereits bestehenden Anlage (WEA 1). Inhaltlich stehen die Voraussetzungen, Reichweite und Rechtsfolgen immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen sowie die gerichtliche Kontrolle von Nebenbestimmungen und etwaigen Ansprüchen Dritter im Mittelpunkt.

Schilderoth, Wegner· JA 2021, 138· 180 Min Bearbeitung
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenAußenbereich (§ 35 BauGB)+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Arzneimittel aus dem Automaten – oder doch nur Schokolade?

Die Klausur thematisiert eine Anfechtungsklage gegen die Untersagung des Arzneimittelverkaufs per Automat in Baden-Württemberg durch eine niederländische Apothekengesellschaft. Im Fokus steht die Frage, ob der Bescheid mit der Warenverkehrsfreiheit nach EU-Recht vereinbar ist, insbesondere vor dem Hintergrund des § 43 I 1 AMG und der einschlägigen Vorschriften des AEUV. Die Klausur beinhaltet europa- und verwaltungsrechtliche Problemstellungen sowie eine Diskussion über die Praxis grenzüberschreitender Arzneimittelabgabe.

Brigola· JA 2020, 915· 120 Min Bearbeitung
Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtZulässigkeit der AnfechtungsklageBegründetheit der Anfechtungsklage+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Mietpreisbremse

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Mietpreisbremse (§ 556d Abs. 1 BGB) aus Sicht einer privaten Vermieterin. Schwerpunkte sind das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 GG) und das Gleichheitsrecht (Art. 3 Abs. 1 GG) im Hinblick auf die gesetzliche Begrenzung der Miethöhe sowie eine mögliche Ungleichbehandlung durch die Regelung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Wolfstädter, Rump· JA 2020, 843· 180 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)+5 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Wahlrechtliche Irrungen und Wirrungen

Die Klausur thematisiert die Wahlprüfungsbeschwerde eines betreuten, vom Wahlrecht ausgeschlossenen Bürgers und prüft die Verfassungsmäßigkeit des Wahlrechtsausschlusses gem. § 13 Nr. 2 BWG unter Berücksichtigung der Wahlrechtsgrundsätze und der Grundrechte. Im zweiten Teil wird geprüft, ob dem Kläger wegen einer Verletzung von Verschwiegenheitspflichten und daraus resultierenden Gesundheitsschäden Amtshaftungsansprüche gegen das Land zustehen.

Becker, Heck· JA 2020, 440· 300 Min Bearbeitung
Wahlen und WahlrechtsgrundsätzeEntscheidung durch GerichtsbescheidSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Qual der Wahl

Die Klausur thematisiert die sogenannte ungleichartige Wahlfeststellung im Strafurteil und ihre verfassungsrechtliche Bewertung. Im Zentrum steht eine Verurteilung wegen Diebstahls oder gewerbsmäßiger Hehlerei, wobei das Gericht nicht sicher feststellen kann, welches Delikt begangen wurde. Gegenstand der Prüfung sind mögliche Verstöße gegen die Justizgrundrechte, insbesondere das Bestimmtheitsgebot (nullum crimen sine lege), den Vorrang des Gesetzes, die Unschuldsvermutung und der Vorbehalt des Gesetzes nach Art. 20 III GG sowie Art. 103 II GG.

Strauß· JA 2019, 764· 300 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeJustizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)Recht der öffentlichen Sachen+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Abstand, bitte!

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, insbesondere die ausnahmsweise Verkürzung von Abstandsflächen im Ortskern einer Gemeinde in Bayern und die damit verbundenen nachbarrechtlichen Einwände. Im Fokus stehen die Prüfung von nachbarschützenden Vorschriften, Begründetheit und Zulässigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Klage gegen einen Bebauungsplan sowie das Zusammenspiel von Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht und Verwaltungsprozessrecht.

Heß, Kanalan· JA 2019, 676· 180 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenEinvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
JA 2019Anfänger:innen

Demonstratives Demonstrieren

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Urteils-Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer Demonstration, auf der ein T-Shirt mit der Aufschrift "A.C.A.B." getragen wurde. Der Schwerpunkt liegt auf der Meinungsfreiheit, dem Verhältnis zu § 185 StGB (Beleidigung) und der Frage einer Kollektivbeleidigung gegenüber Polizeibeamten. Es wird die Vereinbarkeit des Strafurteils mit Art. 5 Abs. 1 GG geprüft.

Spieckergen, Döhmann· JA 2019, 597· 120 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Des Herrn Creys Freud und Leid

Die Klausur behandelt das Streikverbot für Beamte in Deutschland und dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz sowie europäischen und völkerrechtlichen Vorgaben. Im Mittelpunkt stehen die verfassungsrechtliche Grundlage für das Streikverbot, die Berücksichtigungspflicht der Rechtsprechung des EGMR und die völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes. Ergänzend wird die Möglichkeit einer Individualbeschwerde vor dem EGMR thematisiert.

Decken, Telschow· JA 2019, 440· 300 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeEntscheidung durch GerichtsbescheidSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+5 weitere
ZjS 2019Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: „Du darfst hier (erstmal) nicht weg!“ – Teil 2

Im vorliegenden Fall prüft die Polizei die rechtliche Zulässigkeit eines Aufenthaltsgebots gegen A. gemäß Art. 16 Abs. 2 PAG. Der Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob von A. eine drohende Gefahr für bedeutende Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit ausgeht, insbesondere im Zusammenhang mit einer terroristischen Vereinigung. Es wird analysiert, ob das individuelle Verhalten des A. und seine Verbindung zur Gruppe eine Gefahrensituation begründen. Weiterhin wird untersucht, ob A. der richtige Adressat für die Maßnahme ist und ob das Aufenthaltsgebot verhältnismäßig ist.

Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Was lange währt, ist doch nicht gut?

Die Klausur behandelt die baurechtliche Nutzungsuntersagung einer Ferienwohnung im unbeplanten Innenbereich, die seit Jahrzehnten ohne Genehmigung betrieben wird. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Untersagungsverfügung, insbesondere unter den Gesichtspunkten des Ermessen der Behörde, Duldung/Verwirkung und Gleichbehandlung im Zusammenhang mit § 13a BauNVO und Art. 3 Abs. 1 GG.

Kraus· JA 2019, 44· 180 Min Bearbeitung
Die BaugenehmigungFreizügigkeit (Art. 11 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Wasserspielplatz

In der Klausur 'Wasserspielplatz' geht es um die Anfechtung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Wasser aus dem Amerbach zur Speisung eines Wasserspielplatzes sowie um baurechtliche Zulässigkeitsfragen. Die Klägerin befürchtet durch den Bescheid eine Beeinträchtigung ihres bestehenden gewerblichen Fischzuchtbetriebs, während die Gemeinde die Rechtmäßigkeit der wasserrechtlichen sowie bauordnungsrechtlichen Maßnahmen verteidigt. Themen sind vor allem die Genehmigungspraxis im öffentlichen Baurecht, wasserrechtliche Eingriffe und die verwaltungsgerichtliche Klage (Anfechtungsklage) nach VwGO.

Meyer· JA 2018, 940· 300 Min Bearbeitung
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Der Bürgermeister+5 weitere
JA 2018Anfänger:innen

Kritische Fragen

Die Klausur behandelt das Fragerecht von Parlamentsfraktionen und dessen verfassungsrechtliche Grenzen, insbesondere im Kontext einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung. Es thematisiert das Spannungsverhältnis zwischen parlamentarischem Informationsanspruch und dem exekutiven Kernbereich, den Geheimhaltungserfordernissen sowie der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Die rechtliche Überprüfung erfolgt im Rahmen eines Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht.

Linke· JA 2018, 920· 120 Min Bearbeitung
Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Schutz vor Ausbürgerung und Auslieferung (Art. 16 GG)Der Bundestag+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Rote Karte für wen?

Die Klausur behandelt die Frage, inwieweit ein Bundesminister im Amt politische Parteien öffentlich abkanzeln und dabei staatliche Ressourcen nutzen darf. Im Zentrum stehen die Chancengleichheit politischer Parteien, das staatliche Neutralitätsgebot, die Abgrenzung zwischen Amts- und Parteisphäre sowie das Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

Kozlowska· JA 2018, 515· 120 Min Bearbeitung
Die BundesregierungOrganstreitverfahrenDas Bundesverfassungsgericht+5 weitere
ZjS 2018Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur: 30 Fragen zum Europarecht

Die Klausur befasst sich mit grundlegenden Fragestellungen des Europarechts im Rahmen einer Zwischenprüfung. Thematisiert werden unter anderem das Verfahren zur Änderung der Anzahl der Richterstellen am Europäischen Gerichtshof, das Initiativrecht zur Errichtung weiterer Fachgerichte sowie die Möglichkeiten des Europäischen Parlaments, Gesetzesinitiativen einzubringen. Weiterhin werden Unterschiede und das Verhältnis zwischen Richtlinien und Verordnungen sowie die unionsrechtlichen Maßstäbe für die Wahl der Handlungsform behandelt. Schwerpunkte liegen dabei auf institutionellen Kompetenzen, Sekundärrechtsakten und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

David Koppe· ZJS 2018, 56
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Schutz vor Ausbürgerung und Auslieferung (Art. 16 GG)+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Wohnungsprostitution

Die Klausur behandelt die Frage der baurechtlichen Zulässigkeit von Wohnungsprostitution in einem nach § 6 BauNVO als Mischgebiet ausgewiesenen Bereich sowie die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Beseitigungsanordnung gegenüber einem ungenehmigten Anbau. Im Fokus stehen die planungsrechtliche Einordnung der Prostitution, nachbarrechtliche Belange sowie zentrale bauplanungsrechtliche Abwägungen. Die Bearbeitung erfolgt im Rahmen einer Anfechtungsklage gegen eine bauaufsichtliche Verfügung.

Hebeler, Huhle· JA 2017, 687· 150 Min Bearbeitung
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Die BaugenehmigungFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Streit um das neue Spielhallengesetz

In dieser Klausur werden die Gesetzgebungszuständigkeit Hamburgs für das neue Spielhallengesetz sowie die Vereinbarkeit einschränkender Vorschriften (u.a. Mindestabstand, Begrenzung der Gerätezahl) mit Grundrechten untersucht. Die Klausur thematisiert insbesondere die Abgrenzung von Bundes- und Landeskompetenzen sowie eingreifende Grundrechtsbeschränkungen für Spielhallenbetreiber. Zur Überprüfung gehört auch eine Rechtfertigung der Maßnahmen im Lichte des Spieler- und Jugendschutzes.

Beaucamp· JA 2016, 834· 180 Min Bearbeitung
Freizügigkeit (Art. 11 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)+5 weitere
JA 2016Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Raserei

Die Klausur behandelt eine polizeiliche Sicherstellung eines Motorrads wegen mehrfacher Geschwindigkeitsüberschreitungen, den darauf folgenden Kostenbescheid sowie mögliche öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Ansprüche (insb. Amtshaftung) des Betroffenen gegen den Staat. Zentral ist die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Sicherstellung und der Kostenerhebung, ergänzt um eine Prüfung möglicher Sekundäransprüche.

Singbartl, Zintl· JA 2016, 778· 300 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
JA 2016Anfänger:innen

'Heißer' Nebenjob im Studium

Die Klausur befasst sich mit dem neuen § 180b StGB, der die Inanspruchnahme von Prostituierten unter Strafe stellt, und der einseitigen Straffreiheit der Prostituierten. Thematisiert wird insbesondere die verfassungsrechtliche Bewertung dieses Gesetzes im Hinblick auf die Berufsfreiheit, allgemeine Handlungsfreiheit und Gleichheitsrecht. Die Erfolgsaussichten einer auf Art. 12 I, Art. 2 I und Art. 3 I GG gestützten Verfassungsbeschwerde sind gutachterlich zu prüfen.

Friehe· JA 2016, 602· 180 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Mit dem falschen Lenkrad zurück nach Polen

Die Klausur behandelt die polnische Regelung zum Ausschluss von Rechtslenkern bei der Kfz-Zulassung und die Frage eines möglichen Verstoßes gegen EU-Grundfreiheiten. Im Zentrum steht die Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit einer Aufsichtsklage der EU-Kommission gegen die Republik Polen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. Es geht insbesondere um die Unionsgrundrechte und deren Durchsetzung im Rahmen der europäischen Marktordnung.

Ludwigs, Sikora· JA 2016, 514· 120 Min Bearbeitung
Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungDie SatzungEuropäische Integration+5 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Krumme Geschäfte im Gerichtssaal

Die Klausur befasst sich mit den verfassungsrechtlichen Grenzen und Voraussetzungen von Verständigungen im Strafverfahren, wie sie durch § 257c StPO geregelt sind. Zu prüfen ist, ob das Gesetz und dessen Anwendung durch das Gericht – insbesondere im Hinblick auf das Gebot effektiver Strafverfolgung, die Selbstbelastungsfreiheit sowie die Anforderungen an die richterliche Aufklärungspflicht und die Offenlegungs- bzw. Belehrungspflichten – mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Im Zentrum steht die Frage, ob und mit welcher Begründung eine Verfassungsbeschwerde gegen das strafgerichtliche Urteil Aussicht auf Erfolg hätte.

Jungbluth· JA 2016, 440· 300 Min Bearbeitung
Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)BeamtenrechtDer Bundestag+5 weitere
JA 2016Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Easy Rider

Die Klausur behandelt das Vorgehen der Polizei gegen Motorradfahrer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, insbesondere die Sicherstellung und Verwahrung eines Motorrads auf Grundlage des HSOG sowie den anschließenden Schadensersatzanspruch des Betroffenen gegen das Land Hessen wegen eines durch den Abschleppunternehmer verursachten Schadens. Es werden sowohl polizei- und ordnungsrechtliche als auch staatshaftungsrechtliche Fragestellungen geprüft.

Ogorek· JA 2016, 279· 300 Min Bearbeitung
Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Freizügigkeit (Art. 11 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+5 weitere
JA 2016Anfänger:innen

Wahlkampfgetöse – Bundesminister versus Landespartei

Im Mittelpunkt der Klausur steht die Frage, ob eine auf der Homepage des Bundesinnenministers veröffentlichte amtliche Stellungnahme und ein Wahlaufruf gegenüber einer ausschließlich im Land Hamburg kandidierenden Partei gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Neutralität im Wahlkampf und die Chancengleichheit der Parteien verstoßen. Es ist zu prüfen, ob ein verfassungsrechtlicher Streit zwischen einer Landespartei und einem Bundesorgan vor dem Bundesverfassungsgericht statthaft ist und welche Kompetenzen dem Bundesinnenminister nach dem Grundgesetz bei solchen Äußerungen zustehen.

Stumpf· JA 2016, 198· 120 Min Bearbeitung
Politische ParteienDas BundesverfassungsgerichtBürger und Einwohner+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Die dritte Startbahn

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses zum Bau einer dritten Start- und Landebahn, der den Abriss und die Umsiedlung eines Dorfes vorsieht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der betroffene Grundstückseigentümer durch die Enteignung und Umsiedlung in seinen Grundrechten, insbesondere am Eigentum und an der Heimatverbundenheit, verletzt ist. Außerdem werden die Rechtsnatur des Planfeststellungsbeschlusses sowie das Verfahren bei Stimmengleichheit im Bundesverfassungsgericht thematisiert.

Schladebach, Beutler· JA 2015, 834· 180 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeSchutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Das Bundesverfassungsgericht+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Eltern vs. Grundschule

Die Klausur behandelt das Vorgehen der Eltern gegen eine schulische Entscheidung, durch welche ihrem Sohn die gymnasiale Empfehlung verweigert wurde. Thematisiert wird der einstweilige Rechtsschutz zur Sicherung eines Schulplatzes am Gymnasium, die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns sowie einschlägige Grundrechte der Eltern und des Schülers. Der Sachverhalt legt einen Fokus auf die Überprüfung der Zulässigkeit und Begründetheit verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutzmöglichkeiten.

Beaucamp· JA 2015, 683· 180 Min Bearbeitung
Einstweiliger RechtsschutzVorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Die nackte Oberbürgermeisterin

In dieser Klausur geht es um die Kollision der Kunstfreiheit mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht am Beispiel eines satirischen, an eine Bürgermeisterin angelehnten Gemäldes, das von dieser untersagt wurde. Die rechtliche Würdigung kreist um die Abwägung zwischen Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG (Kunstfreiheit) und Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (Allgemeines Persönlichkeitsrecht), umgesetzt durch privatrechtliche Unterlassungsansprüche nach BGB und KUG.

Merhof, Giogios· JA 2015, 519· 90 Min Bearbeitung
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Die 'durchgeknallte Frau'

Die Klausur beschäftigt sich mit der grundrechtlichen Prüfung im Kontext einer ehrverletzenden journalistischen Meinungsäußerung über eine Politikerin. Schwerpunkte sind das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Meinungsfreiheit und deren mittelbare Drittwirkung, sowie die praktische Konkordanz zwischen diesen Grundrechten. Zudem ist die Erfolgsaussicht einer Urteilsverfassungsbeschwerde zu prüfen, nachdem eine zivilgerichtliche Klage gescheitert ist.

Thomas· JA 2015, 366· 120 Min Bearbeitung
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Schutz vor Ausbürgerung und Auslieferung (Art. 16 GG)+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Casus belli

Die Klausur "Casus belli" befasst sich mit einem polizei- und ordnungsrechtlichen Sachverhalt rund um eine Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag, bei dem ein Teilnehmer infolge einer Ruhestörung durch seinen Hund vom Veranstaltungsort verwiesen wird. Es werden verwaltungsrechtliche Fragen zur Rechtmäßigkeit des Platzverweises, zur Klage gegen die Stadt und zum Schutzbereich von Art. 8 GG angesprochen. Zusätzlich werden versammlungsrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Transparenten und dem Einsatz von Lautsprechern bei Kundgebungen thematisiert.

Gött, Ruschemeier· JA 2015, 286· 120 Min Bearbeitung
Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Kanal voll?

Die Klausur behandelt einen Streit zwischen einem Grundstückseigentümer und der Gemeinde über das (Nicht-)Weiterbestehen einer formlos geduldeten Leitungsführung öffentlich-rechtlicher Wasser- und Abwasserleitungen auf Privatgrund. Im Zentrum stehen Ansprüche auf Unterlassung, die kommunalrechtliche Duldungspflicht nach gemeindlicher Entwässerungssatzung und Wasserabgabesatzung, sowie Fragen zur Zulässigkeit und Begründetheit eines möglichen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes.

Meyer· JA 2014, 618· 300 Min Bearbeitung
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Recht der öffentlichen SachenDie öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
JA 2014Anfänger:innen

Die Hüter der Verfassung

Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Staatsorganisationsrechts und des Verfassungsprozessrechts am Beispiel einer Regierungsbildung mit großer Koalition im Bundestag. Im Fokus stehen die Kompetenzen der Bundespräsidentin bei der Bundeskanzlerwahl, die Zulässigkeit von Verfassungsänderungen (Art. 93 I Nr. 2 GG, § 13 Nr. 6, § 78 BVerfGG), der Minderheitenschutz im parlamentarischen Verfahren (§ 12a GOBT) sowie die Erfolgsaussichten einer Klage einer Oppositionsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Aufgabenstellung umfasst verfassungsrechtliche Beurteilung von Handlungsoptionen der Bundespräsidentin und eine abstrakte Normenkontrolle der Verfassungsänderung.

Lohse· JA 2014, 519· 120 Min Bearbeitung
Abstrakte NormenkontrolleAusführung der Gesetze durch die VerwaltungDer Bundestag+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: „Landeskinderklausel“ – Studiengebühren vor dem Bundesverfassungsgericht

Im vorliegenden Fall klagen mehrere auswärtige Studierende gegen eine Regelung des Bremischen Studienkontengesetzes, die für sie ab dem dritten Semester im Gegensatz zu Bremer Studierenden Studiengebühren vorsieht. Sie wenden sich vor dem Verwaltungsgericht Bremen gegen die Zahlungspflicht und beantragen vorläufigen Rechtsschutz. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Ungleichbehandlung nach Wohnsitz („Landeskinderklausel“) und die Erhebung von Studiengebühren grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Der Fall beleuchtet wesentliche verfassungsrechtliche Aspekte, insbesondere im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG, und prüft die Erfolgsaussichten einer konkreten Normenkontrolle gemäß Art. 100 Abs. 1 GG.

Sebastian Pfahl· ZJS 2014, 294
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Schluss mit lustig

Die Klausur behandelt die rechtliche Bewertung einer kommunalen Alkoholverbotsverordnung im Musikerviertel einer hessischen Gemeinde, die auf die nächtliche Ruhestörung durch Touristen reagiert. Student S wehrt sich gegen eine polizeiliche Sicherstellung seiner Weinflaschen und beantragt vor dem Verwaltungsgericht eine Feststellung der Rechtswidrigkeit. Zu prüfen sind sowohl die Ermächtigungsgrundlage und Rechtmäßigkeit der Verordnung als auch die Zulässigkeit und Begründetheit der Fortsetzungsfeststellungsklage.

Heese, Ra pp, Thönissen· JA 2014, 278· 300 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenDie öffentlichen Einrichtungen der GemeindeFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Geld oder Liebe – eine Frage der Auslegung

Die deutsche Studentin S beantragt bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen Ausbildungsförderung nach § 6 BAföG für ihr Studium in Frankreich, nachdem sie mit ihrem französischen Ehemann dorthin gezogen ist. Ihr Antrag wird mit Verweis auf fehlende besondere Umstände sowie wirtschaftliche und familiäre Zumutbarkeit abgelehnt. S legt Widerspruch ein, erhält einen erneuten ablehnenden Bescheid und erwägt über ihren Anwalt Klage gegen die Behörde. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig die verfassungs- und unionsrechtskonforme Auslegung des § 6 BAföG, insbesondere im Hinblick auf Grundrechte, Grundfreiheiten und Fristenproblematiken im Verwaltungsverfahren.

Richard Yamato, Pascal Klein· ZJS 2014, 186
Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Entscheidung durch GerichtsbescheidLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Der uneinsichtige Apotheker

In der Klausur wird die Rechtmäßigkeit eines behördlichen Verbots gegenüber einem Apotheker geprüft, apothekenpflichtige Arzneimittel in Selbstbedienung anzubieten und zu lagern. Im Fokus stehen verwaltungsprozessuale Fragen, das Grundrecht der Berufsfreiheit und der allgemeine Gleichheitssatz sowie die einschlägigen Regelungen des Apothekenrechts, insbesondere § 17 III ApoBetrO. Es wird zudem die Vereinbarkeit der Vorschriften mit dem Grundgesetz in Bezug auf Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung thematisiert.

Schaks· JA 2014, 40· 300 Min Bearbeitung
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Entscheidung durch GerichtsbescheidFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Der Zwangsgenosse

Die Klausur behandelt die Zwangsmitgliedschaft eines Grundstückseigentümers in einer Jagdgenossenschaft auf Grundlage des Bundesjagdgesetzes und des saarländischen Landesrechts. Thematisiert werden vor allem die Zulässigkeit und Begründetheit der Feststellungsklage, die Grundrechtsrelevanz (u.a. Eigentum, Gewissensfreiheit, Gleichheitsrecht) sowie die Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelungen mit höherrangigem Recht und der EMRK. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Zwangsmitgliedschaft gegen das Grundgesetz verstößt.

Winkler· JA 2013, 676· 180 Min Bearbeitung
Der BürgermeisterFreizügigkeit (Art. 11 GG)+6 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Fussball ist unser Leben

Die Klausur befasst sich mit der polizeirechtlichen Meldeauflage gegen einen angeblich gewaltbereiten Fußballfan im Vorfeld eines Auswärtsspiels und deren gerichtlicher Überprüfung mittels Fortsetzungsfeststellungsklage. Im Fokus stehen die formellen und materiellen Voraussetzungen für die Anordnung der Maßnahme, insbesondere die Ermessensausübung und der Grundrechtsschutz, sowie das Prozessrechtliche Interesse an einer Feststellung nach Erledigung. Weiterhin problematisiert werden die Verpflichtung zur Anhörung und die Auswirkungen auf Handlungsfreiheit und Freizügigkeit.

Weber· JA 2013, 458· 60 Min Bearbeitung
Entscheidung durch GerichtsbescheidAusführung der Gesetze durch die VerwaltungWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JA 2013Anfänger:innen

Demonstration im Shopping Center?

Die Klausur behandelt die Frage, ob ein privates Einkaufszentrum eine Demonstration und das Verteilen von Flugblättern auf seinem Gelände untersagen darf. Im Zentrum stehen die Voraussetzungen und Grenzen der mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten, insbesondere der Versammlungsfreiheit im Spannungsfeld zum Hausrecht privater Eigentümer öffentlicher Einrichtungen. Die Aufgabenstellung verlangt eine Überprüfung der materiellen Rechtslage aus öffentlich-rechtlicher Sicht.

Horst, Kommer· JA 2013, 445· 120 Min Bearbeitung
Vertiefung: Versammlungsrecht in der KlausurEuropäische IntegrationFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Du sollst nicht rauchen

Die Klausur behandelt den Nichtraucherschutz in Gaststätten und die damit verbundenen Einschränkungen für einen Gaststättenbetreiber durch das Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG). Es sind insbesondere Grundrechtsfragen zur Berufsfreiheit, zur Pflicht zum Passivrauchengefahen-Test und zur möglichen Ungleichbehandlung gegenüber größeren Gaststätten zu prüfen. Der Schwerpunkt liegt auf der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit dieser Eingriffe und den Rechtsschutzmöglichkeiten des Betreibers.

Weinbuch· JA 2013, 197· 120 Min Bearbeitung
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Freizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Bierbike

Die Klausur behandelt die rechtliche Einordnung der Nutzung eines sogenannten Bierbikes auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Rosenheim. Schwerpunkte sind die Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung im Straßenrecht, die Zulässigkeit und Begründetheit des Verwaltungsakts (Untersagungsverfügung) sowie eine Interessenabwägung insbesondere unter Berücksichtigung der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG. Zudem wird die verwaltungsprozessuale Einordnung (Anfechtungsklage) angesprochen.

Meyer· JA 2013, 137· 300 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenSchutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Schutz vor Ausbürgerung und Auslieferung (Art. 16 GG)+5 weitere
JA 20122. Staatsexamen / Referendariat

Original Aktenvortrag: "Die Tätowierung – Pony 'Speedy' und die 'Rolling-Stones-Zunge'

Die Klausur behandelt eine tierschutzrechtliche Ordnungsverfügung, mit der das Tätowieren eines Ponys mit einer 'Rolling Stones'-Zunge untersagt und die sofortige Vollziehung angeordnet wurde. Gegenstand sind insbesondere die Vereinbarkeit dieser Verfügung mit dem Tierschutzgesetz, die Möglichkeit einer Rechtfertigung aus vernünftigem Grund, mögliche Grundrechtseingriffe – insbesondere Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) – sowie prozessuale Zulässigkeitsfragen im einstweiligen Rechtsschutz und Fragen der Zustellung.

Ridder· JA 2012, 936· 60 Min Bearbeitung
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Recht auf Freizügigkeit und Hochschulzulassung

In dieser Examensklausur wird das Recht auf Freizügigkeit im Kontext der Hochschulzulassung für ausländische Studierende am Beispiel einer belgischen Verordnung thematisiert. Konkret wird geprüft, ob und inwiefern eine zahlenmäßige Begrenzung nicht-ansässiger Studierender bei medizinischen Studiengängen unionsrechtlich zulässig ist. Die Klausur nimmt Bezug auf die EuGH-Entscheidung Bressol und behandelt typische Probleme des Europarechts in Verbindung mit Grundrechten.

Freizügigkeit, Art. 21 AEUVGrundfreiheiten: ÜberblickFreizügigkeit (Art. 11 GG)+3 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Kein Alkoholverbot ist auch keine Lösung?

Die Klausur behandelt das nächtliche Alkoholverkaufsverbot nach dem baden-württembergischen LadÖG sowie ein Alkoholkonsumverbot auf öffentlichen Flächen durch Polizeiverordnung. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen das Verkaufsverbot sowie einer Anfechtungsklage gegen einen polizeilichen Platzverweis. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsprozessuale, polizei- und ordnungsrechtliche sowie verfassungsrechtliche Fragestellungen.

Frank, Platzer· JA 2012, 680· 300 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeMaßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Ärger mit dem 'Dosenpfand'

Die Klausur behandelt die Vereinbarkeit nationaler Regelungen zur Einführung eines Pflichtpfandsystems auf Einwegverpackungen mit der europäischen Warenverkehrsfreiheit und die Möglichkeit eines Staatshaftungsanspruchs wegen eines dabei entstandenen Schadens. Untersucht wird insbesondere, ob die Umstellung und der Wegfall bisheriger Befreiungen unzulässige Beschränkungen des freien Warenverkehrs darstellen oder zu entschädigungspflichtigen Rechtsverletzungen führen.

Dörr, Köber· JA 2012, 197· 300 Min Bearbeitung
Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche MaßnahmenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur: Europa ohne Grenzen

Im Mittelpunkt des Falls steht der deutsche Staatsbürger A, der nach einem Ausflug aus Frankreich kommend im Grenzgebiet von Rheinland-Pfalz von der Polizei im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Kontrolle (Schleierfahndung) angehalten wird. Nach der Kontrolle und der Feststellung von Messern im Kofferraum gibt sich A scherzhaft fälschlich als Terrorist aus, woraufhin die Polizei ihn in Gewahrsam nimmt und die Messer sicherstellt. A begehrt im Nachgang die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen. Der Fall thematisiert unter anderem die unions- und verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Kontrollen im Schengen-Raum, polizei- und ordnungsrechtliche Eingriffe (Gewahrsam, Sicherstellung), Anscheinsgefahr sowie Fragen des Rechtswegs zum Verwaltungsgericht.

Josef Ruthig· ZJS 2011, 63
Recht der öffentlichen SachenGefahr für polizeiliche SchutzgüterGefahr für polizeiliche Schutzgüter +5 weitere
JA 20101. Staatsexamen

Planübergreifender Nachbarschutz gegen Lichtimmissionen einer Werbeanlage

Die Klausur thematisiert die rechtlichen Möglichkeiten planübergreifenden Nachbarschutzes im Bauplanungsrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Nachbarin W erfolgreich gegen eine Baugenehmigung für eine Lichtwerbeanlage auf dem Nachbargrundstück vorgehen kann. Besonderes Augenmerk liegt auf Lichtimmissionen, dem bauplanungsrechtlichen Gebietscharakter, Nachbarschutz, Klagebefugnis und etwaigen Formalia im Verwaltungsprozess.

Stumpf· JA 2010, 616· 180 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenUnverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Die Baugenehmigung+5 weitere
JA 20101. Staatsexamen

Geteilte Arbeit, vermischte Verantwortlichkeit

Die Klausur thematisiert das Modell der Arbeitsgemeinschaften nach dem SGB II und die daraus resultierende geteilte Verwaltungsverantwortung zwischen Kommunen und Bundesagentur für Arbeit im Kontext der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Behandelt werden insbesondere die verfassungsrechtlichen Fragen einer möglichen Mischverwaltung, der Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht sowie die Zulässigkeit und Begründetheit einer Kommunalverfassungsbeschwerde. Der Fokus liegt auf Organisationshoheit und Finanzhoheit der Kommunen sowie den Grenzen bundesgesetzlicher Aufgabenüberbindung an die Kommunen.

Winkler· JA 2010, 526· 300 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenHaftung für Verstöße gegen UnionsrechtAusführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Der umtriebige Geschäftsführer

Die Klausur behandelt vorrangig einkommensteuerrechtliche Fragestellungen: verdeckte Gewinnausschüttung, Abgrenzung zwischen privater und beruflicher Sphäre, Anerkennung und steuerliche Behandlung von Aufwendungen, Liebhaberei (Verlustverrechnung bei Ferienwohnung), sowie die Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Steuerschulden. Sie thematisiert zudem relevante Aspekte des AO-Verfahrensrechts und der Geschäftsführerhaftung nach der Abgabenordnung.

Gehm· JA 2009, 723· 300 Min Bearbeitung
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Waltraud Wunder wundert sich

Die Klausur behandelt die gewerberechtliche Untersagung von Kartenlegen und Hellsehen durch die Stadt Chemnitz gegenüber Waltraud Wunder, einschließlich Anordnung der sofortigen Vollziehung und Zwangsgeldandrohung. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung sowie die Abgrenzung zwischen Gewerbe und Dienst höherer Art. Die rechtlichen Vorschriften zur Gewerbeuntersagung und zum vorläufigen Rechtsschutz werden thematisiert.

Weber· JA 2009, 457
Der Verwaltungsakt in der KlausurRecht der öffentlichen SachenBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO+5 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Krankenhausbehandlung im EU-Ausland

Die Klausur behandelt die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Klage der Europäischen Kommission gegen einen Mitgliedstaat vor dem EuGH wegen Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit (hier: Erstattung von Krankenhauskosten im EU-Ausland) zulässig und begründet ist. Der Sachverhalt thematisiert insbesondere unionsrechtliche Grundfreiheiten und die Einhaltung des Vorverfahrens nach Art. 226 EG-Vertrag. Untersucht werden die alte und neue nationale Rechtslage im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht.

Trautwein· JA 2008, 442· 300 Min Bearbeitung
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Bürger und Einwohner+5 weitere
JA 2008Anfänger:innen

Deutsche Sprache – schwere Sprache

Die Klausur behandelt die Versagung der Einbürgerung eines libanesischen Staatsangehörigen wegen fehlender ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache. Zu prüfen ist, ob L einen Anspruch auf Einbürgerung nach dem StAG hat, obwohl er Analphabet ist, und inwiefern die Anforderungen an Sprachkenntnisse zu differenzieren sind. Dabei sind die einschlägigen Regelungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes und der Bezug zu verfassungsrechtlichen Wertungen zu berücksichtigen.

Wagner· JA 2008, 39· 120 Min Bearbeitung
Entscheidung durch GerichtsbescheidAusführung der Gesetze durch die VerwaltungFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Karikaturenstreit

Die Klausur behandelt einen Streit um das Ausstellen einer provokanten Karikatur mit religionskritischen Motiven und die darauf erfolgten ordnungsrechtlichen Maßnahmen der Behörde, einschließlich einer Verfügung, Zwangsgeldandrohung und -festsetzung sowie einem gerichtlichen Eilrechtsschutz. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten des Widerspruchs gegen die Zwangsgeldfestsetzung und die Rechtmäßigkeit der gerichtlichen Entscheidung zur Aufhebung des Sofortvollzugs unter Berücksichtigung von Grundrechten. Der Kern liegt im Verhältnis von Kunst- und Meinungsfreiheit zu polizeilichen Schutzmaßnahmen.

Parhisi, Staufer· JA 2007, 707· 300 Min Bearbeitung
Entscheidung durch GerichtsbescheidLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Vor Gericht und auf hoher See sind wir in alle Gottes Hand

Die Klausur behandelt das europäische Staatshaftungsrecht im Zusammenhang mit der Verantwortlichkeit der Richterschaft für rechtswidrige Urteile und dem sogenannten Richterspruchprivileg. Im Zentrum steht die Frage, ob aufgrund einer Nichtvorlage an den EuGH im Vorabentscheidungsverfahren ein Amtshaftungsanspruch besteht und inwiefern nationale und europäische Rechtsgrundlagen hierfür einschlägig sind.

Christensen, Lerch· JA 2007, 427· 300 Min Bearbeitung
Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Entscheidung durch GerichtsbescheidHaftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Theos tolle Taxis

Die Klausur behandelt die Verfassungsbeschwerde eines Taxiunternehmers gegen eine Untersagungsverfügung aufgrund § 26 III BOKraft. Im Mittelpunkt stehen mögliche Grundrechtsverletzungen aus Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit), Art. 14 Abs. 1 GG (Eigentum) und Art. 5 Abs. 1 GG (Meinungsfreiheit), wobei die Rechtfertigung der Einschränkungen durch regulatorische Ziele geprüft wird. Die Bearbeitung erfordert Kenntnisse im Verfassungsprozessrecht und der Grundrechtsdogmatik.

Reimer· JA 2006, 864· 120 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeRecht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Pater semper incertus

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Prüfung familienrechtlicher Gerichtsentscheidungen im Hinblick auf die Grundrechte eines mutmaßlichen biologischen Vaters. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Verhältnis von deutschem Verfassungsrecht, speziell Art. 6 GG, und der Bindung deutscher Gerichte an die EMRK sowie auf der Reichweite des Schutzes der Familie und des Elternrechts. Es ist zu prüfen, ob Verfassungsbeschwerden gegen die Entscheidungen der Fachgerichte Aussicht auf Erfolg haben.

Winkler· JA 2006, 784· 120 Min Bearbeitung
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
JA 2006Anfänger:innen

Großer Lauschangriff

Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des sog. 'großen Lauschangriffs' im Zuge der Änderung des Art. 13 GG und die Neuregelung im § 100c Abs. 1 Nr. 3 StPO. Es geht zentral um die Prüfung von Grundrechten, insbesondere Menschenwürde (Art. 1 GG) und Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG), sowie die Möglichkeit und Grenzen verfassungsändernder Gesetze.

Essig· JA 2006, 283· 120 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Der Bundestag+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

For sale

Im Mittelpunkt der Klausur steht die Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer weiteren Wohneinheit im Außenbereich sowie das Verfahren um das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Der Ablauf umfasst die Erteilung und anschließende Aufhebung eines Vorbescheids zur Errichtung einer Wohneinheit durch die Bauaufsichtsbehörde nach Widerspruch der Gemeinde, insbesondere unter Berücksichtigung von Fristen und Verfahrensfragen. Es sind Materien des Bauplanungsrechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts (insb. Verwaltungsakt, Rücknahme und Widerruf) und des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens angesprochen.

Meyer· JA 2006, 211· 300 Min Bearbeitung
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Außenbereich (§ 35 BauGB)Entscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
JA 20061. Staatsexamen

Das teure Naturdenkmal

Die Klausur befasst sich mit der Frage, ob ein Grundeigentümer einen Zahlungsanspruch aus naturschutzrechtlichen Vorschriften aufgrund der (unterlassenen) Umsetzung einer bundesrechtlichen Regelung in Landesrecht hat, und prüft mögliche Ersatzansprüche aus Staatshaftungsrecht bei fehlender Umsetzung. Zudem wird die Klärung eines Bund-Länder-Streits wegen unterlassener Umsetzung einer Bundesvorgabe im Organstreitverfahren behandelt.

Ernst· JA 2006, 38· 300 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenDer BundestagFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
JA 2005Anfänger:innen

Bessere Chancen für den Nachwuchs?

In der Klausur wird ein Gesetz überprüft, das Architekten nach Vollendung des 65. Lebensjahres ein Berufsverbot auferlegt. Der betroffene Architekt erhebt Verfassungsbeschwerde und sieht sich in seiner Berufsfreiheit, seinem Eigentum und dem Gleichheitsgrundsatz verletzt. Es sind Fragen zur Anwendbarkeit der Grundrechte auf juristische Personen, zur Institutsgarantie und zum Rechtsschutzweg zu diskutieren.

Hein· JA 2005, 873· 120 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+5 weitere
JA 20051. Staatsexamen

Octroi de mer

Die Klausur befasst sich mit der Vereinbarkeit einer vom französischen Staat erhobenen Abgabe („octroi de mer“) beim Warenimport nach Guadeloupe mit europäischem Gemeinschaftsrecht. Dabei werden rechtliche Aspekte der Zoll- und Abgabenerhebung sowie mögliche Ansprüche im Rahmen der Staatshaftung thematisiert. Im Gutachten ist insbesondere zu prüfen, ob die nationale Einschränkung des Rückforderungsanspruchs abgabenrechtlich zulässig und mit den unionsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist.

Trautwein· JA 2005, 435· 180 Min Bearbeitung
Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Bürger und EinwohnerFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
JA 20051. Staatsexamen

Das Botschaftsasyl

Die Klausur behandelt völkerrechtliche Fragestellungen rund um das Botschaftsasyl und die Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs (IGH). Thematisiert werden zudem der diplomatische Schutz, die Vereinbarkeit des Botschaftsasyls mit völkerrechtlichen Normen und Menschenrechten sowie diplomatenrechtliche Prinzipien nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen.

Tangermann· JA 2005, 197· 300 Min Bearbeitung
Politische ParteienAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Wolfsgehege

Die Klausur behandelt die Errichtung eines Wolfsgeheges im Saarheimer Zoo, wobei zwischen Zoobetreiber und Anwohner Konflikte über Lärm und Geruch entstehen. Im Fokus stehen bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Fragen, insbesondere zum Nachbarschutz und zur Beteiligung der Nachbarschaft nach § 71 Abs. 1 Satz 2 LBO, sowie das Widerspruchsverfahren gegen die Baugenehmigung. Die Lösung prüft die Erfolgsaussichten einer Anfechtungsklage eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung für das Wolfsgehege.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Wolfsgehege
Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Die BaugenehmigungFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Wildwechsel

Die Klausur behandelt einen Unfall infolge Wildwechsels, die polizeiliche Bergung des verunfallten Fahrzeugs sowie einen daraus resultierenden weiteren Unfall aufgrund leichter Fahrlässigkeit des Abschleppunternehmers. Im Zentrum stehen Fragen der Schadensersatzpflicht zwischen dem Land und dem Vertragspartner, Amtshaftung, sowie die Anwendung von Art. 34 Satz 2 GG.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Wildwechsel
Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Sekundäransprüche gegen polizeiliches Handeln+6 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Ungesund

In diesem Fall bewirbt sich Benjamin Backes als Beamter, verschweigt eine lebensbedrohliche Organfunktionsstörung und wird nach mehreren Jahren aufgrund eines darauf zurückzuführenden Schlaganfalls rückwirkend entlassen. Die Stadt Saarheim nimmt seine Beamtenernennungen zurück und fordert die Rückzahlung der erhaltenen Besoldung, abzüglich Sozialhilfesatz, was Backes mit einer Klage angreift. Umstritten ist insbesondere die rechtliche Zulässigkeit der Rücknahme der Ernennung, die damit verbundene Rückforderung und die Frage nach einer möglichen Diskriminierung aufgrund der Behinderung.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Ungesund
Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenKörperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)Europäische Integration+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Szenen einer Ehe

Die Klausur behandelt polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt und Suizidgefahr im familiären Kontext. Thematisiert werden insbesondere die rechtlichen Grundlagen für Wohnungsverweis und Rückkehrverbot gemäß § 12 Abs. 2 SPolG sowie die unions- und grundrechtlichen Grenzen solcher Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf Schutz von Ehe und Familie, Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Szenen einer Ehe
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Straßenkunst

Die Klausur behandelt die Vergabe und Ablehnung einer Sondernutzungserlaubnis für Straßenkunst und die Frage nach einem Schadensersatzanspruch der Stadt gegenüber einem Beamten aufgrund fehlerhafter Amtsausübung. Es geht insbesondere um das Verhältnis von Kunstfreiheit und straßenrechtlicher Genehmigungspraxis sowie um die Beamtenhaftung bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln. Zugleich werden mögliche prozessuale Durchsetzungsmöglichkeiten angesprochen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Straßenkunst
Sekundäransprüche gegen polizeiliches Handeln+7 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Starenhut

Die Klausur behandelt die rechtlichen Fragen um die Erhebung von Gebühren durch eine kommunale Satzung für die sogenannte 'Starenhut', eine von der Gemeinde organisierte kollektive Maßnahme zur Vertreibung von Staren im Kirschanbaugebiet. Geprüft werden insbesondere die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit der Gebührensatzung, die Rechtsmäßigkeit des Gebührenbescheids, die Vorgaben zur Kalkulation und Berechenbarkeit der Gebühr sowie die Einbeziehung von Verwaltungskosten. Außerdem wird die Frage aufgeworfen, ob die Maßnahmedurchführung eine öffentliche Aufgabe darstellt und ob ein Benutzungszwang für Grundstückseigentümer zulässig ist.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Starenhut
Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Schutz vor Ausbürgerung und Auslieferung (Art. 16 GG)Die Satzung+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Saarphrodite

Die Klausur behandelt die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung (Festplatz) durch die Veranstalterin einer Erotikmesse, die aufgrund einer gemeindlichen Satzung (Viehmarktsatzung) abgelehnt wurde. Im Zentrum steht die Frage, ob die Ablehnung rechtmäßig ist, insbesondere im Hinblick auf die Auslegung des Begriffs "öffentliche Ordnung", die Voraussetzungen für den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, Gleichbehandlungsgrundsatz und die Bedeutung von Marktfestsetzungen nach der Gewerbeordnung.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Saarphrodite
Entscheidung durch GerichtsbescheidMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenDie Satzung+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

"SaarheimInForm"

Im Fall 'SaarheimInForm' geht es um die Frage, ob ein Stadtratsmitglied einen Anspruch auf Veröffentlichung politischer Meinungsäußerungen im amtlichen Mitteilungsblatt hat und ob eine Ermahnung wegen fehlender Sitzungsteilnahme rechtmäßig ist. Zentral sind dabei kommunalrechtliche und grundrechtliche Aspekte, insbesondere Meinungsfreiheit und das freie Mandat kommunaler Mandatsträger.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: "SaarheimInForm"
Politische ParteienKommunale SatzungenDie öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Richterschelte

In diesem Sachverhalt geht es um die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage gegen Beschränkungen einer angemeldeten Demonstration vor dem Wohnhaus eines Richters, die aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes untersagt und auf einen anderen Ort verlegt wurde. Die Fallgestaltung betrifft den Konflikt zwischen Versammlungsfreiheit und dem Schutz des Privatlebens, mit Bezug auf verwaltungsrechtliche Auflagen und deren gerichtliche Kontrolle.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Richterschelte
Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Rathausverbot

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Hausverbots gegen einen ehemaligen Stadtratsmitglied gegenüber dem Rathaus, das als Reaktion auf störendes Verhalten und Beschimpfungen während einer Stadtratssitzung ausgesprochen wurde. Im Zentrum steht die Bewertung der Erfolgsaussichten einer Klage gegen dieses Hausverbot, insbesondere im Hinblick auf Verwaltungsrecht und Grundrechte wie die Meinungsfreiheit. Es werden die Anforderungen an Verwaltungsakte, Ermessensausübung und die Abwägung grundrechtlicher Interessen beleuchtet.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Rathausverbot
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Freizügigkeit (Art. 11 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Presseflug

Die Klausur 'Presseflug' behandelt die rechtliche Prüfung einer Teilnahmeverweigerung an einem Informationsflug und anschließender Pressekonferenz, organisiert vom Bundesministerium für Verkehr und der Deutschen Lufthansa AG. Die Analyse umfasst insbesondere presserechtliche Auskunftsansprüche und die Grundrechte auf Informations- und Pressefreiheit im Zusammenhang mit der Auswahl von Journalist:innen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Presseflug
Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Nichts für viel Lärm

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Kommunalrecht, in dem der Oberbürgermeister einer Stadt eigenmächtig einer ortsansässigen Firma einen Zuschuss für Lärmsanierungsmaßnahmen gewährt, ohne die gesetzlichen oder haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu beachten. Es werden die Voraussetzungen und Folgen der Rücknahme eines rechtswidrigen Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der Zuwendung thematisiert. Zudem spielen unionsrechtliche Vorgaben (De-minimis-Beihilfen) eine Rolle.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Nichts für viel Lärm
Entscheidung durch GerichtsbescheidMaßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Der neue Mensch

Die Klausur befasst sich mit der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der Aufstellung einer Monumentalfigur im Außenbereich, verbunden mit der Frage, ob und inwieweit die Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG einschränkende Vorschriften des Baurechts in Bezug auf das Vorhaben verdrängt oder einen Anspruch auf Genehmigung vermittelt. Der Fall umfasst eine Baugenehmigung, die unter Berufung auf das Bauplanungsrecht abgelehnt wurde, sowie die anschließende verwaltungsrechtliche Klage auf Feststellung und Verpflichtung.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Der neue Mensch
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Die BaugenehmigungAußenbereich (§ 35 BauGB)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Märchenstunde

Die Klausur behandelt die rechtliche Bewertung einer erteilten Erlaubnis zur Durchführung einer Märchenstunde in einer kommunalen Stadtbibliothek. Es sind u.a. Fragen der Rechtmäßigkeit und der Widerrufbarkeit der Erlaubnis sowie die Anwendbarkeit gemeindlicher Vorschriften und Grundrechte – insbesondere hinsichtlich einer möglichen Zensur im Sinne von Art. 5 GG – zu klären. Dabei wird insbesondere auf das saarländische Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) sowie auf Art. 5 GG abgestellt.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Märchenstunde
Recht der öffentlichen SachenDie SatzungFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Leinen los!

In dem Fall 'Leinen los!' wendet sich eine Hundehalterin gegen die ihr auferlegte Anleinpflicht für ihren Hund aufgrund einer örtlichen Polizeiverordnung der Stadt Saarheim. Im Fokus stehen die Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnung, die Voraussetzungen und Wirksamkeit der HundAnleinVO sowie eventuelle Grundrechtsverletzungen. Die Klage richtet sich gegen einen belastenden Verwaltungsakt vor dem Verwaltungsgericht und thematisiert einschlägige öffentlich-rechtliche Voraussetzungen und Normen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Leinen los!
Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Schutz vor Ausbürgerung und Auslieferung (Art. 16 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Himmelsstrahler

Im Fall 'Himmelsstrahler' bringt der Betreiber einer Ausflugsgaststätte mehrere leistungsstarke, weithin sichtbare Scheinwerfer auf dem Dach an, um den Umsatz zu steigern und Aufmerksamkeit zu erzeugen. Die Bauaufsichtsbehörde erlässt eine Beseitigungsverfügung wegen Verstoßes gegen das Bauordnungsrecht, insbesondere wegen Beeinträchtigung des Ortsbilds und Gefahren für den Straßenverkehr. Die Erfolgsaussichten der gegen diese Verfügung gerichteten Klage sind zu prüfen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Himmelsstrahler
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenDie BaugenehmigungFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Gothic

Der Fall 'Gothic' spielt auf dem Saarheimer Waldfriedhof, dessen Nutzung durch die Gemeinde in einer Friedhofssatzung geregelt ist. Die Stadt gestattete zuvor Dreharbeiten für einen Film außerhalb der Öffnungszeiten, woraufhin eine Eventgesellschaft beantragt, ebenfalls eine Nutzung (Gothic Party) zu genehmigen. Die Friedhofsverwaltung sieht sich mit der Frage konfrontiert, ob ein Anspruch auf Genehmigung und Vertragsabschluss besteht, insbesondere unter Berufung auf Art. 3 Abs. 1 GG und die vorherige Ausnahme für Filmaufnahmen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Gothic
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Glashaus

In diesem Fall begehrt der Eigentümer eines Grundstücks im Geltungsbereich eines (teilweise inhaltsleeren) Bebauungsplans die Baugenehmigung für ein großes verglastes Gewächshaus zum Erwerbszweck. Die Bauaufsichtsbehörde lehnt die Genehmigung mit der Begründung ab, das Vorhaben füge sich nicht in die Umgebung ein und die Gefahr von Verkehrsunfällen durch Blendungen bestehe. Zu prüfen ist insbesondere, ob und inwieweit ein Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung besteht.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Glashaus
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenDie BaugenehmigungFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Genug vergnügt!

In diesem Fall geht es um die planungsrechtliche Zulässigkeit eines 'Vintage-Activity-Cafés' im unbeplanten Innenbereich der Saarheimer Altstadt nach § 34 BauGB. Streitpunkt ist, ob das von den Eigentümern geplante Vorhaben genehmigungsfähig ist, insbesondere angesichts geplanter Beschränkungen für Vergnügungsstätten im neuen Bebauungsplan und der bereits angelaufenen Bauleitplanung. Zudem spielen prozessuale Fragen zur Antrags-, Widerspruchs- und Klagebefugnis sowie zu Verfahrensfristen eine Rolle.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Genug vergnügt!
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Weitere RechtsgebieteAußenbereich (§ 35 BauGB)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Gelinkt

Die Klausur befasst sich mit der Frage, ob ein Unternehmen, das einen Nachtclub mit Striptease-Angebot betreibt, einen Anspruch auf Aufnahme in eine von der Stadt Saarheim betriebene öffentliche Linkliste für Gastronomie- und Freizeitbetriebe hat. Neben prozessualen Zulässigkeitsfragen (insbesondere hinsichtlich der Antragsform und des richtigen Beklagten) geht es im Schwerpunkt um die Anspruchsgrundlage, die kommunalrechtliche Zulässigkeit der Linkliste als wirtschaftliche Betätigung sowie diskretionsleitende Erwägungen mit Bezug auf die Gleichbehandlung und den Ausschluss einzelner Angebote.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Gelinkt
Entscheidung durch GerichtsbescheidWirtschaftliche Betätigung der GemeindeAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Freudenhaus

Die Klausur thematisiert die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit eines Versammlungs- und Veranstaltungsgebäudes im unbeplanten Außenbereich und die Rechtmäßigkeit einer bauaufsichtsbehördlichen Abrissverfügung. Es sind insbesondere die materiellen und formellen Voraussetzungen für die Anordnung des Rückbaus sowie der Ermessensgebrauch der Behörde zu prüfen, einschließlich eines möglichen gemeinwohlorientierten Ausnahmetatbestands und der Berücksichtigung kommunaler Interessen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Freudenhaus
Bürger und EinwohnerWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Die Baugenehmigung+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Dr. Eisenbart

Die Klausur thematisiert die Umbenennung einer Straße durch einen Ortsrat und die daraus resultierenden rechtlichen Bedenken eines betroffenen Klinikbetreibers. Im Mittelpunkt stehen die öffentlich-rechtlichen Anforderungen zur Straßenumbenennung, das Verwaltungsverfahren sowie die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Widerspruch gegen die Maßnahme möglich und Erfolg versprechend ist. Zusätzlich wird die Frage behandelt, ob ein Verwaltungsakt vorliegt und ob eine Verletzung eigener Rechte gegeben ist.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Dr. Eisenbart
Entscheidung durch GerichtsbescheidFreizügigkeit (Art. 11 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Biergarten

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Ablehnung einer Baugenehmigung für einen großflächigen Biergarten im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der keine Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung enthält. Im Mittelpunkt stehen bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Fragen, ergänzt durch Aspekte des Gaststättenrechts und ggf. Grundrechte des Antragstellers.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Biergarten
GaststättenrechtDie BaugenehmigungBürger und Einwohner+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Abgeflammt

In diesem Fall geht es um die planungsrechtliche Zulässigkeit des Wiederaufbaus einer abgebrannten Holzwarenfabrik in einem überwiegend von Wohnnutzung geprägten Gebiet ohne Bebauungsplan. Zentraler Streitpunkt ist, ob sich das betreffende Vorhaben im Sinne des § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügt und ob der Gesellschaft Bestandsschutz oder ausnahmsweise eine Zulassung nach dem BauGB zusteht. Die Klage richtet sich auf die Erteilung eines Vorbescheids bezüglich der Art der baulichen Nutzung.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Abgeflammt
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Die Baugenehmigung+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Tumult im Bundestag

Die Klausur thematisiert die parlamentarische Rede- und Verhaltensfreiheit eines Abgeordneten, dem wegen einer kritischen Äußerung zur Rentenreform eine Rüge durch die Bundestagspräsidentin erteilt wird. Es ist zu prüfen, ob die Rüge gegen die Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (Meinungsfreiheit) und die Rechte aus Art. 38 GG (Abgeordnetenstatus) verstößt und ein entsprechender Antrag beim Bundesverfassungsgericht zulässig und begründet ist.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Tumult im Bundestag
Der BundestagDie BundesregierungFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Tod eines Bundeskanzlers

Die Klausur thematisiert Fragen der Organisation und Handlungsfähigkeit der Bundesregierung nach dem Tod des Bundeskanzlers, insbesondere zur Zulässigkeit der Ernennung eines geschäftsführenden Bundeskanzlers durch den Bundespräsidenten, zur rechtmäßigen Amtsausübung der Kabinettsmitglieder und zu Befugnissen der geschäftsführenden Regierung. Untersucht wird zudem, ob Maßnahmen der geschäftsführenden Bundesregierung wirksam sind und ob in dieser Phase Gesetzesinitiativen ergriffen werden dürfen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Tod eines Bundeskanzlers
Der BundestagDie BundesregierungDer Bundespräsident+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Strickliesel

Die Klausur behandelt die Einführung eines Pflichtfachs Handarbeit für Mädchen in saarländischen Schulen und den Ausschluss von Jungen vom Handarbeitsunterricht. Thematisiert werden schulrechtliche Grundlagen, die verfassungsrechtlichen Anforderungen an schulische Regelungen, insbesondere die Gleichbehandlung und Grundrechte. Die Fälle drehen sich um die Anfechtung dieser Verordnung durch betroffene Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern vor den Verwaltungsgerichten und im Wege der Verfassungsbeschwerde.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Strickliesel
VerfassungsbeschwerdeAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Sondergericht

Im Fall geht es um die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, das der Bundesregierung die Möglichkeit einräumt, für bestimmte Straftaten sogenannte Sondergerichte mit besonderen Verfahrensregeln einzusetzen. Ein Verurteilter rügt nach seiner Verurteilung durch ein solches Sondergericht als mutmaßlicher Terrorist per Verfassungsbeschwerde insbesondere die Verletzung des Rechts auf ein ordentliches gesetzliches Gericht und seines Anspruchs auf ein faires Verfahren. Die Bundesregierung bestreitet die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Sondergericht
VerfassungsbeschwerdeSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Sezessionskrieg

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit der Einführung einer speziesspezifischen Grundgesetzvorschrift (Art. 118b GG) zur Länderneugliederung und Gestaltung föderaler Strukturen sowie die verfassungsrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten des Bundes auf einen behaupteten Sezessionsversuch eines Bundeslandes. Zentral sind Fragen zur Bindung der Bundesorgane an die verfassungsmäßige Ordnung, der Legitimität von Bundeszwang und dem Einsatz von Bundespolizei oder Militär gegenüber Ländern bzw. deren Organen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Sezessionskrieg
Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Die "Piätsch-Affaire

In der 'Piätsch-Affaire' geht es um die Frage, ob ein Vorstandsvorsitzender nach einer diffamierenden Äußerung durch einen parlamentarischen Staatssekretär im Rahmen einer Bundestagsdebatte gegen diese und die darauf basierende Ablehnung von Rechtsschutz durch das Bundesverwaltungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde vorgehen kann. Die Klausur thematisiert die parlamentarische Redefreiheit sowie die Möglichkeiten und Grenzen des Justizrechtsschutzes gegen politische Regierungsakte.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Die "Piätsch-Affaire
VerfassungsbeschwerdeEntscheidung durch GerichtsbescheidDie Bundesregierung+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Out of Area

Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit des neu geschaffenen Gesetzes zur Regelung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr (BWAusEinG), das insbesondere den Parlamentsvorbehalt, die wehrverfassungsrechtlichen Kompetenzen, das Verhältnis von Exekutive und Legislative sowie die Beteiligung von Wehrpflichtigen an Auslandseinsätzen regelt. Schwerpunktmäßig sind dabei Fragen zum Parlamentsbeteiligungsrecht, zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes und zur Bindung an Grundgesetzartikel zu prüfen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Out of Area
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche MaßnahmenMaßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

High ist okay

Die Klausur behandelt das DroGeInfVerVerG, das die Verbreitung bestimmter Informationen über Drogenkonsum verbietet und § 144 StGB als neue Strafnorm einführt. Im Mittelpunkt steht die Verfassungsbeschwerde eines Vereins, der behauptet, durch das Gesetz in seinen Grundrechten auf Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit, Meinungsfreiheit und Berufsfreiheit verletzt zu sein. Zu prüfen ist insbesondere, ob ein Eingriff in diese Grundrechte vorliegt und ob das Gesetz verfassungsrechtlich tragfähig begründet sowie im Kompetenzbereich des Bundes erlassen wurde.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: High ist okay
VerfassungsbeschwerdeFreizügigkeit (Art. 11 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Der Fall Saumann

Im Fall Saumann geht es um den Ausschluss eines Bundestagsabgeordneten aus der Fraktion seiner Partei, die dabei von ihrer eigenen Geschäftsordnung abweicht. Saumann wendet sich mit einem Organstreitverfahren an das Bundesverfassungsgericht und macht Verstöße gegen seine Rechte aus Art. 21 GG und Art. 38 Abs. 1 GG geltend, insbesondere im Hinblick auf den Ablauf des Ausschlussverfahrens und seine Anhörung. Die Klausur thematisiert die partei- und fraktionsverfassungsrechtliche Stellung der Abgeordneten und die verfassungsgerichtliche Kontrolle interner Fraktionsentscheidungen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Der Fall Saumann
Entscheidung durch GerichtsbescheidWahlen, Bürgerentscheide und weitere BeteiligungsformenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Chefsache II - Tag der Abrechnung

Die Klausur behandelt einen verfassungsrechtlichen Streit über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Auflösung des Deutschen Bundestages nach Art. 68 GG. Im Zentrum steht die Frage, ob der Bundespräsident verpflichtet ist, dem Vorschlag der Bundeskanzlerin zur Auflösung des Bundestages nach erfolglos gestellter Vertrauensfrage zu folgen, und inwiefern das BVerfG in das Verfahren eingreifen kann. Dies umfasst Fragen zum Organstreitverfahren sowie zum Umgang mit politischen Motiven bei der Entscheidung des Bundespräsidenten.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Chefsache II - Tag der Abrechnung
Politische ParteienLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Der Rat+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Chefsache

Im Fall "Chefsache" geht es um die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ernennung von Bundesministern und des Bundeskanzlers sowie um das Verhältnis zwischen Bundespräsident und Bundeskanzlerin bei der Auswahl und Ernennung von Kabinettsmitgliedern. Gegenstand sind insbesondere die Bindungen des Bundespräsidenten an Wahl- und Vorschlagsakte sowie Maßnahmen und Kontrollmöglichkeiten nach dem Grundgesetz. Ferner steht die Frage einer etwaigen Organstreitigkeit vor dem Bundesverfassungsgericht im Mittelpunkt.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Chefsache
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Der BundestagDer Bundespräsident+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Bahnhofsapotheke

Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtliche Überprüfung einer Landesregelung zu den Ladenöffnungszeiten im Saarland, insbesondere betreffend eine ungleich behandelte Apothekenregelung auf Bahnhöfen und Flughäfen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Landesgesetz mit höherrangigem Recht, insbesondere der Berufsfreiheit und dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes sowie dem Verbot der Einzelfallregelung vereinbar ist, und ob der Bund oder das Land die Gesetzgebungskompetenz besitzt.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Bahnhofsapotheke
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Weitere RechtsgebieteFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Aufgerundet

Die Übungsklausur behandelt die Zulässigkeit und Verfassungsmäßigkeit einer Änderung im Fraktionsrechtsstellungsgesetz des Saarlandes, welche die Mindestzahl von Fraktionsmitgliedern von zwei auf drei erhöht. Ausgangspunkt ist die Versagung des Fraktionsstatus für die Abgeordneten einer Partei, die nur über zwei Sitze verfügt, und der daraus resultierende Ausschluss von parlamentarischen Rechten und Leistungen. Die Klausur schildert mögliche verfassungsrechtliche und gleichheitsrechtliche Konflikte und die Frage, ob und wie diese vor dem Saarländischen Verfassungsgerichtshof angegriffen werden können.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Aufgerundet
Freizügigkeit (Art. 11 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

An die Kette gelegt

Die Klausur thematisiert die Bindung der Mitglieder einer Landesregierung an Weisungen des Landtags bezüglich des Stimmverhaltens im Bundesrat sowie deren mögliche Verankerung in der saarländischen Verfassung. Streitig ist insbesondere, ob und wie weit der Landtag das Stimmverhalten der Bundesratsvertreter steuern darf und welche Anforderungen das Verfahren einer Landesverfassungsänderung stellt. Rechtsfragen zum Verhältnis von Landesverfassungen zum Grundgesetz und zu den verfassungsgerichtlichen Verfahren stehen im Vordergrund.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: An die Kette gelegt
Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGODer Bundestag+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Die "Amanda-Affaire"

Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit des Untersuchungsausschussgesetzes (PUAG) in Hinblick auf die Regelungen zur Besetzung des Untersuchungsausschusses, die Reichweite der Zwangsrechte und die Beweisgewinnung sowie die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde einer Aktiengesellschaft gegen Beschlüsse des Bundesgerichtshofs im Rahmen eines Untersuchungsausschussverfahrens. Außerdem werden Grundrechtsfragen des Datenschutzes und der Rechtsschutzmöglichkeiten betroffener Unternehmen thematisiert.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Die "Amanda-Affaire"
VerfassungsbeschwerdeBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Kinderreitautomat

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Kinderreitautomat
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeHaftung für Verstöße gegen UnionsrechtAusführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
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