Ridder
Klausuren
Original Aktenvortrag: "Die Tätowierung – Pony 'Speedy' und die 'Rolling-Stones-Zunge'
Die Klausur behandelt eine tierschutzrechtliche Ordnungsverfügung, mit der das Tätowieren eines Ponys mit einer 'Rolling Stones'-Zunge untersagt und die sofortige Vollziehung angeordnet wurde. Gegenstand sind insbesondere die Vereinbarkeit dieser Verfügung mit dem Tierschutzgesetz, die Möglichkeit einer Rechtfertigung aus vernünftigem Grund, mögliche Grundrechtseingriffe – insbesondere Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) – sowie prozessuale Zulässigkeitsfragen im einstweiligen Rechtsschutz und Fragen der Zustellung.
Original Aktenvortrag: "Keine Einladung zum Vorstellungsgespräch – Ein Schwerbehinderter klagt an
Die Klausur behandelt die Frage, ob ein schwerbehinderter Bewerber, der trotz Angabe seiner Behinderung und einer Bewerbung bei einem öffentlichen Arbeitgeber nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, einen Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung hat. Im Mittelpunkt stehen die Verpflichtung öffentlicher Arbeitgeber zur Einladung schwerbehinderter Menschen gemäß § 82 SGB IX sowie die Anspruchsvoraussetzungen des AGG. Der Streit betrifft insbesondere die Abgrenzung zwischen Leistungsprinzip und Diskriminierungsverbot im Einstellungsprozess.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Ridder prüfen besonders häufig Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO (1×), Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO (1×), Recht der öffentlichen Sachen (1×), Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) (1×), Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO) (1×) und Vorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO) (1×).