Hein
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Klausuren
JA 2005Anfänger:innen
Bessere Chancen für den Nachwuchs?
In der Klausur wird ein Gesetz überprüft, das Architekten nach Vollendung des 65. Lebensjahres ein Berufsverbot auferlegt. Der betroffene Architekt erhebt Verfassungsbeschwerde und sieht sich in seiner Berufsfreiheit, seinem Eigentum und dem Gleichheitsgrundsatz verletzt. Es sind Fragen zur Anwendbarkeit der Grundrechte auf juristische Personen, zur Institutsgarantie und zum Rechtsschutzweg zu diskutieren.
VerfassungsbeschwerdeFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Hein prüfen besonders häufig Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG) (1×), Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG) (1×) und Verfassungsbeschwerde (1×).