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JurafuchsKlausuren

Heinrich Amadeus Wolff

2 Klausuren im Portal
Universität Bayreuth

Heinrich Amadeus Wolff ist deutscher Rechtswissenschaftler und seit dem 3. Juni 2022 Richter des Bundesverfassungsgerichts. Er wurde 1965 in Heidelberg geboren. Seit 2014 leitet er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Recht der Umwelt, Technik und Information an der Universität Bayreuth. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere im öffentlichen Recht sowie im Bereich Umwelt-, Technik- und Informationsrecht.

Klausuren

2 Klausuren
ZjS 2019Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: „Du darfst hier (erstmal) nicht weg!“ – Teil 2

Im vorliegenden Fall prüft die Polizei die rechtliche Zulässigkeit eines Aufenthaltsgebots gegen A. gemäß Art. 16 Abs. 2 PAG. Der Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob von A. eine drohende Gefahr für bedeutende Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit ausgeht, insbesondere im Zusammenhang mit einer terroristischen Vereinigung. Es wird analysiert, ob das individuelle Verhalten des A. und seine Verbindung zur Gruppe eine Gefahrensituation begründen. Weiterhin wird untersucht, ob A. der richtige Adressat für die Maßnahme ist und ob das Aufenthaltsgebot verhältnismäßig ist.

Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2019Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: „Du darfst hier (erstmal) nicht weg!“ – Teil 1

Im vorliegenden Fall geht es um den Erlass polizeirechtlicher Maßnahmen gegen Albrecht Aue durch die Stadt Bayreuth. Nach Hinweisen auf radikale Äußerungen, den potentiellen Plan eines Anschlags sowie den Erwerb von Materialien zum Bombenbau ordnet die Polizei gegenüber A Aufenthaltsgebot und Meldeauflage an, die für sofort vollziehbar erklärt werden. A fühlt sich durch diese Verfügung in seinen Rechten verletzt und macht geltend, dass keine Gefahr von ihm ausgehe und die Maßnahmen unverhältnismäßig seien. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte betreffen das Polizeirecht, insbesondere Gefahrenabwehr, die Anwendbarkeit von Standardmaßnahmen und den Rechtsschutz des Betroffenen.

Recht der öffentlichen SachenGefahr für polizeiliche SchutzgüterLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Heinrich Amadeus Wolff prüfen besonders häufig Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) (2×), Gefahr für polizeiliche Schutzgüter (1×), Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG) (1×), Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung (1×) und Recht der öffentlichen Sachen (1×).