Thorsten Kingreen
Klausuren
Der verfassungsrechtliche Schutz der Mobilität
In der Klausur wird anhand von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, insbesondere den Ausgangsbeschränkungen gem. § 28b IfSG, der verfassungsrechtliche Schutz der Mobilität beleuchtet. Der Schwerpunkt liegt auf den Grundrechten der Freiheit der Person und der Freizügigkeit, die durch pandemiebedingte Einschränkungen relevant geworden sind.
Durchblick in dicker Luft
Der Fall behandelt Informationsbegehren gegenüber Bundestagsverwaltung und Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bei Dienstfahrzeugen und Omnibussen. Nach erfolglosen Auskunftsanträgen werden verwaltungsgerichtliche und verfassungsgerichtliche Verfahren angestrengt, insbesondere im Hinblick auf Informationsfreiheits- und Grundrechtsfragen. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten von Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht.
Wunschkind oder Kind nach Wunsch? Verfassungsfragen der beschränkten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (§ 3 a ESchG)
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Fragen rund um die beschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik gemäß § 3a ESchG. Thematisiert werden insbesondere Grundrechtsträgerschaft des Embryos in vitro, staatliche Schutzpflichten und das Untermaßverbot im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Thorsten Kingreen prüfen besonders häufig Abstrakte Normenkontrolle (1×), Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (1×), Freizügigkeit (Art. 11 GG) (1×), Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG) (1×), Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) (1×), Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) (1×) und Verfassungsbeschwerde (1×).