Nadolczak
Klausuren
Vergesellschaftung jetzt!
Die Klausur behandelt die Vereinbarkeit eines Landesgesetzes, das eine Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände zu Gunsten einer Anstalt des öffentlichen Rechts vorsieht, mit der Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG. Im Fokus steht insbesondere die Frage, ob die gesetzlich vorgesehene Entschädigungsregelung und die Überführungsmaßnahme den Anforderungen der Verfassung, speziell im Hinblick auf Art. 14 GG sowie Art. 15 GG, genügen. Die Überprüfung erfolgt im Rahmen eines konkreten Normenkontrollverfahrens nach Vorlage durch ein Gericht.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Nadolczak prüfen besonders häufig Konkrete Normenkontrolle (1×), Recht der öffentlichen Sachen (1×) und Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG) (1×).