Beutler
Klausuren
Die dritte Startbahn
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses zum Bau einer dritten Start- und Landebahn, der den Abriss und die Umsiedlung eines Dorfes vorsieht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der betroffene Grundstückseigentümer durch die Enteignung und Umsiedlung in seinen Grundrechten, insbesondere am Eigentum und an der Heimatverbundenheit, verletzt ist. Außerdem werden die Rechtsnatur des Planfeststellungsbeschlusses sowie das Verfahren bei Stimmengleichheit im Bundesverfassungsgericht thematisiert.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Beutler prüfen besonders häufig Das Bundesverfassungsgericht (1×), Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG) (1×) und Verfassungsbeschwerde (1×).