Sebastian Pfahl ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Gesetzgebungslehre von Prof. Dr. Matthias Rossi an der Universität Augsburg. Seine Tätigkeit umfasst die Mitarbeit in den Bereichen Staats- und Verwaltungsrecht sowie Europarecht und Gesetzgebungslehre. Pfahl wirkt sowohl in der akademischen Lehre als auch in Forschung und wissenschaftlicher Praxis an der Universität Augsburg mit.
Klausuren
Übungsfall: „Landeskinderklausel“ – Studiengebühren vor dem Bundesverfassungsgericht
Im vorliegenden Fall klagen mehrere auswärtige Studierende gegen eine Regelung des Bremischen Studienkontengesetzes, die für sie ab dem dritten Semester im Gegensatz zu Bremer Studierenden Studiengebühren vorsieht. Sie wenden sich vor dem Verwaltungsgericht Bremen gegen die Zahlungspflicht und beantragen vorläufigen Rechtsschutz. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Ungleichbehandlung nach Wohnsitz („Landeskinderklausel“) und die Erhebung von Studiengebühren grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Der Fall beleuchtet wesentliche verfassungsrechtliche Aspekte, insbesondere im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG, und prüft die Erfolgsaussichten einer konkreten Normenkontrolle gemäß Art. 100 Abs. 1 GG.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Sebastian Pfahl prüfen besonders häufig Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) (1×), Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen (1×) und Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (1×).