Telschow
Klausuren
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Recht auf selbstbestimmtes Sterben
In der Klausur geht es um die grundrechtliche Einordnung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und dessen Nähe zur Menschenwürde sowie um die Prüfung, ob die Inanspruchnahme von Suizidhilfe Teil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist. Ein Schwerpunkt liegt auf der Verhältnismäßigkeit eines staatlichen Eingriffs, insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit restriktiver Regelungen. Besondere Beachtung findet die strukturierte Prüfung der Angemessenheit, einschließlich der Durchbrechung der klassischen Drei-Stufen-Lehre bei einer funktionalen Verschränkung von Grundrechten.
Des Herrn Creys Freud und Leid
Die Klausur behandelt das Streikverbot für Beamte in Deutschland und dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz sowie europäischen und völkerrechtlichen Vorgaben. Im Mittelpunkt stehen die verfassungsrechtliche Grundlage für das Streikverbot, die Berücksichtigungspflicht der Rechtsprechung des EGMR und die völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes. Ergänzend wird die Möglichkeit einer Individualbeschwerde vor dem EGMR thematisiert.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Telschow prüfen besonders häufig Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG) (2×), Entscheidung durch Gerichtsbescheid (1×), Recht der öffentlichen Sachen (1×) und Verfassungsbeschwerde (1×).