Kulaga
Klausuren
'Rien ne va plus'…auf Europas Straßen
Die Klausur behandelt ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen einen EU-Mitgliedstaat aufgrund einer Änderung des Hochschulgesetzes. Im Fokus stehen die Vereinbarkeit der gesetzlichen Anforderungen für ausländische Hochschulen mit den europäischen Grundfreiheiten und Grundrechten, insbesondere der Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit und einschlägigen Bestimmungen der EU-Grundrechtecharta. Zu prüfen sind sowohl Zulässigkeit als auch Begründetheit der Klage.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Kulaga prüfen besonders häufig Europäische Integration (1×), Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (1×), Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG) (1×), Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen (1×), Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG) (1×) und Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen (1×).