Müller
Klausuren
Zu freizügig für die Bundeswehr?
Die Klausur thematisiert die rechtlichen Grenzen dienstlicher Disziplinarmaßnahmen gegen eine Berufssoldatin, die in einem Dating-Portal mit Angaben zu ihrem Sexualleben auftritt. Im Mittelpunkt stehen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Soldatin, der Bestimmtheitsgrundsatz bei der außerdienstlichen Wohlverhaltenspflicht des Soldatengesetzes sowie die Zulässigkeit und Begründetheit der disziplinarrechtlichen Sanktion. Daneben wird die Frage der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei einer Klage gegen den Disziplinarverweis geprüft.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Baurecht - Ärger um die Fleischboutique
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Baurechts im Zusammenhang mit der Zulässigkeit einer Fleischboutique. Hauptsächlich geht es um die rechtliche Bewertung einer genehmigungspflichtigen Nutzungsänderung sowie das behördliche Ermessen bei formeller Illegalität, insbesondere die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit und die Frage nach milderen Mitteln. Zusätzlich wird die Niederlassungsfreiheit nach der Keck-Rechtsprechung thematisiert. Der Schwerpunkt liegt auf der Analyse behördlicher Entscheidungsprozesse und europarechtlichen Aspekten im Bauordnungsrecht.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Come Fly With Me
Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Einordnung des Schreibens als Regierungshandeln, insbesondere die Abgrenzung zwischen privaten und amtlichen Äußerungen sowie der Anspruch auf öffentliche Ressourcen. Zusätzlich wird die Kollision von Verfassungsrechtsgütern wie der Funktionsfähigkeit der Regierung und den Grundrechten Dritter thematisiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Befugnis der Regierung zur Öffentlichkeitsarbeit, wobei insbesondere die Reichweite, Ressortzuständigkeit und Wahrung der Neutralität geprüft werden. Die Aufgaben verlangen eine differenzierte Analyse der Grenzen exekutiver Kommunikation und der verfassungsrechtlichen Verantwortung.
Anfängerhausarbeit – Zivilrecht: Das smarte Bewässerungssystem
In der Klausur werden insbesondere die deliktsrechtliche Schutzfähigkeit von Daten und die Frage nach einem Recht am eigenen Datenbestand als sonstiges Recht untersucht. Ein Schwerpunkt liegt auch auf der näheren Bestimmung des Begriffs der „Funktionen“ im Sinne des § 475a II 1 BGB im Zusammenhang mit smarten Bewässerungssystemen. Darüber hinaus wird behandelt, inwiefern die Auslegung des Vertragsgegenstands die Steuerbarkeit der Anlage per App sowie eventuell bestehende Mängel betrifft. Insgesamt geht es um zivilrechtliche Fragestellungen bezüglich moderner Technik im Verbraucheralltag.
Sperrstunde für die Kunstfreiheit?
Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit von § 28a Abs. 1 Nr. 7 und 11 IfSG, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Kunstfreiheit durch Corona-Maßnahmen. Zugleich stehen Fragen des Gesetzgebungsverfahrens und der Antragsberechtigung im Organstreit- und Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht im Mittelpunkt. Der Schwierigkeitsgrad liegt vor allem in der Prüfung materieller Verfassungsfragen.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht - Nie sollst du mich befragen
Die Klausur behandelt zentrale Aspekte des allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeitsprüfung einer Geeignetheitsbestätigung, die Verhältnismäßigkeit einer Beseitigungsanordnung sowie Fragen zu Rechtsmitteln, insbesondere hinsichtlich der Mitwirkungspflicht von Streitgenossen und der gerichtlichen Zuständigkeit. Die Prüfung der einzelnen Verwaltungsverfahren wird dabei voneinander getrennt betrachtet, wobei auch die strafbewehrte Zustellung einer Zwangsgeldandrohung relevant ist. Die Klausur legt den Schwerpunkt auf die Anwendung von Art. 49 BayVwVfG und die prozessualen Besonderheiten im Zusammenhang mit Verwaltungsakten.
Streit um die Baumaschine
In dieser Fortgeschrittenenklausur wird die rechtliche Stellung einer Sicherungsnehmerin untersucht, die gegen einen nachrangigen Erwerber die Herausgabe und Schadensersatz wegen Beschädigung einer Baumaschine verlangt. Schwerpunkte sind das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, die Wirksamkeit dinglicher Sicherungsrechte sowie Besitzschutz- und Herausgabeansprüche im Mobiliarsachenrecht.
Dunkle Hautfarbe
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer Identitätsfeststellung durch die Bundespolizei, die allein auf die dunkle Hautfarbe des Klägers gestützt wurde. Es stehen Fragen des Polizeirechts, des Grundrechtsschutzes (insbesondere Gleichheit und informationelle Selbstbestimmung) sowie des Verwaltungsprozessrechts (Fortsetzungsfeststellungsklage) im Mittelpunkt. Die einschlägigen Vorschriften des Bundespolizeigesetzes und des Grundgesetzes sind maßgeblich.
Der eigenwillige Gesellschafter
Die Klausur behandelt Gesellschafts- und handelsrechtliche Fragestellungen rund um eine GmbH, insbesondere zur Vertretung der Gesellschaft durch Geschäftsführer und Prokuristen, zur Wirksamkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung sowie zur Einziehung von Geschäftsanteilen und deren Voraussetzungen. Im Mittelpunkt stehen praxisrelevante Probleme wie die Führung von Rechtsstreitigkeiten gegen Einziehungsbeschlüsse und Verträge durch falsche Vertreter.
* "Eine untreue Darlehensnehmerin
Die Fortgeschrittenenklausur prüft die Strafbarkeit einer Darlehensnehmerin (Betti) und ihrer Freundin (Franzi) im Zusammenhang mit der Verwendung einer selbst gefälschten Quittung sowie einer Falschaussage vor Gericht. Schwerpunktmäßig werden Täterschaft und Teilnahme, Urkundsdelikte, uneidliche Falschaussage und deren Berichtigung sowie die Verleitung zur Falschaussage behandelt.
* "Münz-Karibik à la carte
In dieser Examensklausur geht es um die Ansprüche aus einer übertragenen Zehnerkarte für Bräunungssitzungen gegen die neu gegründete Kommanditgesellschaft, gesellschaftsrechtliche Haftungskonstellationen bei Umwandlung einer OHG in eine KG sowie prozessuale Besonderheiten bei einem Versäumnisurteil. Die Aufgaben betreffen Schuld- und Gesellschaftsrecht mit einfließenden Fragen des Zivilprozessrechts.
Ein Sommerabend
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von Anton im Zusammenhang mit der Wegnahme eines Fahrrads (inklusive Beurteilung von Diebstahl und unbefugtem Gebrauch eines Fahrzeugs), der anschließenden Rückgabe an einem anderen Ort, und dem Geschehen um die versuchte gefährliche Körperverletzung an Franziska, deren Todesfolge zu prüfen ist. Die §§ 212, 211 StGB (Totschlag/Mord) sind auszuklammern.
Der voreilige Mieter
Die Klausur behandelt die Frage der Selbstvornahme im Mietrecht: Der Mieter nimmt eigenmächtig eine Reparatur vor und verlangt die Erstattung der Kosten vom Vermieter. Thematisiert wird insbesondere, ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht, wenn der Vermieter nicht zuvor darüber informiert wurde und selbst günstigere Reparaturmöglichkeiten gehabt hätte.
Topfverkäufer kocht vor Wut
Die Klausur behandelt typische Probleme im Zusammenhang mit der Zusendung unbestellter Waren, insbesondere die zivilrechtliche Anspruchsprüfung zwischen Unternehmer und Verbraucher sowie die bereicherungsrechtliche Rückforderung. Es werden Fälle von Eigentumsübertragung, Kaufvertragsschluss durch Schweigen, und eventuelle Ansprüche aus Bereicherungsrecht im Dreipersonenverhältnis analysiert.
Scheinkommanditist; Übertragung eines Kommanditanteils
Die Klausur behandelt die Haftung eines Scheinkommanditisten und die Übertragung eines Kommanditanteils in einer KG. Thematisiert werden Ansprüche eines Gläubigers gegen verschiedene Gesellschafter vor und nach Handelsregistereintragung sowie Registerpflichten und Rechtsfolgen der Anteilsübertragung. Der Schwerpunkt liegt auf handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen mit zivilrechtlichem Bezug.
Ein Wochenende in München
Die Klausur thematisiert Fragen des Vertragsschlusses durch Vertretung im Hotelgewerbe sowie die Ausübung vertraglicher und gesetzlicher Pfandrechte. Es geht insbesondere um die Wirksamkeit der Zimmerbuchung durch eine minderjährige Auszubildende, die Preisvereinbarung und die rechtliche Zulässigkeit der Pfandnahme des Hotelgepäcks bei Zahlungsverweigerung. Der Sachverhalt erfordert eine Analyse von Vertretungsfragen, Vertragsschluss, Pfandrechten und Besitzschutz.
Biete Motorrad für Auto und Indienreise
Der Sachverhalt behandelt die Wirksamkeit von Kaufverträgen unter Beteiligung eines Minderjährigen, dessen Einwilligung durch die Eltern eine Rolle spielt. Ferner werden Rückabwicklungsansprüche im Bereich des Bereicherungsrechts und die Folgen von fehlender Genehmigung oder nachträglicher Zustimmung problematisiert. Die verschärfte Haftung und besondere Stellung des Minderjährigen im Schuldrecht werden ebenso angesprochen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Müller prüfen besonders häufig § 824 BGB (4×), Recht der öffentlichen Sachen (3×), (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (2×), § 826 BGB (2×), Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) (2×), Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (2×), § 823 Abs. 1 BGB (1×) und § 831 BGB (1×).