Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG)
Die Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG) schützt das Recht, Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu beschaffen. Geschützt sind passive und aktive Informationsaufnahme, allerdings nur hinsichtlich solcher Quellen, die, rechtlich und tatsächlich, allgemein zugänglich sind. Examensrelevant: Einordnung entgeltpflichtiger/paywall-geschützter Quellen, Zugang zu Polizeifunk, Anspruch auf staatliche Informationserschließung, negative Informationsfreiheit, Abgrenzung zu unveröffentlichten Akten.
Zu diesem Thema haben wir 18 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Umstrittene Inhalte in der Stadtbibliothek
In der Klausur wird ein öffentlich-rechtlicher Streit um einen von der Stadtbibliothek angebrachten Einordnungshinweis auf einem Buch mit umstrittenen Inhalten behandelt. Geprüft wird die Rechtmäßigkeit des Eingriffs in die Grundrechte des Autors, insbesondere im Hinblick auf das Informationshandeln der Verwaltung, den Folgenbeseitigungsanspruch sowie die sachliche Schutzbereichsabgrenzung zwischen Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit. Themen sind auch das Sachlichkeitsgebot und die methodengerechte Auslegung einschlägiger öffentlich-rechtlicher Normen, einschließlich der Abgrenzung des Verwaltungsrechtswegs.
Forschungsförderung mit Nachspiel
In der Klausur geht es um die Bewilligung und den rückwirkenden Widerruf einer Forschungsförderung nach dem Niedersächsischen Forschungsförderungsgesetz. Streitpunkt ist eine im Förderbescheid enthaltene Auflage, die Verpflichtung zu menschenrechts- und arbeitsschutzkonformen Lieferketten, sowie die rechtlichen Voraussetzungen eines behördlichen Widerrufs. Die Wirksamkeit der Auflage und die Vereinbarkeit des Landesgesetzes mit höherrangigem Recht sind zu unterstellen.
Fortgeschrittenenklausur Europarecht: Autofrei – Spaß dabei?
Im Mittelpunkt des Falls steht ein bundesweit eingeführtes Zulassungsverbot für privat genutzte PKW in bestimmten deutschen Städten, um Platz- und Umweltprobleme zu adressieren. Annette Auer, wohnhaft in einer betroffenen Stadt, begehrt die Zulassung ihres neu gekauften Verbrenner-PKW, was die Behörde unter Berufung auf das Gesetz verweigert. Im Raum stehen damit unionsrechtliche Fragen, insbesondere die Vereinbarkeit des Zulassungsstopps mit den Grundfreiheiten des AEUV sowie Fragen zur Rechtfertigung und Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen. Zudem sind Aspekte aus dem Bereich der Rechtsetzungskompetenzen und des Vorabentscheidungsverfahrens relevant.
Anfängerklausur – Staatsorganisationsrecht: Die sorgsame Kanzlerin
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die Bundeskanzlerin berechtigt ist, die Gegenzeichnung eines verabschiedeten Gesetzes nach Art. 82 Abs. 1 S. 1 GG zu verweigern, weil sie das Rederecht eines Oppositionsabgeordneten im Bundestag für verletzt hält. Die C-Fraktion fordert als Antragstellerin vor dem Bundesverfassungsgericht die Feststellung, dass die verweigerte Gegenzeichnung ihr Recht auf Gesetzgebung verletzt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Funktion und Reichweite der Gegenzeichnungspflicht, die Abgrenzung zwischen formaler und inhaltlicher Prüfungskompetenz der Exekutive im Gesetzgebungsverfahren sowie die Bedeutung des Rederechts und dessen Ausgestaltung durch die Geschäftsordnung des Bundestages gemäß Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG. Außerdem relevant ist der Schutz der Minderheitenrechte im parlamentarischen Verfahren sowie die Mitwirkungspflichten der Verfassungsorgane im Gesetzgebungsprozess.
Referendarexamensklausur: Der Umschlag von Kernbrennstoffen
In dem Fall geht es um die Einführung landesgesetzlicher Regelungen durch die Freie Hansestadt B, mit denen der Umschlag von Kernbrennstoffen in den Häfen des Stadtstaates grundsätzlich ausgeschlossen wird. Die zentrale Fallkonstellation betrifft die Frage, ob und inwiefern das Land B durch das Änderungsgesetz zum Hafenbetriebsgesetz solche Beschränkungen für den Umschlag von Kernbrennstoffen erlassen darf. Rechtliche Schwerpunkte sind die Gesetzgebungskompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, das Prinzip der Bundestreue sowie das Gebot der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung. Ferner stehen die europarechtliche Warenverkehrsfreiheit und mögliche gesetzgeberische Handlungsoptionen auf landesrechtlicher Ebene im Fokus.
Schwerpunktbereichsklausur: Migrationsrecht
Die vietnamesische Staatsangehörige M lebt mit ihrer in Deutschland geborenen Tochter T und beantragt eine Aufenthaltserlaubnis, um die familiäre Lebensgemeinschaft mit T zu wahren. Die zuständige Ausländerbehörde lehnt den Antrag ab und verweist unter anderem auf einen vermuteten Missbrauch durch Zweckvaterschaftsanerkennung sowie das vorherige Asylverfahren und die visalose Einreise von M. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob M einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AufenthG hat. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen des Familiennachzugs, mögliche Ausschlussgründe und allgemeine Erteilungsvoraussetzungen im Aufenthaltsrecht.
Semesterabschlussklausur – Strafprozessrecht: Alt- und Unbekanntes aus dem Strafverfahrensrecht
Die Klausur behandelt maßgeblich die Analogie und den systematischen Vergleich im Bereich von Strafantragsfristen, insbesondere unter Einbeziehung von § 77d StGB und § 302 I 1 Var. 2 StPO. Weiterhin wird die verfassungskonforme Auslegung des § 112 III StPO sowie die Abwägung der Indizienlage, beispielsweise zur Fluchtgefahr, näher analysiert. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Auslegung des § 247 StGB hinsichtlich seiner Anwendbarkeit auf Qualifikationen, wobei der Wortlaut und der Vergleich mit § 248a StGB betrachtet werden. Die Fallbearbeitung fordert eine Auseinandersetzung mit methodischen und systematischen Auslegungsfragen im Strafprozessrecht.
Wahlkampf in Schleswig-Holstein
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Wahlkampfes in Schleswig-Holstein, insbesondere das Neutralitätsgebot staatlicher Organe, die Chancengleichheit der Parteien und die Zulässigkeit von Wahlwerbung durch Amtsträger. Der Sachverhalt beleuchtet beispielhaft einen Brief einer Landesministerin sowie einen Tweet eines Bundesministers, die jeweils amtsbezogene Ressourcen zur Wahlwerbung einsetzen. Es wird gefragt, ob diese Handlungen rechtlich zulässig sind und durch Grundrechte geschützt werden.
Durchblick in dicker Luft
Der Fall behandelt Informationsbegehren gegenüber Bundestagsverwaltung und Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bei Dienstfahrzeugen und Omnibussen. Nach erfolglosen Auskunftsanträgen werden verwaltungsgerichtliche und verfassungsgerichtliche Verfahren angestrengt, insbesondere im Hinblick auf Informationsfreiheits- und Grundrechtsfragen. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten von Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser?
Die Klausur behandelt die Frage des Strafklageverbrauchs nach europäischem Recht, insbesondere nach Art. 54 Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ). Im Fall wurde gegen einen polnischen Staatsangehörigen ein Ermittlungsverfahren in Polen eingeleitet und mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Problematisch ist, ob dies einer Strafverfolgung in Deutschland entgegensteht.
Betriebsleiterwechsel
Die Klausur schildert einen Sachverhalt aus dem Bauplanungsrecht, bei dem die Genehmigung eines weiteren Betriebsleiterwohnhauses im Außenbereich nach einem Betriebsleiterwechsel verweigert wird. Gegenstand ist die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs gegen den Ablehnungsbescheid des Landratsamts, insbesondere im Hinblick auf die bauplanungsrechtliche Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sowie Fragen des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrechts. Zu prüfen sind die baurechtlichen Voraussetzungen für privilegiertes Bauen, die Bindungswirkung des ersten Bescheids und prozessuale Aspekte zur Anfechtung.
Sex Sells in der Mönckebergstraße
Die Klausur behandelt Fortsetzungsfeststellungsklage, Polizei- und Ordnungsrecht, Ermessensfehler.
Mehr Transparenz!
Im Vorfeld der Bundestagswahl wird ein Gesetz erlassen, das die Anzeige- und Veröffentlichungspflichten der Nebentätigkeiten von Abgeordneten drastisch ausweitet. Die Klausur behandelt die Frage, ob das gestiegene Maß an Transparenz mit dem freien Mandat vereinbar ist und wie weit Transparenzanforderungen parlamentarischer Abgeordneter im Lichte des Grundgesetzes reichen dürfen.
Schwerpunktklausur Medienrecht: Das Schweigen des BND
Ein Journalist begehrt vom Bundesnachrichtendienst (BND) Auskunft über die NS-Vergangenheit von BND-Mitarbeitern. Der BND lehnt ab und verweist auf fehlende Anspruchsgrundlagen und aufwändige Aktenauswertung. In weiteren Abwandlungen verlangt der Journalist ein Interview, das ebenfalls abgewiesen wird, und der BND fordert bei kritischer Berichterstattung eine Gegendarstellung.
Unruhe am Bahnhof
Die Klausur thematisiert eine polizeiliche Identitätskontrolle und einen Datenabgleich durch die Bundespolizei auf dem Vorplatz des Bahnhofs Rosenheim. Zu prüfen sind insbesondere die Rechtsgrundlagen, Zuständigkeit und Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen sowie mögliche Rechtsbehelfe gegen die polizeilichen Handlungen. Der Sachverhalt beinhaltet typische Probleme des Polizei- und Ordnungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts unter besonderer Berücksichtigung des Bundespolizeigesetzes.
Übungsklausur ÖR Zugangserschwerungsgesetz
Die Klausur behandelt das Zugangserschwerungsgesetz ('Internet-Sperren') und prüft vor allem staatsrechtliche Grundprobleme wie Gesetzgebungskompetenz und Gesetzgebungsverfahren. Zudem werden Übertragungsfragen der klassischen Grundrechtsdogmatik auf das Internet thematisiert und Raum für eigene Argumentation gelassen.
Examensklausur ÖR Bewährungsprobe für das parlamentarische Informationsrecht
Der Bundestagsabgeordnete Z begehrt von der Bundesregierung Auskunft über externe Beratungsleistungen bei der Vorbereitung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen. Die Bundesregierung verweigert detaillierte Angaben unter Berufung auf das Staatswohl und den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Z ruft das Bundesverfassungsgericht im Organstreitverfahren wegen einer vermeintlichen Verletzung seiner parlamentarischen Informationsrechte an.
Der Türsteher vom 'Blue Star'
Die Klausur behandelt die Anfechtung eines sofort vollziehbaren Beschäftigungsverbots für einen Türsteher auf Grundlage von § 21 Abs. 1 GastG und den einstweiligen Rechtsschutz gemäß § 80 Abs. 5 VwGO. Der Schwerpunkt liegt auf der Zulässigkeit und Begründetheit des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, den verwaltungsrechtlichen Grundlagen des Gaststättenrechts und der Frage der Zuverlässigkeit im Sinne des GastG. Daneben sind Aspekte des Rechtsschutzes und Fristen im Widerspruchsverfahren relevant.
Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG) in der Jurafuchs-Lernapp
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