Winkler
Klausuren
Der Zwangsgenosse
Die Klausur behandelt die Zwangsmitgliedschaft eines Grundstückseigentümers in einer Jagdgenossenschaft auf Grundlage des Bundesjagdgesetzes und des saarländischen Landesrechts. Thematisiert werden vor allem die Zulässigkeit und Begründetheit der Feststellungsklage, die Grundrechtsrelevanz (u.a. Eigentum, Gewissensfreiheit, Gleichheitsrecht) sowie die Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelungen mit höherrangigem Recht und der EMRK. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Zwangsmitgliedschaft gegen das Grundgesetz verstößt.
Geteilte Arbeit, vermischte Verantwortlichkeit
Die Klausur thematisiert das Modell der Arbeitsgemeinschaften nach dem SGB II und die daraus resultierende geteilte Verwaltungsverantwortung zwischen Kommunen und Bundesagentur für Arbeit im Kontext der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Behandelt werden insbesondere die verfassungsrechtlichen Fragen einer möglichen Mischverwaltung, der Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht sowie die Zulässigkeit und Begründetheit einer Kommunalverfassungsbeschwerde. Der Fokus liegt auf Organisationshoheit und Finanzhoheit der Kommunen sowie den Grenzen bundesgesetzlicher Aufgabenüberbindung an die Kommunen.
Grenzenlose Tariftreue
Die Klausur behandelt die Frage, ob das rheinland-pfälzische Vergabegesetz (§§ 3, 13 RPVgG), das Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen zur Tariftreue verpflichtet und für bestimmte Streitigkeiten den Zivilrechtsweg vorschreibt, mit höherrangigem Recht – insbesondere Grundrechten und der Kompetenzordnung des Grundgesetzes – vereinbar ist. Zentral ist die Betrachtung, ob eine Verfassungsbeschwerde eines nicht tarifgebundenen Unternehmens gegen die Benachteiligung im Vergabeverfahren mit Blick auf Art. 12 Abs. 1 GG, die Justizgrundrechte sowie Bundeskompetenzen Erfolg haben könnte.
Willkommen in der wunderbaren Welt der Windkraft
Die Klausur behandelt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich unter Berücksichtigung der Privilegierung nach § 35 BauGB, des Einflusses des Regionalen Raumordnungsplans, der Rolle von Flächennutzungsplänen und der Abwägung öffentlicher Belange wie Denkmalschutz und Landschaftsbild. Zudem geht es um die Verfahrensbeteiligung und die Rechte der Verbandsgemeinde sowie die Möglichkeit und Zulässigkeit der Aussetzung bzw. Zurückstellung des Bauvorhabens.
Pater semper incertus
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Prüfung familienrechtlicher Gerichtsentscheidungen im Hinblick auf die Grundrechte eines mutmaßlichen biologischen Vaters. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Verhältnis von deutschem Verfassungsrecht, speziell Art. 6 GG, und der Bindung deutscher Gerichte an die EMRK sowie auf der Reichweite des Schutzes der Familie und des Elternrechts. Es ist zu prüfen, ob Verfassungsbeschwerden gegen die Entscheidungen der Fachgerichte Aussicht auf Erfolg haben.
Die Kindergartenkrise
Die Klausur behandelt einen Streit innerhalb einer Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz über die Pflicht einer Ortsgemeinde zum Beitritt zu einem Kindergarten-Zweckverband. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen des Zweckverbandsrechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie kommunalrechtliche Aspekte, insbesondere kommunale Selbstverwaltung und die Rolle der Kommunalaufsicht.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Winkler prüfen besonders häufig Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung (3×), Entscheidung durch Gerichtsbescheid (2×), Recht der öffentlichen Sachen (2×), Der Bürgermeister (1×), Der Verwaltungsakt in der Klausur (1×), Freizügigkeit (Art. 11 GG) (1×), Haftung für Verstöße gegen Unionsrecht (1×) und Landesrecht (bundeslandspezifisch) (1×).