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Ruschemeier

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Klausuren

JA 2015Fortgeschrittene

Casus belli

Die Klausur "Casus belli" befasst sich mit einem polizei- und ordnungsrechtlichen Sachverhalt rund um eine Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag, bei dem ein Teilnehmer infolge einer Ruhestörung durch seinen Hund vom Veranstaltungsort verwiesen wird. Es werden verwaltungsrechtliche Fragen zur Rechtmäßigkeit des Platzverweises, zur Klage gegen die Stadt und zum Schutzbereich von Art. 8 GG angesprochen. Zusätzlich werden versammlungsrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Transparenten und dem Einsatz von Lautsprechern bei Kundgebungen thematisiert.

Gött, Ruschemeier· JA 2015, 286· 120 Min Bearbeitung
Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Ruschemeier prüfen besonders häufig Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (1×), Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung (1×) und Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG) (1×).