Schaks
Klausuren
ORIGINAL: "Die Home-Sitterin
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen einer negativen Feststellungsklage im Verwaltungsprozessrecht sowie die Auslegung des Begriffs ‚Bewachung‘ im Sinne von § 34a GewO. Anhand der Tätigkeit einer Home-Sitterin wird außerdem die Anwendung und Reichweite der Gewerbeordnung sowie das behördliche Einschreiten nach § 15 GewO thematisiert.
Der uneinsichtige Apotheker
In der Klausur wird die Rechtmäßigkeit eines behördlichen Verbots gegenüber einem Apotheker geprüft, apothekenpflichtige Arzneimittel in Selbstbedienung anzubieten und zu lagern. Im Fokus stehen verwaltungsprozessuale Fragen, das Grundrecht der Berufsfreiheit und der allgemeine Gleichheitssatz sowie die einschlägigen Regelungen des Apothekenrechts, insbesondere § 17 III ApoBetrO. Es wird zudem die Vereinbarkeit der Vorschriften mit dem Grundgesetz in Bezug auf Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung thematisiert.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Schaks prüfen besonders häufig Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) (1×), Entscheidung durch Gerichtsbescheid (1×), Freizügigkeit (Art. 11 GG) (1×), Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO) (1×), Vorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO) (1×) und Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO) (1×).